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       # taz.de -- Gericht entscheidet über Einstufung: Darf der VS die AfD beobachten?
       
       > Das Verwaltungsgericht Köln will im März über die AfD als rechtsextremen
       > Verdachtsfall entscheiden. Die Partei liefert erneut Stoff.
       
   IMG Bild: Einer der Gründe, warum der Verfassungsschutz die AfD im Visier hat: der Parteiradikale Björn Höcke
       
       BERLIN taz | Es könnte für die AfD eine Zäsur werden. Das
       Verwaltungsgericht Köln gab am Mittwoch bekannt, dass es am 8. und 9. März
       über die Klage der Partei gegen ihre Einstufung als rechtsextremer
       Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verhandeln
       wird. Weist das Gericht die Klage zurück, könnten erstmals gegen die
       Gesamtpartei geheimdienstliche Mittel eingesetzt werden – nicht mehr nur
       gegen den rechtsextremen Flügel.
       
       Das BfV hatte die AfD bereits 2019 [1][als rechtsextremen Prüffall
       eingestuf]t. Im Frühjahr 2021 erfolgte intern die [2][Hochstufung als
       Verdachtsfal]l, dem Bundesinnenministerium wurde ein umfangreiches
       Gutachten vorgelegt. Als Medien über den Schritt berichteten, reichte die
       AfD Eilanträge dagegen ein. Das Verwaltungsgericht [3][untersagte dem BfV
       darauf vorläufig die Einstufung].
       
       Im Sommer 2021 kündigte das Gericht dann an, nicht mehr vor der
       Bundestagswahl über die Causa zu entscheiden, um Wähler:innen nicht zu
       beeinflussen. Zudem wurde auf die „Komplexität“ des Verfahrens verwiesen;
       mehrere Dutzende Aktenordner mit Material müssten ausgewertet werden.
       
       ## Verhandlung in einem Messesaal
       
       Wegen des erwartet großen Medieninteresses und aus Infektionsschutzgründen
       wird nun in einem Saal der Kölner Messe verhandelt. Insgesamt geht es um
       vier Klagen der AfD: gegen die Einstufung der Gesamtpartei, gegen die
       Einstufung des Flügels als rechtsextremistische Bestrebung und gegen die
       der AfD-Jugend als Verdachtsfall. Zudem will die Partei dem
       Verfassungsschutz verbieten, zu behaupten, der Flügel habe 7.000 Mitglieder
       gezählt.
       
       Das Gericht behält sich für Teile der Verhandlung einen Ausschluss der
       Öffentlichkeit vor, wenn es um Dienstgeheimnisse des Verfassungsschutzes
       gehen sollte. Unklar ist, ob am 9. März bereits eine Entscheidung fällt.
       Die Richter hätten auch die Möglichkeit, danach innerhalb von zwei Wochen
       einen gesonderten Entscheidungstermin einzuberufen.
       
       ## Die AfD befeuert die Einstufung
       
       Kommt es zur Einstufung der Gesamt-AfD, könnte der Verfassungsschutz auch
       V-Leute und Telekommunikationsüberwachung gegen die Partei einsetzen.
       Mehrere AfD-Landesverbände stehen bereits heute unter Beobachtung des
       Verfassungsschutzes.
       
       Die AfD wollte sich auf taz-Anfrage vorerst nicht zu dem bevorstehenden
       Verfahren äußern. Die Partei lieferte zuletzt aber erneut Stoff für ihre
       Einstufung. Mehrere [4][Funktionäre unterstützten die Coronaproteste], die
       teils fundamental gegen den Staat agitieren. Der BR machte im Dezember
       zudem [5][interne Chats des bayrischen Landesverbands] bekannt, die einen
       Umsturz der Regierung forderten. Auch der jüngst zurückgetretene bayrische
       Bundestagsabgeordnete Johannes Huber soll dort [6][laut eines ARD-Berichts
       antisemitische Chiffren verwendet] und von „Rothschild-Lobbyisten“ und
       „Globalisten“ geschrieben haben.
       
       5 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
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