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       # taz.de -- Gesundheitsämter an der Belastungsgrenze: Kontrolle der Impfpflicht zu viel
       
       > Mitte März sollen alle medizinisch und pflegerisch Beschäftigten geimpft
       > sein. Doch es ist fraglich, ob die Ämter das kontrollieren können.
       
   IMG Bild: Auch sie muss geimpft sein: Ärztin spricht mit Impfinteressierten am Fenster
       
       Ob in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei der Hausärztin: Bis zum 15.
       März 2022 sollen alle Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen geimpft
       sein. Ab dann greift die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Per
       Gesetz drohen Ungeimpften dann Tätigkeitsverbote, die das zuständige
       Gesundheitsamt aussprechen könnte. Doch die Ämter sind bereits seit Monaten
       durch die Pandemie überlastet.
       
       In mehreren Bundesländern verkünden die Gesundheitsämter mittlerweile, die
       Impfpflicht nicht umsetzen zu können. Zudem bemängeln Behörden einige
       Unklarheiten im Gesetz. Es fehlten unter anderem Definitionen zum
       Prüfverfahren und zu weiteren betroffenen Berufsgruppen oder Einrichtungen.
       
       Der Präsident des Deutschen Städtetags, Markus Lewe, forderte gegenüber dem
       Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass Bund und Länder Klarheit
       schaffen. Wie es jetzt aussieht, können viele Ungeimpfte im
       Gesundheitswesen vorerst weiterarbeiten.
       
       Das widerspricht dem Infektionsschutzgesetz allerdings gar nicht. Es
       verpflichtet Unternehmen nicht, ungeimpftes Personal direkt freizustellen.
       Es obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt, „nach pflichtgemäßem Ermessen im
       Einzelfall über die weiteren Maßnahmen“ zu entscheiden, etwa Betretungs-
       oder Tätigkeitsverbote. Das teilte das [1][Bundesgesundheitsministerium
       bereits] Anfang Januar mit. Bei den Entscheidungen der Gesundheitsämter sei
       „auch die Personalsituation in der Einrichtung zu berücksichtigen“.
       
       ## Digitales Meldesystem soll Ressourcen schonen
       
       Die Unternehmen sind trotzdem verpflichtet, dem Gesundheitsamt Angestellte
       zu melden, die bis zum 15. März keinen Nachweis vorlegen. Kommen die
       Einrichtungen dieser Verpflichtung nicht nach, müssen sie mit Geldbußen von
       bis zu 2.500 Euro rechnen.
       
       Um die Ressourcen der Ämter zu schonen, baten die GesundheitsministerInnen
       der Länder auf ihrer Konferenz am Montag den Bund, die Voraussetzungen für
       ein digitales Meldesystem zu schaffen. Auf Anfrage äußert sich das
       Bundesministerium dazu nicht. Aus dem Bremer Senat heißt es aber: „Die
       Gesundheitsämter sind gerade dabei, ein digitales Meldesystem zu
       entwickeln.“ Andere Länder wollten „in der aktuellen Planungs- und
       Abstimmungsphase konkrete Einzelheiten noch nicht weitergegeben“.
       
       Mit den Meldungen ließe sich flächendeckend prüfen, wie viele
       MitarbeiterInnen aus dem Gesundheitswesen ungeimpft sind. Bisher gibt es
       nur Schätzungen, die von 5 bis 10 Prozent der MitarbeiterInnen
       ausgehen. Die Bundesagentur für Arbeit teilte der Deutschen Presseagentur
       mit, dass sich mehr Menschen als sonst aus dem Sozial- und
       Gesundheitssektor arbeitssuchend gemeldet hätten. [2][Im Dezember und
       Januar seien es etwa 25.000 Personen mehr gewesen als üblich, und das nehme
       zu.]
       
       ## Erste Schritt zu allgemeinen Impfpflicht
       
       „Über die einrichtungsbezogene Impfpflicht waren nicht alle Pflegekräfte
       glücklich“, sagt Claudia Moll, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung.
       Nicht nur die Ungeimpften, wie sie erklärt: „Einige hatten wohl auch das
       Gefühl, dass sie nun wieder alleine die Last dafür tragen sollen, dass die
       Impfquote in der gesamten Bevölkerung nicht gereicht hat.“
       
       Ähnlich äußerte sich Verdi-Chef Frank Werneke: „Es gibt diesen Eindruck,
       zum Fußabtreter dieser Coronapandemie gemacht zu werden.“ Obwohl im
       Gesundheitswesen die Impfquote sehr hoch ist, habe die Regierung dort
       eine Pflicht eingeführt, während die PatientInnen weiter ungeimpft
       bleiben konnten.
       
       Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die MinisterInnen der
       Länder sehen jedoch in der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nur den
       [3][ersten Schritt zur allgemeinen Impfpflicht.]
       
       2 Feb 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Corona-Impfpflicht-in-der-Pflege/!5826909
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   DIR [3] /Mehr-als-100000-Neuinfektionen/!5829088
       
       ## AUTOREN
       
   DIR David Muschenich
       
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