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       # taz.de -- Homöopathie in Bremen: Krankenkassen-Verträge gekündigt
       
       > Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass Homöopathie wirkt.
       > Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen beendet Verträge über deren
       > Vergütung.
       
   IMG Bild: Globuli & Co.: Manche glauben dran, die Wissenschaft aber nicht
       
       Bremen taz | Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KV) kündigt Verträge
       mit Krankenkassen, die eine Vergütung von homöopathischen Leistungen
       vorsehen. Das hat die sogenannte Vertreterversammlung in der vergangenen
       Woche entschieden, teilte die KV am Montag mit.
       
       Die Meinungen über die [1][Wirkung von Homöopathie] gehen auseinander,
       „aber der wissenschaftliche Nachweis fehlt“, sagt Christoph Fox, Sprecher
       der KV. Da immer noch nicht alle Behandlungen, deren Nutzen dagegen
       wissenschaftlich bewiesen ist, komplett von Krankenversicherungen getragen
       werden könnten, seien für Homöopathie keine Mittel übrig, heißt es zudem in
       der Mitteilung.
       
       Gekündigt werden sogenannte Selektivverträge. Solche gehen über das hinaus,
       was die Kasse im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernehmen muss. Es
       gebe sie zum Beispiel für bestimmte Krankheitsbilder – und eben zur
       Vergütung homöopathischer Leistungen, sagt Fox. Die betroffenen Kassen in
       Bremen seien bereits informiert. Es handele sich um kleinere Kassen, „nicht
       die großen Player in Bremen“, auch das Volumen sei „nicht nennenswert“,
       sagt Fox. Die Kündigungen seien eher „ein politisches Zeichen“.
       
       Denn im Herbst 2019 hatte die Ärztekammer Bremen – als erste bundesweit –
       die Homöopathie aus den Weiterbildungsangeboten gestrichen. Das heißt:
       Ärzt:innen können seither keine offizielle Zusatzbezeichnung als
       Homöopath:in mehr erlangen. [2][Klagen dagegen blieben erfolglos.]
       Andere Ärztekammern sind dem Beispiel gefolgt. Lediglich in fünf
       Bundesländern gibt es die Zusatzbezeichnung weiterhin. Die Entscheidung
       über die Vertragskündigungen wird von der KV und auch der Ärztekammer
       Bremen daher als folgerichtig beschrieben.
       
       ## Zwischen Patient:in und Kasse
       
       Wer bei einer betroffenen Krankenkasse versichert ist, konnte
       homöopathische Leistungen bisher in Anspruch nehmen, indem er oder sie beim
       Arztbesuch die Versichertenkarte hat einlesen lassen. So, wie man es eben
       gewohnt ist: hingehen, Leistung erhalten, fertig, erklärt Fox. Jetzt solle
       man besser vorab klären, welche Leistungen die Kasse weiterhin trägt.
       
       Was übernommen wird, müsse dann mit der entsprechenden Rechnung
       nachträglich eingereicht werden. „Die Kostenerstattung ist nach wie vor
       möglich“, sagt Fox. Das sei allein Sache zwischen Krankenkasse und
       Patient:innen. Die KV dagegen kümmere sich lediglich um die Abwicklung der
       Kostenströme zwischen Arztpraxen und Versicherungen im Rahmen der
       gesetzlichen Krankenversicherung.
       
       Betroffen ist etwa die IKK gesund plus. Auf der Webseite [3][sind die
       Verträge mit der KV explizit erwähnt]. Dort heißt es zudem: „Nicht
       verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur
       homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung
       werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet.“ Allerdings nur
       bis zu einer Grenze von 100 Euro pro Jahr.
       
       Wird die Kasse auch ohne den Vertrag die Leistungen weiterhin übernehmen?
       Man wolle nun zunächst intern besprechen, wie man damit umgehe und in den
       kommenden Tagen dazu Stellung beziehen, sagt der Sprecher der IKK auf
       Nachfrage der taz. Es solle „eine Lösung im Sinne der Versicherten“
       gefunden werden.
       
       ## Thema hatte Grüne gespalten
       
       Einige Grünen-Mitglieder dürften die Kündigung der Verträge begrüßen: Sie
       wollten ins Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl schreiben, dass die
       Finanzierung der Homöopathie über die Krankenkassen zu beenden sei. Sie
       sind bei einem Bundesparteitag jedoch am Widerstand der
       Globuli-Befürworter:innen gescheitert. Man einigte sich schließlich darauf,
       dass die Kassen homöopathische Leistungen bezahlen dürfen – aber nur
       Versicherten mit Sondertarif.
       
       Mit der Kündigung der Verträge ist die KV laut Fox die erste in
       Deutschland. „Mal schauen, was da noch kommt“, sagt er. Von der Webseite
       der KV Bremen seien die Verträge schon verschwunden, die Kündigungen
       erfolgten nun so bald wie möglich.
       
       23 Mar 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Alina Götz
       
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