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       # taz.de -- Rechtsstreit um Stromkosten: Gericht kippt hohe Neukundenpreise
       
       > Neukunden müssen in der Grundversorgung nicht mehr zahlen als
       > Bestandskunden, so das Landgericht Frankfurt. Am Ende muss wohl der BGH
       > entscheiden.
       
   IMG Bild: Zum Durchdrehen: Strompreise in der Grundversorgung sind viel zu hoch
       
       Berlin taz | Energieversorger dürfen von Neukunden in der Grund- und
       Ersatzversorgung keine höheren Preise verlangen als von Bestandskunden.
       Einen entsprechenden Beschluss fasste jetzt das Landgericht Frankfurt am
       Main auf Antrag des Energieanbieters Lichtblick gegen den hessischen
       Grundversorger Mainova. Das Gericht hält die Praxis der sogenannten
       Preisspaltung für wettbewerbswidrig.
       
       Allerdings hatte es zuvor schon drei gegenteilige Beschlüsse anderer
       Gerichte gegeben. Die Landgerichte Berlin, Leipzig und Köln hatten jeweils
       keine Unzulässigkeit der Preisspaltung in der Grundversorgung erkennen
       können und daher in den vergangenen Wochen entsprechende Anträge auf Erlass
       einer einstweiligen Verfügung abgewiesen. In zwei Fällen waren diese von
       Lichtblick, in einem Fall von der Verbraucherzentrale NRW gestellt worden.
       
       Auslöser der Rechtsstreitigkeiten sind die massiv gestiegenen Strompreise
       im Großhandel. Während die Versorger für ihre Bestandskunden langfristig
       und damit kostengünstig Energie beschaffen konnten, müssen sie für
       Neukunden derzeit die zusätzlichen Kontingente zu hohen Preisen einkaufen.
       „Zum Teil waren die Versorger mit kurzfristig um mehr als 400 Prozent
       höheren Beschaffungspreisen konfrontiert“, so der Branchenverband BDEW.
       
       Mainova verlangte daher von Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung
       zum Jahresbeginn 79,88 Cent pro Kilowattstunde – mehr als doppelt so viel
       wie von Bestandskunden. Dagegen klagte Lichtblick als Wettbewerber am
       Strommarkt.
       
       ## 3:1 für die Grundversorger
       
       Aktuell steht es nun an den Landgerichten 3:1 für die Grundversorger.
       Entscheiden wird letztendlich wohl der Bundesgerichtshof. Sollte dieser
       dann eine Preisspaltung als unrechtmäßig bewerten, kann das dazu führen,
       dass ein Grundversorger auch für seine Bestandskunden die Preise erhöhen
       muss, sobald er eine große Anzahl an Neukunden aufnimmt.
       
       Allerdings will nun das Bundeswirtschaftsministerium einem
       höchstrichterlichen Urteil zuvorkommen und einheitliche Tarife in der
       Grundversorgung explizit vorschreiben: Gesplittete Grundversorgungstarife
       seien „nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir
       vermeiden wollen“, sagte kürzlich Staatssekretär Oliver Krischer (Grüne).
       
       Ob ein gesetzlicher Zwang zum Einheitspreis auch die Ersatzverordnung
       umfassen wird, dazu könne man noch nichts sagen, erklärte das Ministerium
       auf Anfrage. Beobachter erwarten aber, dass in der Ersatzversorgung sehr
       wohl höhere Preise erlaubt sein werden. In diese Kategorie fallen zum
       Beispiel Kunden, deren bisheriger Lieferant pleite geht. Die
       Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung und obliegt
       dem örtlich dominierenden Versorger. Sie ist aber für jeden Kunden auf drei
       Monate begrenzt. Wer sich in dieser Zeit keinen neuen Anbieter sucht,
       rutscht automatisch in die Grundversorgung.
       
       21 Feb 2022
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Bernward Janzing
       
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