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       # taz.de -- Afghanische Menschenrechtskommission: Akbar legt Amt nieder
       
       > Die afghanische Menschenrechtlerin Shaharzad Akbar engagiert sich nun vom
       > Exil aus. Dazu will sie eine Nichtregierungsorganisation gründen.
       
   IMG Bild: Engagement nun aus dem Exil: Menschenrechtlerin Shaharzad Akbar aus Afghanistan
       
       Berlin taz | Shaharzad Akbar, die Vorsitzende von Afghanistans Unabhängiger
       Menschenrechtskommission (AIHRC), hat am Freitag ihren Rücktritt erklärt.
       Das erfuhr die taz von afghanischen Menschenrechtler:innen. Eine offizielle
       Erklärung Akbars liegt noch nicht vor, ihr Schritt deutete sich aber
       bereits seit Längerem an. Sie hatte sich bei der Übernahme Kabuls durch die
       Taliban im August im Ausland aufgehalten, die neuen Machthaber deutlich
       kritisiert und war seitdem auch nicht wieder nach Afghanistan
       zurückgekehrt. Auf ihrem Twitter-Account äußerte Akbar mehrfach Zweifel an
       einer sinnvollen Weiterarbeit der Kommission im Land.
       
       Die Taliban [1][besetzten bei ihrer Machtübernahme alle staatlichen
       Einrichtungen und auch die Büros, die die AIHRC in mehreren Städten
       unterhielt.] Die Kommission hatte eine rechtliche Zwitterstellung inne: Sie
       wird zwar als „unabhängig“ bezeichnet, ihre Mitglieder ernannte aber der
       Staatspräsident. Die Kommission war Ende 2001 eingerichtet worden, um die
       Lage der Menschenrechte zu überwachen, Verletzungen zu untersuchen und
       nationale Fachinstitutionen dafür aufzubauen. Akbar stand seit 2019 an
       ihrer Spitze.
       
       Akbar, die in den USA und Oxford studiert hat, kündigte nun an, sie wolle
       im Exil eine Nichtregierungsorganisation zur Beobachtung der
       Menschenrechtslage in ihrem Land einrichten. Worauf sie dabei achten wird,
       geht aus einem Tweet von Ende Dezember hervor: „Festnahmen, Mangel an
       ordentlichen Verfahren, Folter, Misshandlungen und Verschwindenlassen durch
       die Taliban [sind] fast tägliche Nachrichten aus Afghanistan“. Es gebe
       „keine Trennung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Anwalt und Richter.
       Örtliche Talibanbehörden/-kämpfer treffen alle Entscheidungen auf der Basis
       nie vollständig untersuchter Anschuldigungen.“
       
       ## Mit Kritik hielt Akbar sich nie zurück
       
       Akbar hielt sich auch nie mit Kritik an der internationalen
       Staatengemeinschaft zurück, die die AIHRC finanziert. In einem Interview
       mit der Wochenzeitung Das Parlament im vorigen Jahr warf sie ihr vor, sie
       habe „das Thema Gerechtigkeit und Menschenrechte von Anfang an nicht ernst
       genug genommen“. Die internationale Gemeinschaft habe sogar regierungsnahe
       Personen „unterstützt, die in Gräueltaten verwickelt waren“.
       
       Inzwischen steht auch der [2][Internationale Strafgerichtshof ICC] in Den
       Haag vor Hürden bei seiner Afghanistan-Arbeit. Ebenfalls nach Auskunft
       afghanischer Menschenrechtler:innen hätte die UNO bisher nicht auf
       eine Anfrage geantwortet, welche afghanische Regierung – die der Taliban
       oder die vor ihrem Ansturm geflohene – legitim sei. Der ICC kann in keinem
       Land ohne Zustimmung der dortigen Regierung agieren. Umstritten war zuletzt
       die ICC- Entscheidung, entgegen früherem Vorhaben nur Kriegsverbrechen der
       Taliban und des „Islamischen Staates“ zu untersuchen, nicht aber die der
       ehemaligen Regierungskräfte und der US-Truppen.
       
       10 Jan 2022
       
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