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       # taz.de -- Ressourcenschonung 2022: Kommt nicht mehr in die Tüte
       
       > Das neue Jahr bringt neue Abfallgesetze: Ab Januar sind
       > Plastik-Einwegtüten verboten, ab Juli müssen Discounter kleine
       > Elektrogeräte zurücknehmen.
       
   IMG Bild: Die umweltgerechte Entsorgung von Elektrogeräten soll einfacher werden
       
       Berlin taz | Das Einfachste zuerst: Ja, auch dieses Jahr muss der
       Weihnachtsbaum vollständig abgeschmückt werden, bevor er dem örtlichen
       Entsorger überlassen wird. Der wird ihn als Hackschnitzel verbrennen,
       kompostieren oder den Elefanten zum Fraß vorwerfen. In Sachen Müll und
       Weihnachtsbaum gibt’s also keine Neuigkeiten – für Plastikbeutel und
       Elektroaltgeräte schon.
       
       Einkaufstüten aus Plastik mit einer Wandstärke von weniger als 50
       Mikrometern sind ab Samstag verboten, egal, ob sie aus Erdöl, Mais oder
       Zuckerrohr bestehen. Als klassisches Wegwerfprodukt würden die Tragehilfen
       im Schnitt nur 20 Minuten genutzt. Das sei Ressourcenverschwendung,
       begründete das Bundesumweltministerium das Verbot. Erlaubt bleiben die sehr
       dünnen Tütchen, die Supermärkte in der Gemüseabteilung anbieten, sowie
       stabile, wiederverwendbare Tüten.
       
       Die Deutsche Umwelthilfe, die sich jahrelang für das Verbot eingesetzt
       hatte, lobt es als ersten Schritt, rät Verbraucher:innen aber, nun
       nicht auf Einweg-Papiertüten auszuweichen: Auch deren Herstellung
       verbrauche „viel Wasser, Energie und Chemikalien“, sagt der für die
       Kreislaufwirtschaft zuständige DUH-Experte Thomas Fischer.
       „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb von Einwegtüten generell
       die Finger lassen – egal aus welchem Material – und konsequent auf Mehrweg
       setzen“, so Fischer.
       
       Auch die Grünen-Politikerin Bettina Hoffmann sah den Verbotsbeschluss des
       Bundestags im November 2020 nur als „allerersten Schritt hin zu mehr
       Müllvermeidung“. Was nach wie vor fehle, sei eine „konsequente
       Abfallvermeidungspolitik und eine echte Mehrwegstrategie“, befand die
       damalige Oppositionspolitikerin, die inzwischen mit Ministerin Steffi Lemke
       (ebenfalls Grüne) als Staatssekretärin ins Umweltministerium eingezogen
       ist.
       
       ## Handel muss informieren
       
       Von den Forderungen von 2020 – verbindliche Vermeidungsziele für
       Verpackungsmüll, ein gesetzlicher Vorrang von Mehrweg auch für
       Versandverpackungen und Lebensmittelverpackungen sowie eine konsequente
       Umsetzung der EU-Plastiksteuer in Deutschland – [1][haben es einige in den
       Koalitionsvertrag geschafft]. Dort heißt es, die Ampel wolle die
       Abfallvermeidung „durch gesetzliche Ziele und ökologisch vorteilhafte
       Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sowie Branchenvereinbarungen“
       stärken. Ressourcenschonende und recyclingfreundliche Verpackungen sollen
       mit einem Fondsmodell befördert werden. Die Plastiksteuer taucht nicht mehr
       auf.
       
       Dafür hat die Ampel Elektrogeräte im Visier: „Wir etablieren ein
       Anreizsystem um bestimmte Elektrogeräte und gefährliche
       Lithium-Ionen-Batterien umweltgerecht zu entsorgen und der
       Kreislaufwirtschaft zuzuführen“, verspricht sie im Koalitionsvertrag. Die
       Vorgängerregierung hat den Verbraucher:innen schon mal die Rückgabe von
       Elektrogeräten erleichtert. Ab Juli können sie Föhne oder Milchschäumer
       auch bei Lebensmittelhändlern abgeben. Voraussetzung: Die Supermärkte oder
       Discounter haben eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern
       und bieten mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
       an.
       
       „Das zielt insbesondere auf kleinere Geräte mit einer Kantenlänge von bis
       zu 25 Zentimetern, gilt aber auch für größere Geräte“, teilt das
       Umweltbundesamt mit. „So kommen etwa 25.000 neue Rücknahmestellen für
       Altgeräte hinzu.“ [2][Händler, die zur Rücknahme von Altgeräten
       verpflichtet sind], müssen ihre Kund:innen darüber in ihrem Laden
       informieren; der Versand- und Onlinehandel muss Hinweise auf seiner Website
       liefern oder versandten Geräten Informationen zur Entsorgung beilegen.
       
       29 Dec 2021
       
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