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       # taz.de -- Rechtsextreme Preppergruppe „Nordkreuz“: Kein Terrorverdacht mehr
       
       > Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen gegen zwei
       > „Nordkreuz“-Mitglieder aus Mecklenburg-Vorpommern eingestellt. Der Fall
       > wurde 2017 öffentlich.
       
   IMG Bild: Vor dem Beginn des Prozesses im Zusammenhang mit der rechten Prepper-Gruppe „Nordkreuz“ 2019
       
       Karlsruhe/Schwerin/Berlin dpa/taz Der Generalbundesanwalt hat Ermittlungen
       gegen zwei Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe [1][“Nordkreuz“] in
       Mecklenburg-Vorpommern nach mehr als vier Jahren beendet. Das Verfahren
       wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden
       Gewalttat sei mangels hinreichenden Tatverdachts Anfang Dezember
       eingestellt worden, teilte ein Sprecher des Generalbundesanwalts auf
       Anfrage der dpa mit.
       
       Öffentlich geworden war das Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt
       Jan-Hendrik H. und den Kriminalpolizisten Haik J. [2][nach einer Razzia im
       August 2017]. Die Durchsuchungsmaßnahmen sollten dazu dienen, die
       bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren, hieß es damals. Festnahmen
       gab es in der Folge nicht, das Verfahren lief aber jahrelang weiter. Die
       „Prepper“ sollen sich nach damaligen Erkenntnissen für den Fall des
       Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung mit dem Kauf von Lebensmitteln und
       Munition für ihre legal beschafften Waffen eingedeckt haben. „Prepper“
       kommt vom englischen Wort prepare (vorbereiten). Sie kommunizierten per
       Telegram-Chat und auf realen Treffen.
       
       Darüber hinaus sollen die Männer den befürchteten Zusammenbruch als Chance
       gesehen haben, Vertreter des linken Spektrums zu töten. [3][Dazu hätten sie
       eine Liste mit Namen und weiteren Personalien angelegt.] Diese sorgte in
       der Folge für Aufregung in der Landespolitik, weil auch Politiker aus
       Mecklenburg-Vorpommern darauf standen. Die „Nordkreuz“-Gruppe ist Teil des
       [4][“Hannibal“-Netzwerkes] und besteht nach [5][Aussage der
       Bundesregierung] nach wie vor.
       
       Der „Nordkreuz“-Admin – der Ex-SEK-Polizist Marko G., der in dem
       GBA-Verfahren als Zeuge gefüht wurde – wurde Ende 2019 in Schwerin [6][zu
       einer Bewährungsstrafe verurteilt], weil er illegal eine Maschinenpistole
       und zehntausende Schuss Munition gehortet hatte. In Chats hatte er auch mit
       anderen Polizisten rechtsextreme Inhalte ausgetauscht. „Nordkreuz“ wird im
       Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2020 als
       rechtsextremistische Gruppierung eingestuft.
       
       Zusätzliche Auswertungen der Chats ergaben die Verstrickung weiterer
       Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern. Mehrere wurden in der Folge vom
       Dienst suspendiert. Zulezt wurde in diesem Komplex der ehemalige
       Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU),
       rechtskräftig verurteilt. Er muss wegen Vorteilsannahme 45 Tagessätze
       Geldstrafe bezahlen, weil er von einem Waffenhändler und
       Ex-Nordkreuz-Mitglied [7][eine Pistole geschenkt bekommen hatte].
       
       21 Jan 2022
       
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