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       # taz.de -- Umstrittenes Hochschulgesetz in Berlin: Humboldt-Uni klagt in Karlsruhe
       
       > Die Hochschule reicht Verfassungsklage gegen das Gesetz ein. Es sieht die
       > unbefristete Weiterbeschäftigung von Nachwuchsforschern vor.
       
   IMG Bild: Die Humboldt-Uni stellt Desinfektionsmittel selbst her
       
       Berlin dpa | Die Humboldt-Universität (HU) hat Verfassungsbeschwerde beim
       Bundesverfassungsgericht gegen eine Vorschrift des neuen Berliner
       Hochschulgesetzes eingereicht. Das teilte die Universität am Donnerstag
       mit. Auf diesem Weg solle höchstrichterlich geklärt werden, ob das Land
       Berlin mit einer Passage des Gesetzes seine Gesetzgebungskompetenz
       überschritten hat.
       
       Das novellierte Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) ist am 25. September in
       Kraft getreten. Es sieht in dem umstrittenen Paragrafen 110 vor, dass mit
       promovierten Nachwuchswissenschaftlern eine Anschlusszusage für eine
       unbefristete Beschäftigung vereinbart werden muss.
       
       Laut einem Anfang November veröffentlichten Gutachten des an der HU
       lehrenden Jura-Professors Matthias Ruffert ist das verfassungswidrig. Nach
       Rufferts Einschätzung hat Berlin die nötige Gesetzgebungskompetenz nicht.
       Der Bund habe mit seinem Wissenschaftszeitvertragsgesetz bereits umfassend
       und abschließend von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht.
       
       Wie die HU mitteilte, greife die in Paragraf 110 festgelegte Vorschrift
       außerdem unverhältnismäßig in ihre durch die Verfassung gewährleisteten
       Rechte ein. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits entschieden, dass
       Hochschulen zu kontinuierlicher Nachwuchsförderung nur in der Lage seien,
       wenn Stellen nach gewisser Zeit wieder frei würden.
       
       Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) teilte dazu am Donnerstag auf
       Anfrage mit, es sei das gute Recht der Humboldt-Universität, Teile des
       Berliner Hochschulgesetzes höchstrichterlich prüfen zu lassen. „Wir
       erwarten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und werden sie
       selbstverständlich umsetzen“, so die Senatorin. „Unabhängig vom Ausgang der
       Verfassungsbeschwerde ist klar, dass wir die Universitäten mit der
       Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft nicht alleine
       lassen. Wir werden zeitnah Gespräche mit hochschulpolitischen Akteurinnen
       und Akteuren initiieren und Anpassungen des Gesetzes einleiten.“
       
       ## Rücktritt von HU-Präsidentin
       
       Bereits Ende Oktober hatte HU-Präsidentin Sabine Kunst gut ein halbes Jahr
       nach Beginn ihrer zweiten Amtszeit [1][ihren Rücktritt zum Jahresende
       angekündigt]. Als Grund dafür nannte sie die Novelle des Hochschulgesetzes.
       „Persönlich halte ich die wissenschaftspolitischen Weichenstellungen des
       BerlHG für gut gemeint, aber schlecht gemacht“, hieß es von ihr in einer
       Erklärung.
       
       Kunst kritisierte im RBB unter anderem, dass der Paragraf „ohne Rücksprache
       mit den Hochschulen“ dem Gesetz hinzugefügt worden sei, „und ohne einen
       Blick darauf zu legen, ob damit auch die Umsetzung dessen, was politisches
       Ziel war, gelingen kann“.
       
       30 Dec 2021
       
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