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       # taz.de -- Nach Abschaffung der EEG-Umlage: Strompreissenkung per Gesetz
       
       > Die Abschaffung der EEG-Umlage soll Verbraucher entlasten. Damit das auch
       > passiert, prüft Habeck eine verpflichtende Preissenkung.
       
   IMG Bild: Würde die Abschaffung der EEG-Umlage die Kund:innen überhaupt entlasten?
       
       Berlin taz | Dass die EEG-Umlage auf den Strompreis spätestens zum
       Jahresende abgeschafft werden soll, ist bereits im Koalitionsvertrag
       festgelegt worden. Ob dieses Vorhaben, das zu einer Entlastung der
       Stromkund:innen führen soll, angesichts der aktuell hohen Energiepreise
       auf den 1. Juli vorgezogen werden kann, wird derzeit geprüft. [1][Doch
       offen ist bisher die Frage, ob die Verbraucher:innen überhaupt davon
       profitieren würden].
       
       Denn die Verträge der Stromanbieter sehen zwar das Recht vor, die Preise zu
       erhöhen, wenn Steuersätze oder andere staatlich veranlasste
       Strompreisbestandteile wie die EEG-Umlage steigen. Die Pflicht, den Preis
       zu senken, wenn diese fallen, gibt es aber in der Regel nicht. Und in der
       momentanen Situation gibt es für die Unternehmen einen besonders starken
       Anreiz, die gesenkte Umlage einfach einzubehalten.
       
       Normalerweise sorgt nämlich der Wettbewerb dafür, dass Unternehmen keine
       höheren Preise nehmen können als gerechtfertigt – sonst wechseln die
       Kund:innen zur Konkurrenz. Doch das funktioniert derzeit kaum. Weil vor
       allem die Preise für kurzfristig beschafften Strom stark gestiegen sind,
       zahlen Neukunden derzeit bei vielen Anbietern deutlich mehr als
       Bestandskunden. Der Wechsel des Anbieters lohnt sich darum derzeit kaum.
       
       Im Bundeswirtschaftsministerium wird darum jetzt geprüft, wie Unternehmen
       rechtlich dazu verpflichtet werden können, die Streichung der Umlage
       weiterzugeben. Minister Robert Habeck (Grüne) wolle sicherstellen, dass
       diese bei den Kunden ankommt, hieß es aus Ministeriumskreisen. Wie genau
       das umgesetzt werden könnte und ob das auch schon zur Jahresmitte gelingen
       kann, ist noch offen.
       
       ## „Verfassungsrechtlich zu rechtfertigen“
       
       Nach Ansicht des Vorstands der Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten
       Müller, könnte der Staat die Versorger entweder zu einer Preissenkung um
       die Höhe der EEG-Umlage verpflichten oder die Verträge direkt per Gesetz
       ändern. Das wäre zwar ein Eingriff in die Vertragsfreiheit. „Dieser dürfte
       aber verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sein, weil die verpflichtende
       Senkung einem legitimen Zweck dient und den Versorgern dadurch kein
       Nachteil entsteht.“
       
       Bezahlt werden soll die EEG-Umlage, die nach einer ersten Absenkung zum
       Jahreswechsel derzeit 3,7 Cent pro Kilowattstunde beträgt, künftig komplett
       aus dem Staatshaushalt; verwendet werden sollen dafür die [2][Einnahmen aus
       dem nationalen CO2-Preis]. Wird die Absenkung komplett weitergegeben, sinkt
       die Stromrechnung eines Durchschnittshaushalts dadurch um rund 150 Euro im
       Jahr.
       
       9 Feb 2022
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Malte Kreutzfeldt
       
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