# taz.de -- Vereinfachung bei Steuererklärung: Weniger Bürokratie für Solarstrom
> Betreiber von Photovoltaik-Anlagen unter 10 Kilowatt profitieren von
> einer Neuerung. Fortan müssen sie keine separate Steuererklärung mehr
> abgeben.
IMG Bild: Bürokratie schreckt bislang viele potenzielle Solardachbesitzer ab. Die Neuerung könnte das ändern
Bundesweit gibt es inzwischen [1][mehr als zwei Millionen
Solarstromanlagen], darunter viele Kleinkraftwerke, die
betriebswirtschaftlich nur geringe Überschüsse erzielen. Trotzdem mussten
die Betreiber auch für diese oft eine separate Steuererklärung abgeben. Im
Oktober 2020 wandte sich der südbadische Immobilienunternehmer Frank
Spittler mit einer Petition an den Deutschen Bundestag: Es sei „nicht
hinnehmbar und auch ein regelrechter Verwaltungsirrsinn“, dass Betreiber
einer PV-Anlage oder eines Blockheizkraftwerks „mit einer monströsen
Steuerbürokratie konfrontiert“ würden. Spittler ist Immobilienverwalter und
betreut mit weiteren Unternehmen im Firmenverbund rund 8.000 Wohneinheiten
nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Der Petition folgte eine Bundesratsinitiative der Länder Baden-Württemberg,
Schleswig-Holstein und Bremen. Im Juni wies dann das
Bundesfinanzministerium die Obersten Finanzbehörden der Länder an, bei
Klein-PV-Anlagen bis 10 Kilowatt auf Ein- und Zweifamilienhäusern sowie
Blockheizkraftwerken mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5
Kilowatt davon auszugehen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliege.
Damit verlangt das Finanzamt auf schriftlichen Antrag des Betreibers keine
entsprechende Steuererklärung mehr. Was bleibt, ist allerdings die
Umsatzsteuerklärung, sofern der Betreiber auf die Vergütung der
eingespeisten Kilowattstunden die Umsatzsteuer erhält.
In der Immobilienwirtschaft und unter Juristen sorgte der Vorstoß des
Bundesfinanzministeriums vom Juni aufgrund der Beschränkung auf Ein- und
Zweifamilienhäuser allerdings für Unverständnis. Diese Restriktion sei
„eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung der Eigentümer von
Mehrfamilienwohnhäusern“, so der Freiburger Rechtsanwalt Clemens Bushart
von der Kanzlei Fridrich Bannasch & Partner. In einem Schreiben an den
Bundesfinanzminister bat er im Sommer darum, die Weisung „sehr zeitnahe
anzupassen“ und auch [2][Photovoltaikanlagen „auf Grundstücken von
Wohnungseigentümergemeinschaften] angemessen zu berücksichtigen“. Am 29.
Oktober reichte das Ministerium eine weitere Entscheidung nach, die genau
diesen Vorschlag aufgreift.
Mit der neuen Regelung könnte nun auf den betreffenden Dächern das
Solarstrompotenzial zumindest teilweise erschlossen werden. Dieses ist
enorm: Rund 800.000 Eigentümergemeinschaften gibt es in Deutschland, sie
umfassen knapp neun Millionen Wohnungen.
## Bestrebungen, die Grenze anzuheben
Allerdings sind auch 10-Kilowatt-Anlagen speziell auf Mehrfamilienhäusern
noch fernab dessen, was auf den Dächern möglich und aus Sicht des
Klimaschutzes erwünscht ist. Daher gibt es in der Politik weiterhin
Bestrebungen, die Grenze anzuheben. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am
5. November die Bundesregierung und den Bundestag aufgefordert, die
Befreiung von einer Steuererklärung auszudehnen auf PV-Anlagen bis 30
Kilowatt und auf Blockheizkraftwerke mit einer installierten elektrischen
Leistung bis 7,5 Kilowatt.
Die Grenze von 30 Kilowatt taucht übrigens in anderem Zusammenhang auch im
EU-Recht auf: In der „Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus
erneuerbaren Quellen“ ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten den
Direktverbrauch von Strom aus PV-Anlagen bis 30 Kilowatt von Umlagen und
Abgaben befreien müssen. Dies wurde in Deutschland mit dem novellierten
Erneuerbaren-Energien-Gesetz zwischenzeitlich umgesetzt. So liegt der
Gedanke natürlich nicht fern, die gleiche Grenze auch im Steuerrecht zu
verankern.
Zumal dem Solarstrom auf Mehrfamilienhäusern damit vermutlich besser
gedient wäre als durch manches wohlmeinende Förderprogramm. Denn die
Hemmnisse der Photovoltaik, so ist aus der Immobilienwirtschaft zu hören,
sind [3][längst nicht mehr primär wirtschaftlicher Art] – vielmehr würden
potenzielle Investoren inzwischen in erster Linie durch die Bürokratie
abgeschreckt.
14 Dec 2021
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## AUTOREN
DIR Bernward Janzing
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