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       # taz.de -- Datenschutz ahndet rassistische Praxis: Millionenstrafe für die Brebau
       
       > Weil eine Bremer Wohnungsbaugesellschaft rassistische Daten speicherte,
       > muss sie 1,9 Millionen Euro zahlen. Die Strafe hätte noch höher sein
       > können.
       
   IMG Bild: Die Brebau hat Mieter*innen rassistisch eingeordnet; bestraft wird sie nun über den Datenschutz
       
       Bremen taz | Hautfarbe, Sprachkenntnisse, sogar Körpergeruch: Die kommunale
       Bremer Wohnungsbaugesellschaft Brebau hat über Bewerber*innen für ihre
       Mietwohnungen viel mehr an Informationen gesammelt, als sie durfte. Wegen
       Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz konnte die GmbH
       bisher nicht verurteilt werden. Am Donnerstag aber hat die Bremische
       Datenschutzbeauftragte Imke Sommer nach ihren eigenen Ermittlungen ein
       Bußgeld nach gegen die Brebau verhängt: 1,9 Millionen Euro muss das
       Unternehmen zahlen.
       
       Im vergangenen Jahr war durch die Aussage eines Whistleblowers und
       Berichte von „buten un binnen“ bekannt geworden, dass die Brebau in ihrer
       internen Datenbank Informationen über Wohnungssuchende festhielt.
       Spätestens die dort verwendete sogenannte Zielgruppendefinition „kE40“ –
       für „keine People of Color“ legte Diskriminierung und eine
       [1][Wohnungsvergabe nach rassistischen Kriterien sehr nahe].
       
       Der Bericht des Sonderermittlers im Juli sprach dann überraschend die
       Brebau von einem großen Teil der Schuld frei: Eine systematische
       Diskriminierung habe es bei der tatsächlichen Wohnungsvergabe nicht
       gegeben, so Ermittler Matthias Stauch. Personen mit den Zielkriterien
       erhielten demnach „im Ganzen sogar mehr Mietverträge als Personen ohne die
       Zielkriterien“.
       
       Im Hintergrund liefen aber auch [2][nach dem großen Sonderbericht] weitere
       Ermittlungen. Datenschutzbeauftragte Sommer hat 9.500 Fälle untersucht; bei
       mehr als der Hälfte davon wurden demnach Daten notiert, die nach der
       Datenschutzgrundverordnung besonders geschützt sind: Hautfarbe und
       ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung und der
       Gesundheitszustand.
       
       ## DSGVO hilft gegen Diskriminierung
       
       Über Artikel 83 der [3][Datenschutzgrundverordnung können direkt
       Geldstrafen verhängt werden]. Die Entscheidung beruht anders als der
       Bericht des Sonderermittlers nicht darauf, ob die Daten tatsächlich zur
       praktischen Diskriminierung geführt haben. Es reicht, dass sie überhaupt
       erfasst wurden. So könne, meint Sommer, auch die DSGVO mittelbar helfen,
       Diskriminierung zu verhindern.
       
       1,9 Millionen Euro sind für ein Unternehmen wie die Brebau viel, wenn auch
       nicht gleich existenzbedrohend – ihr [4][Gewinn betrug 2019 rund 6,7
       Millionen Euro.] Die Geldbuße hätte noch höher ausfallen können, „deutlich
       höher“ sogar, erklärt die Datenschutzbeauftragte. Angesichts der
       „außerordentlichen Tiefe der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz“
       wäre das auch angemessen gewesen, sagt sie weiter. Am Ende gab den
       Ausschlag für die Strafhöhe, dass die Brebau kooperiert und sich um
       Besserung bemüht habe.
       
       Mit dem Verfahren der Datenschutzbeauftragten ist die Geschichte für die
       Brebau aber noch nicht vorbei: Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.
       
       4 Mar 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Sozialberater-ueber-Rassismus-bei-Brebau/!5767746
   DIR [2] https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/brebau-sonderermittler-stauch-es-bleibt-noch-viel-zu-tun-362835
   DIR [3] /6-Monate-Datenschutzgrundverordnung/!5550482
   DIR [4] https://www.brebau.de/images/geschaeftsberichte/Geschaeftsbericht2019.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lotta Drügemöller
       
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