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       # taz.de -- Gesetzentwurf zur Sterbehilfe: Zu viel Macht für Psychiater
       
       > Abgeordnete mehrerer Parteien wollen die Sterbehilfe neu regeln. Dabei
       > werden diejenigen, die assistierten Suizid in Betracht ziehen,
       > entmündigt.
       
   IMG Bild: Der neue Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe könnte kontraproduktiv sein
       
       Der Gesetzentwurf zum ärztlich begleiteten Suizid ist keine gute Idee, den
       Abgeordnete um Ansgar Heveling (CDU), Lars Castellucci (SPD) und Kirsten
       Kappert-Gonther (Grüne) erarbeitet haben. Der Entwurf sieht vor, dass die
       „geschäftsmäßige Förderung“ der Suizidhilfe wieder unter Strafe gestellt
       werden soll.
       
       Dieses Verbot soll dann nicht greifen, wenn suizidwillige Personen unter
       anderem an zwei Beratungsgesprächen mit Psychiater:innen teilnehmen, die
       den Suizidwilligen eine „autonome Entscheidungsfindung“ attestieren und
       eine psychische Erkrankung als Ursache des Suizidwunsches ausschließen.
       Sterbehilfeorganisationen müssten dem gleichen Beratungskonzept folgen,
       andernfalls würden sie kriminalisiert.
       
       Dass Suizidwillige ihren Sterbewunsch vor nicht selbst ausgewählten
       Psychiater:innen rechtfertigen müssen, könnte die „Autonomie“ der
       Patienten womöglich aber gar nicht schützen, sondern – im Gegenteil –
       verletzen.
       
       Denn was passiert, wenn die Psychiaterin, die den Patienten gar nicht näher
       kennt, zum Schluss kommt, dem Sterbewunsch läge eine Depression zugrunde?
       Wenn also vorgeschlagen wird, es erst einmal mit Psychotherapie und Pillen
       zu versuchen? Wenn also an der „Freiverantwortlichkeit“ der
       Suizidwilligen gezweifelt wird? Die begutachtenden Fachärzt:innen
       bekämen zu viel Macht. Eine Beratung schwerstleidender Suizidwilliger
       sollte immer freiwillig sein.
       
       Die Abgeordneten haben womöglich vor allem hochbetagte Menschen im Blick,
       die sterben wollen, weil sie völlig eingeschränkt und pflegeabhängig sind,
       zwar keine großen Schmerzen haben, aber auch keine Lebensqualität mehr
       verspüren. Diese Suizide aus „Lebenssattheit“ machen nur einen Bruchteil
       der Fälle bei den Sterbehilfeorganisationen aus, aber es gibt sie. Sie
       hätten es mit dem Gesetzentwurf schwerer, ärztliche Hilfe beim Suizid zu
       erhalten. Doch auch die Autonomie dieser Menschen ist zu respektieren.
       Genau in diesem Sinne hatte das [1][Bundesverfassungsgericht] übrigens
       geurteilt, als es das grundsätzliche Verbot der Suizidassistenz vor
       zwei Jahren kippte.
       
       28 Jan 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Nach-Sterbehilfe-Urteil/!5668181
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Dribbusch
       
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