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       # taz.de -- Auslieferung des Wikileaks-Gründers: Assange darf Berufung einlegen
       
       > Im Rechtsstreit um seine Auslieferung an die USA darf Julian Assange
       > Berufung einlegen. Damit geht das Tauziehen vor dem höchsten britischen
       > Gericht weiter.
       
   IMG Bild: Wikileaks-Gründer Julian Assange nach einem Gerichtstermin in London im Januar 2020
       
       London dpa/ap | Der Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit
       um [1][seine Auslieferung an die USA] Berufung einlegen. Das teilte der
       High Court in London am Montag mit und folgte damit der Argumentation von
       Assanges Anwälten. Damit dürfte das juristische Tauziehen mit den USA vor
       dem höchsten britischen Gericht weitergehen.
       
       Die [2][US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen] den Prozess machen.
       Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175
       Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der [3][Whistleblowerin
       Chelsea Manning] geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in
       Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und damit das Leben von
       US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.
       
       Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten,
       der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Der 50-Jährige sitzt seit mehr
       als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.
       
       Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung Assanges an die USA mit Blick
       auf seine psychische Gesundheit zunächst untersagt. Die USA hatten
       entsprechende medizinische Gutachten jedoch angezweifelt, Berufung
       eingelegt und damit auch Erfolg gehabt. Ein Berufungsgericht hatte das
       Auslieferungsverbot im vergangenen Dezember aufgehoben. Diese Entscheidung
       will Assange nun vor dem Supreme Court überprüfen lassen.
       
       24 Jan 2022
       
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