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       # taz.de -- Kinder fragen, die taz antwortet: Was dürfen Kinder aus Kinderheimen?
       
       > Wir wollen von Kindern wissen, welche Fragen sie beschäftigen. Jede Woche
       > beantworten wir eine. Diese Frage kommt von Charlotte, 12 Jahre alt.
       
   IMG Bild: Vor allem jüngere Kinder, die in Kinderheimen wohnen, fühlen sich oft einsam
       
       Hallo, Charlotte. Du hast dir die Frage gestellt, ob Kinder, die ins
       Kinderheim müssen, weiter ihre gewohnte Schule besuchen dürfen. Außerdem
       möchtest du wissen, ob sich die Kinder in ihrer Freizeit mit Freundinnen
       und Freunden verabreden dürfen und ob das auch für Übernachtungen gilt.
       
       Um deine Frage zu beantworten, habe ich mit Ditte Nowak gesprochen. Frau
       Nowak ist Leiterin des SME Jugendhilfezentrums, eines sogenannten Vereins
       für stadtteilbezogene milieunahe Erziehungshilfen in Hamburg. Sie sagt,
       dass es sogar wichtig ist, dass Kinder, die zu ihnen kommen, weiterhin ihre
       gewohnten Schulen besuchen können.
       
       „Kinderheime sind ein zweites Zuhause für Kinder und keine Gefängnisse“,
       erklärt die Leiterin. Es ist sogar besonders wichtig, dass die Kinder ihr
       gewohntes Umfeld behalten. „Kinder sollen ihre Eltern besuchen können, und
       ein Kinderheim sollte so liegen, dass Kinder ihre Eltern zu Fuß erreichen
       können.“
       
       Denn Kinder, die in Heimen keinen Besuch bekommen, fühlen sich oft einsam.
       Sie bekommen das Gefühl, vernachlässigt zu werden und nicht wichtig zu
       sein. Das gilt insbesondere für jüngere Kinder. Daher ist es wichtig, dass
       sie viel Kontakt zu ihren Eltern haben, aber auch weiter Freundinnen und
       Freunde treffen. Aus diesem Grund haben Kinder in Kinderheimen jederzeit
       die Option, andere Menschen zu besuchen.
       
       ## Ob Heim oder zuhause: Zum Verabreden muss man Eltern fragen
       
       Wenn sich Kinder aus Kinderheimen verabreden oder bei jemandem übernachten
       wollen, rufen die Betreuerinnen und Betreuer vorher bei den
       Erziehungsberechtigten der Kinder an. Die Erziehungsberechtigten sind
       meistens die Eltern. Die Betreuenden fragen dann die Eltern, ob es in
       Ordnung ist, dass sich die Kinder verabreden oder gemeinsam übernachten. Es
       läuft also genauso ab wie bei dir zu Hause. Da fragst du auch vorher deine
       Eltern, ob du dich verabreden darfst. Und wenn deine Eltern dir sagen, dass
       es okay ist, darfst du los.
       
       Frau Nowak vom SME Jugendhilfezentrum sagte übrigens, dass Freundinnen und
       Freunde auch im Kinderheim übernachten dürfen – jedenfalls war das bis zur
       Coronapandemie so und geht hoffentlich bald wieder. Falls du also eine
       Freundin oder einen Freund hast, die im Kinderheim wohnen, kannst du ja mal
       nachfragen, ob du dort übernachten kannst. Das ist bestimmt ganz anders als
       bei dir zu Hause, und dann habt ihr dort hoffentlich viel Spaß.
       
       Hast du auch eine Frage? Dann schreib sie uns an: kinderfragen@taz.de
       
       10 Apr 2022
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Shoko Bethke
       
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