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       # taz.de -- Bund-Länder-Gipfel: Die Lockerungen kommen
       
       > Schrittweise sollen die Einschränkungen gegen die Verbreitung von Corona
       > zurückgenommen werden. Was mit der Maskenpflicht geschieht, ist unklar.
       
   IMG Bild: Geht es bald zurück ins Büro?
       
       Berlin taz | Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschef*innen der
       Länder haben sich am Mittwoch auf eine stufenweise Lockerung der
       Infektionsschutzmaßnahmen in den kommenden Wochen geeinigt. Dem Beschluss
       zufolge sollen die Länder die [1][aktuellen Beschränkungen in drei Wellen
       zurückfahren] – allerdings unter Vorbehalt sinkender Coronazahlen.
       
       „Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten
       Maßnahmen lageangemessen sind“, heißt es in dem Papier. Scholz zufolge sind
       die Öffnungsschritte möglich, weil der „Scheitelpunkt“ der Omikron-Welle
       wohl erreicht ist.
       
       Im ersten Schritt entfällt die Obergrenze für Teilnehmer*innen privater
       Treffen – es sei denn, es sind ungeimpfte Menschen dabei. In dem Fall
       dürfen sich Angehörige eines Haushalts weiterhin nur mit zwei weiteren
       Personen treffen. Auch Zugangskontrollen in Geschäften fallen weg.
       
       Im zweiten Schritt könnten „unter Berücksichtigung der Situation in den
       Krankenhäusern“ ab dem 4. März die Regeln für Restaurants und Hotels
       gelockert werden. Dort soll wieder die 3G-Regel gelten, ungeimpfte Personen
       dürften mit tagesaktuellem Test also wieder die Gastronomie nutzen. In den
       dann wieder geöffneten Diskotheken und Clubs wären sie allerdings weiter
       außen vor. Gleiches würde für Großveranstaltungen gelten, wobei die
       Publikumsobergrenze auf bis zu 25.000 Menschen im Freien steigt.
       
       Im dritten Schritt sollen ab dem 20. März schließlich alle
       „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen, darunter die aktuell
       geltende Homeoffice-Pflicht. Der Hintergrund des Termins: Am 19. März läuft
       die Frist ab, bis zu der das Infektionsschutzgesetz den Ländern eine
       Vielzahl von Maßnahmen erlaubt.
       
       ## Bundestag muss entscheiden
       
       Der Bundestag wird die Frist nicht generell verlängern, unter anderem, weil
       die FDP tiefgreifende Grundrechtseingriffe nicht mehr länger mittragen
       möchte. Um den Ländern zumindest niedrigschwellige Maßnahmen wie die
       Maskenpflicht in bestimmten Bereichen weiter zu gestatten, braucht es aber
       ebenfalls einen neuen Bundestagsbeschluss. Gespräche über die genaue
       Ausgestaltung dauern noch an.
       
       Die Öffnungsvorhaben stehen weitestgehend im Einklang mit den jüngsten
       Empfehlungen des Expert*innenrats der Bundesregierung. In einer
       Stellungnahme vom Montag war das Gremium zu dem Schluss gekommen, dass
       „trotz einiger Unsicherheiten“ unter bestimmten Rahmenbedingungen „eine
       besonnene Rücknahme einzelner Infektionsschutzmaßnahmen in den kommenden
       Wochen möglich“ sei.
       
       So solle die Bevölkerung weiterhin zu einem „umsichtigen und
       eigenverantwortlichen Handeln“ aufgefordert werden. Zudem sollten die
       Maßnahmen erst zurückgefahren werden, wenn „ein stabiler Abfall der
       Hospitalisierung und Intensivneuaufnahmen und -belegung zu verzeichnen
       ist“. Durch zu frühes Öffnen könne die Krankheitslast wieder ansteigen.
       
       Der Sieben-Tage-Mittelwert der registrierten Neuinfektionen war am Mittwoch
       zum sechsten Mal in Folge gefallen auf nun 182.662 – ein noch immer hohes
       Niveau, allerdings um 4,2 Prozent weniger als noch vor einer Woche. Die
       Zahl der Infizierten in Krankenhäusern und speziell in Intensivstationen
       ist stabil.
       
       Europaweit lockern angesichts sinkender Infektionszahlen immer mehr Länder
       ihre Beschränkungen. Österreich hebt seine Maßnahmen ab dem 5. März
       weitgehend auf, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Dann können
       Menschen wieder ohne Impf- oder Testnachweis Hotels und Gaststätten
       besuchen. Auch die nächtliche Sperrstunde wird aufgehoben. (mit afp)
       
       16 Feb 2022
       
       ## LINKS
       
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   DIR Tobias Schulze
       
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