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       # taz.de -- Tübinger Einwegsteuer gekippt: McDonald’s siegt
       
       > Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Tübinger Verpackungsabgabe
       > für unwirksam erklärt. Das dortige Experiment ist damit vorerst
       > gescheitert.
       
   IMG Bild: Jede Menge Abfall, weiterhin erlaubt
       
       Freiburg taz | Rückschlag für Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer
       (Grüne): Die seit Jahresbeginn in Tübingen geltende Steuer auf
       Einwegverpackungen ist „unwirksam“. Das entschied der
       Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim nach einer Klage der Tübinger
       McDonald’s-Filiale.
       
       Der Tübinger Gemeinderat hatte die örtliche Steuer im Januar 2020 per
       Satzung eingeführt. Seit 1. Januar 2022 ist sie in Kraft. Seitdem sind in
       der baden-württembergischen Stadt 50 Cent fällig für Einwegbecher,
       Einwegteller und Einwegspeiseverpackungen. 20 Cent kostet jedes
       Einwegbesteck-Set. Pro Mahlzeit fallen maximal 1,50 Euro an. Zwar sind
       Plastik- und Styropor-Behälter seit Mitte 2021 ohnehin verboten, aber die
       Steuer gilt auch für Papierteller und Holzbesteck.
       
       So wollte die Stadt Ressourcen schonen und die Vermüllung der Innenstadt
       aufhalten. Eine erste Zwischenbilanz ergab, dass im Tübinger Stadtgebiet im
       Januar 2022 nur noch rund 31 Tonnen Abfall entsorgt werden mussten –
       gegenüber 34 Tonnen im Januar 2020. Der Rückgang könnte allerdings auch
       coronabedingt sein.
       
       Gegen die Tübinger Verpackungssteuer erhob die örtliche McDonald’s-Filiale
       eine Normenkontrollklage zum VGH Mannheim, da die örtliche Steuer gegen
       Bundesrecht verstoße. Die deutsche McDonald’s-Zentrale unterstützte die
       Klage. Es sei unpraktikabel, wenn jede Kommune eine eigene „Insellösung“
       beschließe. Die Deutsche Umwelthilfe hatte Tübingen bei seinem Kurs
       unterstützt: Die Fast-Food-Riese sei 2019 in Deutschland für einen 51.000
       Tonnen schweren Verpackungsmüllberg verantwortlich gewesen.
       
       Die Klage von McDonald’s hatte Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte
       die Tübinger Satzung für unwirksam. Die Begründung will das Gericht
       allerdings erst im Laufe des Aprils vorlegen.
       
       Bereits 1998 hatte das Bundesverfassungsgericht eine lokale
       Verpackungsabgabe der Stadt Kassel gekippt. Diese verstoße gegen die auf
       freiwillige Maßnahmen zielende Konzeption des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
       des Bundes, hieß es damals. Tübingen versuchte deshalb mit einem Gutachten
       zu belegen, dass das Bundesrecht heute einer lokalen Verpackungssteuer
       nicht mehr entgegensteht. Beim VGH hatte die Stadt damit aber
       offensichtlich keinen Erfolg.
       
       ## Revision hätte aufschiebende Wirkung
       
       Oberbürgermeister Palmer zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung: „Wir
       haben gezeigt, dass die Steuer in der Praxis funktioniert. Überall in
       Tübingen breitet sich Mehrweg aus, die Stadt wird sauberer, die große
       Mehrheit der Menschen ist zufrieden.“
       
       Immerhin ließ der VGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Darüber
       werde jetzt der Tübinger Gemeinderat entscheiden, hieß es bei der Stadt.
       Eine Revision hätte aufschiebende Wirkung – und die Verpackungsteuer bliebe
       vorerst in Kraft.
       
       30 Mar 2022
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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