URI: 
       # taz.de -- Schätzung des Bundeskriminalamts: 150.000 Verfahren pro Jahr
       
       > Das BKA geht wegen des neuen Gesetzes gegen Hass im Netz von jährlich
       > 150.000 Strafverfahren aus. Die neue Meldestelle geht im Februar an den
       > Start.
       
   IMG Bild: Das BKA geht derzeit davon aus, dass Facebook und Google vorerst keine Delikte melden werden
       
       Hannover epd | Das Bundeskriminalamt (BKA) rechnet wegen des neuen Gesetzes
       gegen [1][Hass in sozialen Netzwerken] mit rund 150.000 Strafverfahren pro
       Jahr. Nach derzeitiger Schätzung sei jährlich mit rund 250.000 Meldungen
       nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zu rechnen, die etwa 150.000
       neue Strafverfahren nach sich ziehen würden, sagte ein BKA-Sprecher dem
       RedaktionsNetzwerk Deutschland (Dienstag).
       
       Die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ mit rund 200
       Beamtinnen und Beamten unter dem Dach des BKA werde fristgerecht zum 1.
       Februar ihre Arbeit aufnehmen, „um eine konsequente Strafverfolgung der
       Verfasser solch strafbarer Inhalte durch die zuständigen
       Strafverfolgungsbehörden in den Ländern zu ermöglichen“.
       
       Zwar gehe das BKA derzeit davon aus, dass [2][Facebook] und Google vorerst
       keine mutmaßlich strafbaren Delikte melden würden. Beide hatten beim
       Verwaltungsgericht Köln Anträge auf einstweilige Anordnungen gestellt.
       Unabhängig davon würden jedoch „weitere soziale Netzwerke mit mindestens
       zwei Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer der gesetzlichen
       Meldeverpflichtung nach dem NetzDG zum 1. Februar 2022 unterliegen“, sagte
       der Sprecher.
       
       Das reformierte NetzDG sieht vor, dass soziale Netzwerke strafbare Inhalte
       nicht mehr wie bisher lediglich löschen, sondern an das BKA melden müssen.
       Facebook und Google hingegen halten es für unverhältnismäßig, alle Posts
       selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten
       zu müssen und klagten deshalb im Juli vergangenen Jahres – sowohl im
       Eilverfahren wie auch grundsätzlich. Das Bundesjustizministerium hatte
       daraufhin im August entschieden, bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht
       auf Meldungen beider Konzerne zu bestehen.
       
       11 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Diskriminierung-im-Netz/!5804507
   DIR [2] /Schwerpunkt-Meta/!t5009279
       
       ## TAGS
       
   DIR Soziale Netzwerke
   DIR Schwerpunkt Meta
   DIR Hass
   DIR NetzDG
   DIR BKA
   DIR Schwerpunkt Meta
   DIR Telegram
   DIR Online-Spiele
   DIR Schwerpunkt Meta
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Kartellrecht in den USA: Klage gegen Facebook zugelassen
       
       Die Federal Trade Commission (FTC) will erreichen, dass Facebook Whatsapp
       und Instagram verkaufen muss. Der zweite Vorstoß wurde nun zugelassen.
       
   DIR „Querdenker“-Proteste auf Telegram: Außer Kontrolle
       
       In anderen Ländern nutzen demokratische Oppositionelle die App. Hierzulande
       radikalisieren sich dort „Querdenker“. Alles über Telegram.
       
   DIR Diskriminierung im Netz: Hass als Endgegner
       
       Mit der steigenden Nachfrage kommen Hass und Hetze in die Gaming-Szene.
       Plattformen, Pädagog:innen und Community halten dagegen.
       
   DIR Hate Speech im Netz: Wenn Maschinen moderieren
       
       Hasskommentare sind in den sozialen Medien allgegenwärtig. Sie zu melden
       ist oft frustrierend – denn hinter den Entscheidungen stecken Algorithmen.