# taz.de -- Abfrage bei tätowierten Lehrkräfte: Zeigt eure nackte Haut!
> Angehende Lehrkräfte in Berlin sollen ihre Tätowierungen dokumentieren.
> Die Gewerkschaft GEW protestiert: Das sei rechtswidrig.
IMG Bild: Man muss es ja auch nicht übertreiben mit den Tattoos
Berlin taz | Weil in Berlin, wie überall, ausgebildete Lehrer*innen
Mangelware sind, will man sie [1][künftig auch in der Hauptstadt wieder
verbeamten]. Für Neueinstellungen soll das schon ab dem kommenden Sommer
gelten. Das soll die Berliner Schulen als Arbeitsstätte attraktiver
erscheinen lassen. Gut möglich allerdings, dass sich der Fachkräftemangel
in den kommenden Jahren eher noch verschärft – falls die Bildungsverwaltung
tatsächlich an einem Fragebogen zu Tätowierungen festhält, den die
Gewerkschaft GEW am Donnerstag öffentlich machte.
Darin werden Referendar*innen aufgefordert, „die Länge und Breite
jedes Tattoos in Zentimeter sowie eine Beschreibung“ bei der zuständigen
Personalstelle anzugeben. Und zwar von ausdrücklich jedem Tattoo, egal wo
auf dem Körper platziert – ach so, und bitte mit Bild. Ein Freitextfeld,
„Welche Bedeutung hat die Tätowierung für Sie persönlich?“, gibt's auch
noch. Allzu bedeutungsschwer darf es allerdings nicht werden, lediglich
eine knappe Zeile Platz wird eingeräumt.
Die Gewerkschaft gibt sich einigermaßen geplättet: Die
„Gewissensüberprüfung per Hautscreenig“ sei eindeutig rechtswidrig, schon
gar wenn die „Verfassungstreue bis unter die Unterhose erschnüffelt“ werde,
sagt Beamtenrechtsexperte Udo Mertens. Dem Hauptpersonalrat, sagt der
Berliner GEW-Vorsitzende Tom Erdmann, wurde eine solche Abfrage jedenfalls
„nie zur Zustimmung vorgelegt“. Man habe sich natürlich auch beim
Hauptpersonalrat des Landes Berlin Öffentlichen Diensts erkundigt, dort sei
ein vergleichbarer Abfragebogen – zum Beispiel für
Polizeianwärter*innen – auch nicht bekannt.
Die Abfrage sei sehr wohl „gremienbeteiligt“ gewesen, entgegnet ein
Sprecher der Bildungsverwaltung, ohne beim beteiligten „Gremium“ konkreter
zu werden. Zudem würden „auch für Verbeamtungsuntersuchungen etwa bei der
Polizei und der Justiz“ gleiche Regelungen gelten.
Die „Regelungen“ sind auch kaum der Streitpunkt, die sind nämlich konkret:
Das erst [2][2021 verabschiedete „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds
von Beamtinnen und Beamten“] legt fest, dass Tattoos „im sichtbaren Bereich
verboten“ sind – wenn sie „die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gefährden“
oder, sinngemäß aus dem Behördendeutsch übersetzt, an der
Verfassungskonformität des Staatsbediensteten irgendeinen Zweifel säen
könnten.
Tatsächlich ist es wohl unzweifelhaft so, dass sowohl für verbeamtete
Lehrkräfte wie für verbeamtete Polizist*innen gilt: Extremismus,
Sexismus und Gewaltverherrlichung auf dem Oberarm oder sonstwo sichtbar ist
verboten. Allein, die Legitimität des Abfragebogens der Bildungsverwaltung
beantwortet das nicht.
5 May 2022
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## AUTOREN
DIR Anna Klöpper
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