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       # taz.de -- Gericht bestätigt Reichsbürger-Kündigung: Urteil mit Signalwirkung
       
       > Die Hamburger Polizei hat einen Angestellten gekündigt, weil er
       > Reichsbürger-Ideologie verbreitet hat. Das Arbeitsgericht bestätigt die
       > Kündigung.
       
   IMG Bild: Das Grundgesetz: Wer es ablehnt, darf nicht bei der Hamburger Polizei arbeiten
       
       Das Urteil ist rechtskräftig. Am 22. April entschied das
       Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg, dass die Kündigung eines Angestellten
       im Polizeidienst zulässig war. Der Kläger hatte gegen die Entscheidung
       Berufung eingelegt. Die Nähe zu reichsideologischen Positionen unterlaufe
       aber das erforderliche Mindestmaß an Verfassungstreue, urteilte das
       Gericht. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.
       Eine Entscheidung mit Signalwirkung.
       
       Seit dem Juli 2019 war der Mann bei der Stadt Hamburg beschäftigt. Im
       Objektschutz beobachtete der ehemalige Angestellte Generalkonsulate und
       jüdische Einrichtungen.
       
       Privat wurde er aber politisch. Ein Video auf seiner Homepage beschreibt er
       so: „#3 Talk About… Ist Deutschland besetzt oder frei? Einfach mal frei
       nach Schnauze!“ Weiter führte er aus, dass das Grundgesetz ein „Scheißdreck
       von Verfassung“ sei. Das Gesetz stamme „von unseren Besatzern“ und sei eine
       „nette Art Betriebsordnung“, Deutschland sei ein „besetztes Gebiet“. Es
       sind reichsideologische Behauptungen, mit denen die Existenz der
       Bundesrepublik und die Legitimität ihres Rechtsstatus angezweifelt und
       angegriffen werden.
       
       Auch das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz (VS) zählt den Mann zu
       den „[1][Reichsbürgern] und Selbstverwaltern“. Die Stadt sprach am 12.
       November 2020 die fristgerechte Kündigung zum 31. Dezember des Jahres aus.
       
       Das LAG erklärte nun, dass „das Maß“ der einem „Beschäftigten des
       öffentlichen Dienstes abzuverlangenden Loyalität“ sich nach der Stellung
       und dem Aufgabenkreis richtet. Mit Blick auf dem Kläger betonte das Gericht
       allerdings, er müsse „ein Mindestmaß an Verfassungstreue insoweit
       aufbringen, als er nicht davon ausgehen dürfe, den Staat, die Verfassung
       oder deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu
       machen“.
       
       In Zeiten der Pandemie sind reichsideologische Position gerade im Spektrum
       der Querdenker:innen und anderer Coronaleugner:innen virulent.
       Der Hamburger VS [2][beobachtete im Zeitraum von 2020 bis 2021] einen
       Anstieg von deren Anhänger:innenschaft von 175 auf 259 Personen. Deren
       Zahl steigt bundesweit: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellte fest,
       dass sich die Szene um 1.000 Personen auf 2.100 Anhänger:innen fast
       verdoppelte. Tendenz weiter steigend.
       
       Über Jahrzehnte wurden sie als „Spinner“ abgetan. Als im Oktober 2016 ein
       Reichsbürger im bayrischen Georgensmünd aber [3][einen Polizisten
       erschoss], änderte sich beim Bundesinnenministerium die Wahrnehmung. Die
       hohe Gewaltbereitschaft und Waffenaffinität offenbarte erst am 20. April
       wieder: Im baden-württembergischen Boxberg schoss ein Reichsbewegter
       minutenlang auf Polizeikräfte, verletzte einen Polizisten und zündete
       schließlich sein Haus an.
       
       29 Apr 2022
       
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