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       # taz.de -- Gericht moniert „Razzia“ in Ministerium: Aufregerthema verpufft
       
       > Die Durchsuchung im Bundesjustizministerium im Herbst war laut
       > Gerichtsentscheid nicht angemessen. Dabei waren die Umstände von Anfang
       > an seltsam.
       
   IMG Bild: Unangemessene Durchsuchung: das Bundesministerium für Justiz in Berlin im September
       
       Berlin taz | Wie peinlich für die CDU: Das Landgericht in Osnabrück hat am
       Mittwoch entschieden, dass die [1][Durchsuchung des Justizministeriums kurz
       vor der Bundestagswahl] nicht angemessen war. Diese „Razzia“ hatte im
       Wahlkampf für Furore gesorgt, weil es um das [2][heikle Thema der
       Geldwäsche ging] – und weil auch das Finanzministerium durchsucht worden
       war, das damals SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz unterstand.
       [3][CDU-Kontrahent Armin Laschet] nutzte die Durchsuchungen gern, um in
       Fernsehdebatten den Eindruck zu erzeugen, als würde Scholz schmutzige
       Geldgeschäfte tolerieren.
       
       Dabei waren die Umstände der „Razzia“ von Anfang an höchst seltsam: Die
       Durchsuchungen wurden von einem Staatsanwalt in Osnabrück angeordnet und
       von einer Amtsrichterin in Osnabrück abgesegnet, die beide aktive
       CDU-Anhänger sind und früher als persönliche Referenten eines
       CDU-Justizministers in Niedersachsen gearbeitet hatten. Auch ist es sehr
       ungewöhnlich, dass Staatsanwälte kurz vor einer Wahl Behörden oder
       Ministerien durchsuchen, weil dies als politische Einflussnahme gedeutet
       werden könnte.
       
       ## Durchsuchung wäre „nicht erforderlich“ gewesen
       
       Vor allem aber war nie ersichtlich, warum diese Durchsuchungen überhaupt
       nötig waren, denn Justiz- und Finanzministerium waren bereit, mit der
       Staatsanwaltschaft aus Osnabrück zusammenzuarbeiten. Allerdings reichte
       ihnen nicht nur ein Telefonanruf. Der zuständige Referatsleiter im
       Justizministerium wollte zunächst eine schriftliche Anfrage sehen, bevor er
       Akten herausrückte. Dieses Vorgehen war genau richtig, wie das Landgericht
       in Osnabrück jetzt befand.
       
       Noch erstaunlicher: Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück hatte Akten
       angefordert, die sie längst besaß. Auch alle anderen „erstrebten
       Beweismittel“ hätten sich bereits „bei den Ermittlungsakten befunden“, wie
       das Landgericht feststellte. Die Richter konstatieren daher nüchtern, dass
       eine „Durchsuchung nicht erforderlich gewesen“ wäre.
       
       Konkret ging es um Verdachtsfälle bei der [4][Financial Intelligence Unit
       (FIU)], die Geldwäsche aufklären soll und zum Zoll gehört. Eine
       niedersächsische Bank hatte im Juni 2018 gemeldet, dass mehr als eine
       Million Euro nach Afrika transferiert werden sollten, aber der Verdacht
       bestand, dass damit Waffen- und Drogengeschäfte finanziert würden. Die FIU
       leitete diese Meldung jedoch nicht an die Kriminalämter weiter, so dass die
       Bank das Geld überweisen musste. Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück
       ermittelt daher seit 2020 „gegen unbekannt“ wegen „Strafvereitelung im
       Amt“. Allerdings wird „unbekannt“ bei der FIU vermutet, nicht im Finanz-
       oder Justizministerium.
       
       Das Justizministerium hat gleich nach der Bundestagswahl Beschwerde gegen
       die Durchsuchung eingelegt, das Finanzministerium hat darauf verzichtet.
       Daher hat sich das Landgericht in Osnabrück nur zum Justizministerium
       geäußert.
       
       10 Feb 2022
       
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   DIR [4] https://www.zoll.de/DE/FIU/fiu_node.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Ulrike Herrmann
       
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