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       # taz.de -- Horrorfilm „Day of the Dead“ auf Arte: Zombies haben juristisches Nachspiel
       
       > Ende Januar hatte Arte einen in Deutschland beschlagnahmten Horrorfilm
       > ausgestrahlt. Nun nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf.
       
   IMG Bild: Richard Liberty als Dr. Loomys (l.) und Filmregisseur George A. Romero in „Day of the Dead“
       
       Berlin taz | Die Zombie-Causa um Arte geht weiter. Ende Januar hatte der
       öffentlich-rechtliche Sender den Film „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“
       (Originaltitel „Day of the Dead“) um 0.20 Uhr ausgestrahlt und bereits
       einen Tag zuvor in der Mediathek zur Verfügung gestellt. Weil der Film in
       Deutschland wegen seiner Gewaltdarstellung indiziert und bundesweit
       beschlagnahmt ist, würde man sich mit einer Ausstrahlung strafbar machen.
       
       Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat wegen des Verdachts der
       Gewaltdarstellung [1][nach § 131 des Strafgesetzbuchs] und des Verstoßes
       gegen [2][§] [3][4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags] nun ein
       Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, wie ein Sprecher der taz
       mitteilte. Arte Deutschland hat seinen Sitz in Baden-Baden.
       
       Bislang werde gegen Unbekannt ermittelt, weil die Namen von „eventuell
       verantwortlichen Personen noch festgestellt werden müssen“, sagte der
       Sprecher weiter. Gegen Arte selbst kann kein Verfahren eingeleitet werden,
       weil sich strafrechtliche Ermittlungsverfahren immer gegen bestimmte
       Personen richten. Arte ist als deutsch-französisches Gemeinschaftsprojekt
       eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (französisch GEIE:
       Groupement européen d'intérêt économique) bzw. ein öffentlich-rechtlicher
       Zusammenschluss.
       
       Beschlagnahmte Filme unterliegen in Deutschland einem strengen
       Verbreitungs- und Werbeverbot. Wer sie der Öffentlichkeit zugänglich macht
       oder verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft oder
       muss eine Geldstrafe zahlen.
       
       ## Seit 1990 gewaltverherrlichend
       
       § 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrages bezieht sich auf unzulässige
       Angebote im Rundfunk und in den Telemedien, also etwa Streamingdiensten
       oder Mediatheken. Mit dem Ausstrahlen von „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“
       wäre es möglich, dass Arte gegen Absatz 5 (Gewaltverherrlichung), Absatz 8
       (Verstoß gegen die Menschenwürde) und Absatz 11 (Indizierung auf Liste B
       und D der Bundeszentrale für Kinder und Jugendschutz, also Inhalte auf
       Trägermedien und im Netz, die strafrechtlich womöglich relevant sind)
       verstoßen hat.
       
       Die explizite Gewaltdarstellung wurde „Zombie 2“ in Deutschland zum
       Verhängnis. Laut dem Portal „schnittberichte.com“ wurde die Version
       erstmals auf Videokassette [4][1990 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten
       beschlagnahmt]. Über die Jahre folgten Indizierungen und Beschlagnahmen
       anderer Versionen. Auch andere Horrorfilme wurden in den 80ern
       beschlagnahmt, so etwa der damalige Videothekenschocker „Tanz der Teufel“
       (Originaltitel „Evil Dead“).
       
       Im Zombiefilm [5][des Regisseurs George A. Romero] („Crazies“, „Dawn of the
       Dead“) von 1985 wurde die Welt von einer Seuche dahingerafft. Militärs und
       Wissenschaftler haben sich in einem unterirdischen Bunker in Florida
       verschanzt und wollen mit Experimenten einen Ausweg aus der Katastrophe
       finden.
       
       ## Das 18er-Logo ist eine Fehlkennzeichnung
       
       Arte hatte „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ laut eigener Aussage aufgrund
       eines Versehens gesendet bzw. in die Mediathek gestellt. Man bedauere
       diesen seltenen Vorfall und werde alle nötigen Maßnahmen ergreifen, damit
       er sich in Zukunft nicht wiederhole. Zuvor teilte eine Sprecherin des
       Senders der taz mit, dass der Film nicht mehr indiziert sei, weil er von
       der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ein „Ab-18-Logo“
       erhalten habe, wie es auch auf einer im Netz angebotenen DVD zu sehen sei.
       
       Allerdings hat die FSK niemals ein „Ab-18-Logo“ für den Film vergeben,
       sagte eine Sprecherin der taz. Bei der im Netz auf DVD angebotenen Fassung
       handele sich um eine Fehlkennzeichnung. Die Bundeszentrale für Kinder- und
       Jugendmedienschutz (die frühere Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
       Medien) sagte, dass „Zombie 2“ sehr wohl noch indiziert und beschlagnahmt
       sei.
       
       Arte hatte sich schon in der Vergangenheit bei Horrorfans beliebt gemacht.
       2013 hatte der Sender etwa den indizierten Slasherfilm [6][„Freitag der
       13.“ gezeigt]. Zuvor lief Dario Argentos damals noch [7][indizierter
       Horrorklassiker „Suspiria“,] der allerdings nur in Frankreich ungeschnitten
       gesendet wurde. Sondergenehmigungen für indizierte Filmfassungen gibt es in
       Einzelfällen.
       
       Womöglich nimmt sich bald ein Filmlabel des Klassikers „Zombie 2“ an, um
       ihn aus dem Giftschrank zu holen. So hat etwa das Label Turbine Medien 2008
       die deutschsprachigen Rechte des Horrorfilms „The Texas Chainsaw Massacre“
       erworben, der seit 1985 beschlagnahmt war. Auch Sony ging erfolgreich gegen
       die Beschlagnahme von „Tanz der Teufel“ vor, [8][woraufhin der Film sogar
       ab 16 Jahren freigegeben wurde]. Vielleicht darf Zombie Bub bald auch legal
       auf heimischen Bildschirmen herumschlurfen.
       
       Hinweis der Redaktion: Der Text wurde zuletzt aktualisiert am 07.04. um
       16:45 Uhr.
       
       7 Apr 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
   DIR [2] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html
   DIR [3] https://www.kjm-online.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/JMStV_geaend._durch_19._RAEStV.pdf
   DIR [4] https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Titel&amp&ID=1967
   DIR [5] /Nachruf-auf-George-Romero/!5427073
   DIR [6] https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=5564&M=14
   DIR [7] https://www.schnittberichte.com/ticker.php?ID=5745
   DIR [8] /Horrorfilm-von-1981-auf-dem-Index/!5330205
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Denis Gießler
       
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