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       # taz.de -- Horrorfilm „Day of the Dead“ auf Arte: Zombie zurück im Giftschrank
       
       > Auf Arte lief Ende Januar ein in Deutschland verbotener Zombiefilm. Nun
       > entfernte der Sender die Untoten aus der Mediathek, man bedauere den
       > Vorfall.
       
   IMG Bild: Zombie „Bub“ aus dem in Deutschland verbotenen Film „Day of the Dead“
       
       Berlin taz | Für Horrorfilmfans war es ein kleines Wunder. Am 28. Januar
       zeigte der deutsch-französische Kultursender Arte um 0.20 Uhr den Klassiker
       „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ (Originaltitel „Day of the Dead“) in
       Frankreich und Deutschland in seiner ungeschnittenen Form. Einen Tag zuvor
       [1][war er bereits über die Arte-Mediathek abrufbar].
       
       Im Zombiefilm des [2][Regisseurs George A. Romero („Night of the Living
       Dead“, „Dawn of the Dead“)] von 1985 wurde die Welt von einer Seuche
       dahingerafft und ein Großteil der Menschheit wandelt als lebende Tote durch
       verwüstete Städte. Militärs und Wissenschaftler haben sich in einem
       unterirdischen Bunker in Florida verschanzt, letztere wollen mit
       Experimenten einen Ausweg aus der Katastrophe finden. Besonders das
       angespannte Verhältnis zwischen den Überlebenden, das letztlich in die
       eigene Katastrophe mündet, wird von Fans als Gesellschaftskritik
       verstanden.
       
       Eine düstere Atmosphäre und explizite Gewaltdarstellungen – die
       Make-up-Effekte stammen von Genre-Legende Tom Savini – wurden dem Film in
       Deutschland zum Verhängnis. Seit 1988 ist er hierzulande indiziert, darf
       also nicht beworben werden. Doch der Film erfüllt laut den Behörden sogar
       einen Straftatbestand. Seit 1990 ist der Film bundesweit beschlagnahmt.
       
       [3][Laut dem Portal „schnittberichte.com“] wurde die Version erstmals auf
       Videokassette 1990 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten beschlagnahmt, weil
       der Film gewaltverherrlichend sei und gegen den [4][§131 des
       Strafgesetzbuches] verstoße. Mehrere Indizierungen und Beschlagnahmen
       anderer Versionen folgten.
       
       ## Strenges Werbe- und Verbreitungsverbot
       
       Filme, die in Deutschland beschlagnahmt sind, unterliegen einem strengen
       Werbe- und Verbreitungsverbot. Wer den Film trotzdem der Öffentlichkeit
       zugänglich macht oder verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
       Jahr bestraft oder muss eine Geldstrafe zahlen.
       
       Viele Fans von „Day of the Dead“ fragten sich deshalb zu Recht: Wieso
       strahlt Arte ihn trotzdem aus und bietet ihn in der Mediathek an? Lediglich
       eine um mehrere Minuten geschnittene Fassung existiert offiziell in
       Deutschland, die „ab 16 Jahren“ eingestuft wurde. Im September 2007 hatte
       Arte „Day of the Dead“ schon einmal ausgestrahlt in jener geschnittenen
       Fassung. Diesmal schwang leise die Hoffnung mit, dass das Verbot womöglich
       mittlerweile aufgehoben worden war.
       
       Auf Nachfrage beim Sender antwortete eine Sprecherin, dass der Film nicht
       mehr indiziert sei, weil er von der Freiwilligen Selbstkontrolle der
       Filmwirtschaft (FSK) ein „Ab-18-Logo“ erhalten habe, wie es auch auf einer
       im Netz angebotenen DVD zu sehen sei. Allerdings hat die FSK niemals ein
       „Ab-18-Logo“ für den Film vergeben.
       
       ## Keine Zombies in der Mediathek
       
       Bei der im Netz auf DVD angebotenen Fassung handele sich um eine
       Fehlkennzeichnung, teilte eine FSK-Sprecherin auf Anfrage der taz mit. Die
       Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (die frühere
       Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien), die für Indizierungen
       zuständig ist, erklärte auf Nachfrage, dass „Day of the Dead“ sehr wohl
       noch indiziert und beschlagnahmt sei. Arte hat sich mit dem Senden des
       Films sowie der Verbreitung in der Mediathek also strafbar gemacht.
       
       Normalerweise ergreift die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
       Maßnahmen gegen Anbieter, wenn sie gegen den
       Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen. Bei den öffentlich-rechtlichen
       Sendeanstalten gestaltet es sich jedoch anders – die jeweiligen
       Aufsichtsgremien sind dann verantwortlich, sagte eine KJM-Sprecherin der
       taz. Man wolle jedoch mit dem Sender in Kontakt treten.
       
       Seit Mittwoch, 2. Februar, ist „Day of the Dead“ nicht mehr in der
       deutschen Mediathek zu finden, zuvor war nur noch ein Ausschnitt des Films
       zu sehen. Nach einer erneuten Anfrage bei Arte sagte eine Sprecherin, dass
       es „nach eingehender Recherche zur Ausstrahlung des Films aufgrund der
       komplexen unterschiedlichen Rechtelage in Frankreich und Deutschland zu
       einer Ausstrahlung einer nur in Frankreich, aber leider nicht in
       Deutschland freigegebenen Version des Films kam“.
       
       Daraufhin habe Arte den Film aus der Mediathek genommen. Man bedauere
       diesen seltenen Vorfall und werde alle nötigen Maßnahmen ergreifen, damit
       er sich in Zukunft nicht wiederhole. Auch die KJM bestätigt, dass in der
       Arte-Mediathek „diesbezüglich nachgebessert wurde“.
       
       ## Schon „Suspiria“ lief auf Arte
       
       Arte hatte sich in der Vergangenheit bei Horrorfans bereits beliebt
       gemacht. 2008 hatte der Sender etwa den indizierten Splatterfilm „Street
       Trash“ gezeigt. Zuvor kam [5][Dario Argentos damals noch indizierter
       Horrorklassiker „Suspiria“], der allerdings nur in Frankreich ungeschnitten
       gesendet wurde. Sondergenehmigungen für indizierte Filmfassungen gibt es in
       Einzelfällen.
       
       Vielleicht nimmt sich ja bald ein Filmlabel des Klassikers „Day of the
       Dead“ an, um ihn aus dem Giftschrank zu holen. [6][So hat etwa das Label
       Turbine Medien] 2008 die deutschsprachigen Rechte des Horrorfilms „The
       Texas Chainsaw Massacre“ erworben, der seit 1985 beschlagnahmt war. Dagegen
       legte Turbine offiziell Beschwerde ein. Mithilfe mehrerer Gutachten und
       Juristen sprach das Landgericht Frankfurt am Main den Film vom Vorwurf der
       Gewaltverherrlichung 2011 frei.
       
       Mithilfe eines Labels könnte „Day of the Dead“ dann wieder legal in
       Mediatheken laufen. Überfällig wäre es.
       
       3 Feb 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.arte.tv/de/videos/036170-000-A/zombie-2-das-letzte-kapitel/
   DIR [2] /Nachruf-auf-George-Romero/!5427073
   DIR [3] https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Titel&ID=1967
   DIR [4] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
   DIR [5] /Kinotipp-der-Woche/!5815684
   DIR [6] https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2942
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Denis Gießler
       
       ## TAGS
       
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