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       # taz.de -- 1. Mai in Berlin: Weiter Stress um 18-Uhr-Demo
       
       > Das Revolutionäre 1.-Mai-Bündnis erwägt gegen Streckenauflagen für die
       > Demo zu klagen. Straßenfeste könnten aber auch als Versammlungen gelten.
       
   IMG Bild: Wird die Revolutionäre 1.-Mai-Demo so groß wie 2021? Falls ja, wie passt sie durch die Weserstraße?
       
       Berlin taz | Es kommt Bewegung in den Streit um die Route der
       Revolutionären 1.-Mai-Demo. „Am Donnerstag wurde der Auflagenbescheid
       zugestellt“, sagte eine Polizeisprecherin der taz. Die behördlich
       zugewiesene Route biegt an der Weichselstraße in Neukölln von der
       Sonnenallee ab und soll dann über Weser-, Reuter- und Pflügerstraße auf den
       Kottbusser Damm führen.
       
       Aicha Jamal, Sprecherin des Demo-Bündnisses beklagt: „Wir sehen
       insbesondere in der Verlegung der Route durch kleinere Straßen, wie
       beispielsweise die Weserstraße, die Gefahr, dass die Polizei die
       Demonstration an dieser Stelle – vorsätzlicherweise – angreifen und
       auflösen könnte.“ Im vergangenen Jahr sei die Gewalt am 1. Mai von der
       Berliner Polizei ausgegangen, „die unsere Demonstration brutal angegriffen
       und aufgelöst hat.“, fügt Jamal hinzu.
       
       Ursache des Routenstreits und der behördlichen Streckenauflagen sind
       [1][die vom Bezirksamt Neukölln initiierten Straßenfeste], allen voran jene
       am Hermannplatz und an der Ecke Sonnenallee Pannierstraße. Beide befinden
       sich an zentralen Wegpunkten der Demo-Route. Das Bezirksamt verwies darauf,
       diese bei Anmeldung der Feste nicht gekannt zu haben. Das Demo-Bündnis
       sieht in dem Vorgehen einen Versuch, die traditionsreiche Demonstration zu
       verhindern.
       
       Beigelegt ist der Streit um die Route mit den Streckenauflagen der Polizei
       allerdings noch nicht. Das Demo-Bündnis prüft „weiterhin ob eine Klage in
       Frage kommt“, sagt Jamal. Rechtlich ist die Situation jedoch nicht ganz
       einfach.
       
       ## „Durchaus verfassungsrechtliche Bedenken“
       
       Laut der Expertin für öffentliches Recht, Marie Melior, bestehen „durchaus
       verfassungsrechtliche Bedenken, wenn der Bezirk ein Straßenfest initiiert,
       um eine Demonstration zu verhindern.“ Bei der Bewertung, ob das der Fall
       ist, werde es auch darauf ankommen, ob das Straßenfest überhaupt als
       Versammlung anzusehen ist, also auch ein „politisches Programm“ hat, so die
       Einschätzung der Juristin.
       
       Melior ist an [2][das MyFest in Kreuzberg] erinnert, damals entschied das
       Verwaltungsgericht zu Ungunsten der Demo: „In der Entscheidung wurde
       ausgeführt, dass das Fest ortsfest ist und darum nicht verlegt werden
       könne, anders die Demo“, sagt sie. Das müsse hier nicht der Fall sein,
       schließlich würden die bezirklichen Straßenfeste „bei Null starten“,
       während die Demo schon eine Tradition habe. Ein Aspekt, „der vor dem
       Hintergrund des besonderen Tages und der verfassungsrechtlich verankerten
       Versammlungsfreiheit mitbedacht werden sollte.“
       
       28 Apr 2022
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Tobias Bachmann
       
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