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       # taz.de -- Nachrichten in der Coronakrise: Über 92.000 Neuinfektionen
       
       > Neuer Höchststand: Das RKI meldet eine 7-Tage-Inzidenz von 470,6. Die WHO
       > empfiehlt zwei neue Therapien. Johnsons Büro kämpft weiter mit dem
       > „Partygate“.
       
   IMG Bild: In einem Testzentrum in Bremen am Donnerstag
       
       ## RKI meldet 92.223 Neuinfektionen
       
       Die Zahl der binnen eines Tages ans Robert Koch-Institut übermittelten
       Coronaneuinfektionen hat erstmals die Schwelle von 90.000 Fällen
       überschritten. Die Gesundheitsämter meldeten laut RKI-Angaben vom
       Freitagmorgen 92.223 Fälle in 24 Stunden. Das geht aus Zahlen hervor, die
       den Stand des RKI-Dashboards von 04.35 Uhr wiedergeben.
       
       Am Mittwoch war die Zahl erstmals größer als 80.000 gewesen. Vor genau
       einer Woche waren es 56.335 erfasste Neuinfektionen, wobei es im Zuge der
       Feiertage Lücken bei Tests und Meldungen gegeben hatte.
       
       Auch die Sieben-Tage-Inzidenz erreichte mit 470,6 einen Höchststand. Zum
       Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 427,7 gelegen. Vor einer Woche lag
       die bundesweite Inzidenz bei 303,4 (Vormonat: 375,0).
       
       Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 286
       Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 264 Todesfälle. Das RKI
       zählte seit Beginn der Pandemie 7.835.451 nachgewiesene Infektionen mit
       Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da
       viele Infektionen nicht erkannt werden.
       
       Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000
       Einwohner innerhalb von sieben Tagen gab das RKI am Donnerstag mit 3,09 an
       (Mittwoch 3,13; Dienstag mit 3,34). Die Zahl der Genesenen gab das RKI am
       Freitagmorgen mit 6.914.700 an. Die Zahl der Menschen, die an oder unter
       Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind,
       stieg auf 115.337. (dpa)
       
       ## WHO empfiehlt zwei neue Behandlungsmethoden für bestimmte
       Corona-Patienten
       
       Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat zwei neue Covid-19-Therapien
       zugelassen. In ihrer Stellungsnahme, die am Freitag im britischen
       Ärzteblatt BMJ veröffentlicht wurde, empfahlen die WHO-Experten unter
       bestimmten Umständen den Einsatz des Arthritis-Medikaments Baricitinib,
       sowie des auf synthetischen Antikörpern basierenden Medikaments Sotrovimab.
       Insgesamt empfiehlt die WHO somit nun fünf Covid-Therapien.
       
       Sotrovimab wird für Patienten mit leichtem Krankheitsverlauf empfohlen, die
       aber ein hohes Risiko für einen Krankenhausaufenthalt haben. Dazu gehören
       beispielsweise ältere Menschen, Menschen mit Immunschwäche oder chronischen
       Krankheiten wie Diabetes. Der Nutzen von Sotrovimab wird für Patienten, die
       nicht zu Risikogruppen gehören, als gering eingeschätzt. Zudem ist den
       WHO-Experten zufolge die Wirksamkeit des Medikaments gegen die
       hochansteckende Omikron-Variante „noch ungewiss“.
       
       Baricitinib wird hingegen für „Patienten mit schwerem oder kritischem
       Covid“ empfohlen. Das eigentlich für die Bekämpfung von Arthritis
       entwickelte Medikament sollte demnach „in Kombination mit Kortikosteroiden“
       verabreicht werden. Dies „verbessert die Überlebensraten und verringert die
       Notwendigkeit einer mechanischen Beatmung“ bei Corona-Patienten.
       
       Bislang werden nur drei weitere Behandlungen gegen eine Covid-Erkrankung
       von der WHO empfohlen. Dazu gehört seit September 2020 die Behandlung
       schwer erkrankter Patienten mit Kortikosteroiden. Kortikosteroide bekämpfen
       Entzündungen, die in der Regel mit schweren Corona-Fällen einhergehen. Sie
       sind kostengünstig und weithin verfügbar.
       
       Im Juli befürwortete die WHO zudem die Verwendung der Arthritis-Medikamente
       Tocilizumab und Sarilumab. Diese unterdrücken eine gefährliche Überreaktion
       des Immunsystems auf das SARS-CoV-2-Virus, indem sie das Protein
       Interleukin-6 (IL-6), das Entzündugsreaktionen reguliert, hemmen.
       Baricitinib gehört zu einer anderen Medikamentenklasse, fällt aber unter
       die gleichen Richtlinien wie die IL-6-Hemmer.
       
       ## Omikron bei 73 Prozent
       
       Wie das RKI in seinem aktuellsten Wochenbericht vom Donnerstag feststellte,
       ist die hochansteckende Omikron-Variante mittlerweile auch in Deutschland
       die dominante Variante des Coronavirus. Demnach betrug der Anteil an allen
       übermittelten Fällen in der ersten Kalenderwoche dieses Jahres 73 Prozent.
       Bundesweit gibt es hier jedoch noch große Unterschiede, der Omikron-Anteil
       lag laut Institut zwischen elf Prozent in Mecklenburg-Vorpommern und 96
       Prozent in Bremen.
       
       Das RKI warnte, dass in den nächsten Wochen mit einer starken Zunahme von
       Infektionen auch bei Geimpften und Genesenen gerechnet werde. Erste Studien
       deuteten auf einen geringeren Anteil an Krankenhauseinweisungen im
       Vergleich zu Infektionen mit der Delta-Variante bei Infizierten mit
       vollständiger Impfung hin. Für eine abschließende Bewertung der Schwere der
       Erkrankungen durch die Omikron-Variante sei die Datenlage aber noch nicht
       ausreichend. (afp)
       
       ## Bundestag schafft Voraussetzungen für neue Quarantäne-Regeln
       
       Der Bundestag hat die Voraussetzungen für die Umsetzung der jüngsten
       Bund-Länder-Beschlüsse zu neuen Quarantäne-Regeln geschaffen. Der Bundestag
       billigte am Donnerstag die am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossene
       Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, mit der der Rahmen für die geplanten
       Neuerungen gesetzt wird. In der Verordnung wird definiert, welche
       grundsätzlichen Ausnahmen es von Quarantäne und Isolation wegen Impfung
       oder Genesung gibt.
       
       Umgesetzt werden müssen die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln durch
       Länderverordnungen, die sich bereits in Vorbereitung befinden.
       Kontaktpersonen, die geboostert sind, sollen demnach künftig nicht mehr in
       Quarantäne gehen müssen. Für all jene, die nicht geboostert sind, sollen
       die Isolation wegen einer Infektion und die Quarantäne für Kontaktpersonen
       der Bund-Länder-Einigung zufolge in der Regel nach zehn Tagen enden.
       
       Auch um drohende Personalknappheit in wichtigen Wirtschafts- und
       Versorgungsbereichen zu verhindern, ist im Falle einer Infektion oder als
       Kontaktperson das „Freitesten“ nach sieben Tagen durch einen PCR- oder
       zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich.
       
       Um die besonders gefährdeten Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und
       Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die
       Isolation für die Beschäftigten nach einer Infektion nach sieben Tagen
       durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden – wenn die Betroffenen
       zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
       
       Für Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder kann die Quarantäne als
       Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder
       Antigen-Schnelltest beendet werden, da sie regelmäßig getestet werden.
       Ausnahmen von der Quarantäne sind außerdem möglich bei hohem Schutzniveau –
       etwa durch tägliche Tests oder Maskenpflicht.
       
       Ein weiterer Bund-Länder-Beschluss betrifft die Gastronomie: Besuche in
       Restaurants, Kneipen oder Cafés sind künftig nur noch für Geimpfte und
       Genesene erlaubt, die auch einen tagesaktuellen, negativen Test vorweisen
       können. Vom Test ist befreit, wer geboostert ist – und zwar bereits ab dem
       Tag der Auffrischungsimpfung. Bayern und Sachsen-Anhalt haben angekündigt,
       dass sie die Regelung nicht umsetzen wollen.
       
       Die am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Verordnung soll am Freitag vom
       Bundesrat auf einer Sondersitzung gebilligt werden und am Samstag in Kraft
       treten. (afp)
       
       ## Biden scheitert mit Vorhaben zur Impf- und Testpflicht
       
       Das Oberste US-Gericht stoppt eine Vorgabe von Präsident Joe Biden, die 80
       Millionen Angestellte von großen Unternehmen zum Impfen oder Testen
       verpflichtet hätte. Dagegen lässt der Supreme Court eine Verordnung zu, die
       eine Impfpflicht für etwa 10,3 Millionen Angestellte in gewissen
       Einrichtungen wie Krankenhäuser und Altersheimen vorsieht. (reuters)
       
       ## Der „Partygate“-Skandal der britischen Regierung weitet sich aus
       
       Der „Partygate“-Skandal der britischen Regierung weitet sich erneut aus:
       Die Zeitung „The Telegraph“ berichtete am Donnerstag, dass Mitarbeiter des
       Büros von Regierungschef Boris Johnson eine weitere Feier abgehalten hätten
       – während des Corona-Lockdowns und am Vorabend der Beerdigung von Prinz
       Philip. Demnach kamen Mitarbeiter Johnsons Mitte April 2021 zusammen, um
       den Abschied von zwei Mitgliedern des Teams des Regierungschefs zu feiern.
       
       Johnson steht bereits wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln während des
       ersten Lockdowns im Mai 2020 massiv unter Druck. Am Mittwoch hatte er im
       britischen Parlament den Besuch einer Gartenparty am Regierungssitz in der
       Downing Street eingeräumt und um Entschuldigung gebeten. Damals befand sich
       das Land im strikten Corona-Lockdown und selbst Treffen von mehr als zwei
       Menschen im Freien waren verboten. (afp)
       
       ## Ärmere Länder verweigern rund hundert Millionen gespendete Impfdosen
       wegen geringer Haltbarkeit
       
       Ärmere Länder haben im vergangenen Monat rund hundert Millionen Dosen an
       Impfstoff-Spenden verweigert – häufig, weil das Verfallsdatum kurz
       bevorstand. Das teilte die UNO am Donnerstag mit. „Die Mehrheit der
       Ablehnungen hatte als Grund das Verfallsdatum“, sagte die für die
       Verteilung der Impfstoffe zuständige Unicef-Direktorin Etleva Kadilli.
       
       Insbesondere ärmere Länder benötigen demnach Impfdosen, die sie lange
       aufbewahren können, um die Impfkampagnen besser zu planen und „Menschen in
       schwer erreichbaren Gebieten und in fragilen Kontexten“ zu impfen.
       
       Nigeria vernichtete Ende Dezember etwa mehr als eine Million Dosen des
       Vakzins von Astrazeneca, da diese bereits abgelaufen waren.
       
       Die Weltgesundheitsorganisation WHO hatte den Geberländer mehrfach
       vorgeworfen, den Großteil der verfügbaren Impfdosen für sich zu reservieren
       und in vielen Fällen Dosen mit einer zu geringen Haltbarkeit zu spenden.
       
       Die Corona-Impf-Initiative Covax hatte reiche Länder im Dezember
       aufgerufen, ab dem 1. Januar nur noch Impfdosen zu spenden, die mindestens
       zehn Wochen lang haltbar sind.
       
       Die Empfängerländer müssten zudem mindestens vier Wochen im Voraus darüber
       informiert werden. Darüber hinaus sollten die Dosen nicht ohne für die
       Impfung erforderliche Spritzen geliefert werden, forderte Covax. (afp)
       
       14 Jan 2022
       
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