# taz.de -- Schätzung des Bundeskriminalamts: 150.000 Verfahren pro Jahr
> Das BKA geht wegen des neuen Gesetzes gegen Hass im Netz von jährlich
> 150.000 Strafverfahren aus. Die neue Meldestelle geht im Februar an den
> Start.
IMG Bild: Das BKA geht derzeit davon aus, dass Facebook und Google vorerst keine Delikte melden werden
Hannover epd | Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet wegen des neuen Gesetzes
gegen [1][Hass in sozialen Netzwerken] mit rund 150.000 Strafverfahren pro
Jahr. Nach derzeitiger Schätzung sei jährlich mit rund 250.000 Meldungen
nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu rechnen, die etwa 150.000
neue Strafverfahren nach sich ziehen würden, sagte ein BKA-Sprecher dem
RedaktionsNetzwerk Deutschland (Dienstag).
Die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ mit rund 200
Beamtinnen und Beamten unter dem Dach des BKA werde fristgerecht zum 1.
Februar ihre Arbeit aufnehmen, „um eine konsequente Strafverfolgung der
Verfasser solch strafbarer Inhalte durch die zuständigen
Strafverfolgungsbehörden in den Ländern zu ermöglichen“.
Zwar gehe das BKA derzeit davon aus, dass [2][Facebook] und Google vorerst
keine mutmaßlich strafbaren Delikte melden würden. Beide hatten beim
Verwaltungsgericht Köln Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt.
Unabhängig davon würden jedoch „weitere soziale Netzwerke mit mindestens
zwei Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer der gesetzlichen
Meldeverpflichtung nach dem NetzDG zum 1. Februar 2022 unterliegen“, sagte
der Sprecher.
Das reformierte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte
nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an das BKA melden müssen.
Facebook und Google hingegen halten es für unverhältnismäßig, alle Posts
selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten
zu müssen und klagten deshalb im Juli vergangenen Jahres – sowohl im
Eilverfahren wie auch grundsätzlich. Das Bundesjustizministerium hatte
daraufhin im August entschieden, bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht
auf Meldungen beider Konzerne zu bestehen.
11 Jan 2022
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