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       # taz.de -- Rechtsextremer Richter Jens Maier: Dienstgericht stoppt Amtsgeschäfte
       
       > Richter stufen ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten als untragbar ein.
       > Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist
       > eingestuft.
       
   IMG Bild: Als Richter untragbar: Der ehemalige AFD-Abgeordnete Jens Maier 2018 im Bundestag
       
       Leipzig afp | Ein Dienstgericht hat dem als rechtsextrem eingestuften
       sächsischen Richter und ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier
       vorerst die Führung seiner Amtsgeschäfte untersagt. Das teilte das
       Landgericht in Leipzig am Freitag mit. Das dort angesiedelte Dienstgericht
       für Richter traf die Entscheidung demnach in einem Eilverfahren, das vom
       Bundesland Sachsen angestrengt worden war.
       
       „Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als
       tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein
       Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der
       Person zu führen“, erklärte das Gericht zur Begründung des Beschlusses. Die
       vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte sei „geboten“.
       
       Der Beschluss des Dienstgerichts ist demnach unanfechtbar und gilt bis zu
       einer rechtskräftigen Entscheidung in dem vom Bundesland Sachsen
       angestrengten eigentlichen Hauptsacheverfahren. Dieses hat die Versetzung
       Maiers in den Ruhestand zum Ziel. Laut Gericht sind die Interessen des
       Richter gewahrt, da er weiterhin Gehalt bekommt.
       
       ## Führender Kopf des sogenannten Flügels
       
       Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er bei der
       Bundestagswahl im vergangenen September den Wiedereinzug in ins Parlament
       verpasst hatte, stellte er einen Antrag auf Rückkehr in sein früheres
       [1][Dienstverhältnis am Amtsgericht in Dippoldiswalde].
       
       Vom sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft.
       Er galt als führender Kopf des rechtsextremistischen und zumindest
       offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD.
       
       Das Dienstgericht folgte nach eigenen Angaben der Einschätzung der
       sächsischen Regierung zu negativen Folgen für die Rechtspflege aufgrund der
       Wahrnehmung Maiers als „Rechtsextremist“ wegen seiner Aktivitäten beim
       AfD-„Flügel“. Es verwies in diesem Zusammenhang auf „Erkenntnisse“ des
       Verfassungsschutzberichts von 2020 sowie jüngste Äußerungen von Maier
       selbst. Dessen Aussagen legten nahe, dass dieser sein Amt explizit als
       „AfD“-Richter wahrnehmen wolle.
       
       25 Mar 2022
       
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