# taz.de -- Entscheidung zur Bundestagswahl 2017: NPD-Beschwerde erfolgreich
> Die rechtsextreme NPD wurde mit ihrer Berliner Landesliste zu Unrecht
> nicht zur Bundestagswahl 2017 zugelassen. Das entschied das
> Bundesverfassungsgericht.
IMG Bild: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden
Karlsruhe dpa | Viereinhalb Jahre nach der Bundestagswahl 2017 beanstandet
das Bundesverfassungsgericht eine Fehlentscheidung zulasten der
rechtsextremen NPD. Deren Berliner Landesliste sei damals zu Unrecht nicht
vom Landeswahlausschuss zugelassen worden, teilte das Karlsruher Gericht am
Donnerstag mit. Beschwerde eingereicht hatten der NPD-Landesverband und
mehrere Betroffene. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung nicht.
Die Liste war nicht zugelassen worden, weil einer der Kreisverbände seine
Delegierten für die Vertreterversammlung zu früh bestimmt hatte. Laut
Bundeswahlgesetz darf das frühestens 29 Monate nach Beginn der Wahlperiode
passieren. Die Regelung soll sicherstellen, dass die gewählten
Kandidatinnen und Kandidaten den aktuellen Willen der Parteimitglieder
repräsentieren. Stichtag wäre damals der 23. März 2016 gewesen. Der
NPD-Kreisverband Reinickendorf/Mitte hatte seine Delegierten allerdings
schon am 12. Februar bestimmt.
Nur: Diese Delegierten hatten später an der Aufstellung der Landesliste gar
nicht teilgenommen. Sie hatten die Vertreterversammlung im Oktober 2016
vorzeitig verlassen müssen, weil sich der Beginn verzögert hatte. Der
Landeswahlausschuss hatte das für unerheblich gehalten und die Liste
trotzdem nicht zugelassen. Die Berliner NPD hatte dagegen erfolglos
Einspruch eingelegt.
Laut Bundesverfassungsgericht liegt hier tatsächlich ein Wahlfehler vor. Da
die formal nicht korrekt bestimmten Delegierten die Liste gar nicht mit
aufgestellt hätten, bestehe kein Risiko, dass der Mehrheitswille falsch
abgebildet worden sei. In so einem Fall dürfe die Liste „regelmäßig nicht
allein aus diesem Grund“ zurückgewiesen werden, hieß es – „wegen des damit
verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die Parteienfreiheit und die
Wahlfreiheit“.
Inzwischen ist ohnehin ein neuer Bundestag gewählt. Eingereicht hatte die
NPD ihre Beschwerde 2019. Damals wollte sie erreichen, dass die
Verfassungsrichterinnen und –richter die Bundestagswahl 2017 im Land Berlin
für ungültig erklären und eine Wiederholung anordnen. Ihre Argumentation:
Die NPD-Anhänger hätten jetzt notgedrungen die AfD gewählt – deren Ergebnis
sei damit „fehlerhaft zu hoch“.
Die Richter können jedoch nicht erkennen, dass der Fehler Einfluss auf die
Sitzverteilung im Bundestag gehabt hätte. Für die angebliche
Wählerwanderung gebe es keine Belege. Außerdem sei die NPD bei der Wahl
davor in Berlin nur auf 1,5 Prozent der Stimmen gekommen. Mit so einem
Ergebnis wäre sie ohnehin nicht in den Bundestag eingezogen.
14 Apr 2022
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