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       # taz.de -- Klage gegen EU-Agentur: Chemieunternehmen gescheitert
       
       > Hersteller Chemours wollte Einstufung von GenX-Chemikalien als
       > besorgniserregend verhindern. Doch der EU-Gerichtshof hält sie für
       > gerechtfertigt.
       
   IMG Bild: In Dordrecht betreibt das Unternehmen Chemours die größte Teflonfabrik in Europa
       
       Freiburg taz | GenX-Chemikalien bleiben auf der Liste der besonders
       besorgniserregenden Stoffe. Hersteller Chemours scheiterte mit einer Klage
       beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg. Die GenX-Chemikalien waren
       die ersten, die auch wegen ihrer Langlebigkeit und Mobilität auf die Liste
       gesetzt wurden.
       
       Chemours ist ein US-Chemie-Unternehmen, das 2015 vom Dupont-Konzern
       abgespalten wurde. Chemours produziert unter anderem Teflon, das als
       Bratpfannenbeschichtung bekannt wurde. Bei der Teflon-Produktion kommen
       auch die sogenannten GenX-Chemikalien zum Einsatz, die nach einem
       Produktionsverfahren benannt wurden. Die offizielle Abkürzung ist HFPO-DA.
       
       Früher wurde bei der Teflonproduktion der Stoff PFOA eingesetzt, den die EU
       jedoch 2017 auf Vorschlag des deutschen Umweltbundesamts verbot, weil er
       giftig ist und die Fortpflanzung schädigt. Doch auch die GenX-Chemikalien
       als Ersatzstoffe sind problematisch. Sie sind giftig für die Leber, die
       Nieren und das Immunsystem. Außerdem sind sie sehr langlebig und mobil, das
       heißt, sie verbreiten sich leicht, insbesondere im Wasserkreislauf.
       
       Im Sommer 2019 beschloss deshalb der Ausschuss der Mitgliedstaaten der
       Europäischen Chemikalien-Behörde (ECHA) einstimmig, die GenX-Chemikalien
       auf die Liste der besorgniserregenden Chemikalien zu setzen. Der Antrag kam
       aus den Niederlanden, die in dieser Frage besonders engagiert sind, weil
       sich in Dordrecht eine Produktionsanlage von Chemours befindet.
       
       Schon die Listung eines Stoffes hat konkrete Folgen: So können Konsumenten
       Auskunft verlangen, ob der Stoff in bestimmten Waren enthalten ist. Der
       Stoff wird dann aber auch Gegenstand eines besonderen Zulassungsverfahrens
       und kann dabei verboten werden. Die Listung ist somit ein klares Signal an
       die Wirtschaft, nach Alternativen zu suchen.
       
       Allerdings klagte Hersteller Chemours gegen die Listung. Hauptargument:
       GenX-Chemikalien reichern sich kaum im Körper an. Doch das Europäische
       Gericht hat nun alle Einwände von Chemours gegen die Listung abgewiesen.
       „Die Entscheidung des Europäischen Gerichts ist wichtig, weil hiermit die
       Bedeutung von Langlebigkeit und Mobilität für die Einstufung einer
       Chemikalie als besorgniserregend bestätigt wurde“, erklärte Ninja Reineke
       von der NGO Chemtrust.
       
       Die NGO sieht das Urteil auch „als wichtiges Signal für die
       EU-Chemikalienpolitik“, da die EU parallel [1][an einem Verbot der gesamten
       Stoffklasse der sogenannten PFAS-Chemikalien arbeite], zu denen auch die
       GenX-Stoffe gehören.
       
       23 Feb 2022
       
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