# taz.de -- Gericht moniert „Razzia“ in Ministerium: Aufregerthema verpufft
> Die Durchsuchung im Bundesjustizministerium im Herbst war laut
> Gerichtsentscheid nicht angemessen. Dabei waren die Umstände von Anfang
> an seltsam.
IMG Bild: Unangemessene Durchsuchung: das Bundesministerium für Justiz in Berlin im September
Berlin taz | Wie peinlich für die CDU: Das Landgericht in Osnabrück hat am
Mittwoch entschieden, dass die [1][Durchsuchung des Justizministeriums kurz
vor der Bundestagswahl] nicht angemessen war. Diese „Razzia“ hatte im
Wahlkampf für Furore gesorgt, weil es um das [2][heikle Thema der
Geldwäsche ging] – und weil auch das Finanzministerium durchsucht worden
war, das damals SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz unterstand.
[3][CDU-Kontrahent Armin Laschet] nutzte die Durchsuchungen gern, um in
Fernsehdebatten den Eindruck zu erzeugen, als würde Scholz schmutzige
Geldgeschäfte tolerieren.
Dabei waren die Umstände der „Razzia“ von Anfang an höchst seltsam: Die
Durchsuchungen wurden von einem Staatsanwalt in Osnabrück angeordnet und
von einer Amtsrichterin in Osnabrück abgesegnet, die beide aktive
CDU-Anhänger sind und früher als persönliche Referenten eines
CDU-Justizministers in Niedersachsen gearbeitet hatten. Auch ist es sehr
ungewöhnlich, dass Staatsanwälte kurz vor einer Wahl Behörden oder
Ministerien durchsuchen, weil dies als politische Einflussnahme gedeutet
werden könnte.
## Durchsuchung wäre „nicht erforderlich“ gewesen
Vor allem aber war nie ersichtlich, warum diese Durchsuchungen überhaupt
nötig waren, denn Justiz- und Finanzministerium waren bereit, mit der
Staatsanwaltschaft aus Osnabrück zusammenzuarbeiten. Allerdings reichte
ihnen nicht nur ein Telefonanruf. Der zuständige Referatsleiter im
Justizministerium wollte zunächst eine schriftliche Anfrage sehen, bevor er
Akten herausrückte. Dieses Vorgehen war genau richtig, wie das Landgericht
in Osnabrück jetzt befand.
Noch erstaunlicher: Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück hatte Akten
angefordert, die sie längst besaß. Auch alle anderen „erstrebten
Beweismittel“ hätten sich bereits „bei den Ermittlungsakten befunden“, wie
das Landgericht feststellte. Die Richter konstatieren daher nüchtern, dass
eine „Durchsuchung nicht erforderlich gewesen“ wäre.
Konkret ging es um Verdachtsfälle bei der [4][Financial Intelligence Unit
(FIU)], die Geldwäsche aufklären soll und zum Zoll gehört. Eine
niedersächsische Bank hatte im Juni 2018 gemeldet, dass mehr als eine
Million Euro nach Afrika transferiert werden sollten, aber der Verdacht
bestand, dass damit Waffen- und Drogengeschäfte finanziert würden. Die FIU
leitete diese Meldung jedoch nicht an die Kriminalämter weiter, so dass die
Bank das Geld überweisen musste. Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück
ermittelt daher seit 2020 „gegen unbekannt“ wegen „Strafvereitelung im
Amt“. Allerdings wird „unbekannt“ bei der FIU vermutet, nicht im Finanz-
oder Justizministerium.
Das Justizministerium hat gleich nach der Bundestagswahl Beschwerde gegen
die Durchsuchung eingelegt, das Finanzministerium hat darauf verzichtet.
Daher hat sich das Landgericht in Osnabrück nur zum Justizministerium
geäußert.
10 Feb 2022
## LINKS
DIR [1] /Justizskandal-im-Wahlkampf/!5799613
DIR [2] /Vorwuerfe-gegen-Geldwaesche-Einheit/!5797228
DIR [3] /Justizskandal-im-Wahlkampf/!5799613
DIR [4] https://www.zoll.de/DE/FIU/fiu_node.html
## AUTOREN
DIR Ulrike Herrmann
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