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       # taz.de -- Abfrage bei tätowierten Lehrkräfte: Zeigt eure nackte Haut!
       
       > Angehende Lehrkräfte in Berlin sollen ihre Tätowierungen dokumentieren.
       > Die Gewerkschaft GEW protestiert: Das sei rechtswidrig.
       
   IMG Bild: Man muss es ja auch nicht übertreiben mit den Tattoos
       
       Berlin taz | Weil in Berlin, wie überall, ausgebildete Lehrer*innen
       Mangelware sind, will man sie [1][künftig auch in der Hauptstadt wieder
       verbeamten]. Für Neueinstellungen soll das schon ab dem kommenden Sommer
       gelten. Das soll die Berliner Schulen als Arbeitsstätte attraktiver
       erscheinen lassen. Gut möglich allerdings, dass sich der Fachkräftemangel
       in den kommenden Jahren eher noch verschärft – falls die Bildungsverwaltung
       tatsächlich an einem Fragebogen zu Tätowierungen festhält, den die
       Gewerkschaft GEW am Donnerstag öffentlich machte.
       
       Darin werden Referendar*innen aufgefordert, „die Länge und Breite
       jedes Tattoos in Zentimeter sowie eine Beschreibung“ bei der zuständigen
       Personalstelle anzugeben. Und zwar von ausdrücklich jedem Tattoo, egal wo
       auf dem Körper platziert – ach so, und bitte mit Bild. Ein Freitextfeld,
       „Welche Bedeutung hat die Tätowierung für Sie persönlich?“, gibt's auch
       noch. Allzu bedeutungsschwer darf es allerdings nicht werden, lediglich
       eine knappe Zeile Platz wird eingeräumt.
       
       Die Gewerkschaft gibt sich einigermaßen geplättet: Die
       „Gewissensüberprüfung per Hautscreenig“ sei eindeutig rechtswidrig, schon
       gar wenn die „Verfassungstreue bis unter die Unterhose erschnüffelt“ werde,
       sagt Beamtenrechtsexperte Udo Mertens. Dem Hauptpersonalrat, sagt der
       Berliner GEW-Vorsitzende Tom Erdmann, wurde eine solche Abfrage jedenfalls
       „nie zur Zustimmung vorgelegt“. Man habe sich natürlich auch beim
       Hauptpersonalrat des Landes Berlin Öffentlichen Diensts erkundigt, dort sei
       ein vergleichbarer Abfragebogen – zum Beispiel für
       Polizeianwärter*innen – auch nicht bekannt.
       
       Die Abfrage sei sehr wohl „gremienbeteiligt“ gewesen, entgegnet ein
       Sprecher der Bildungsverwaltung, ohne beim beteiligten „Gremium“ konkreter
       zu werden. Zudem würden „auch für Verbeamtungsuntersuchungen etwa bei der
       Polizei und der Justiz“ gleiche Regelungen gelten.
       
       Die „Regelungen“ sind auch kaum der Streitpunkt, die sind nämlich konkret:
       Das erst [2][2021 verabschiedete „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds
       von Beamtinnen und Beamten“] legt fest, dass Tattoos „im sichtbaren Bereich
       verboten“ sind – wenn sie „die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gefährden“
       oder, sinngemäß aus dem Behördendeutsch übersetzt, an der
       Verfassungskonformität des Staatsbediensteten irgendeinen Zweifel säen
       könnten.
       
       Tatsächlich ist es wohl unzweifelhaft so, dass sowohl für verbeamtete
       Lehrkräfte wie für verbeamtete Polizist*innen gilt: Extremismus,
       Sexismus und Gewaltverherrlichung auf dem Oberarm oder sonstwo sichtbar ist
       verboten. Allein, die Legitimität des Abfragebogens der Bildungsverwaltung
       beantwortet das nicht.
       
       5 May 2022
       
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   DIR Anna Klöpper
       
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