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       # taz.de -- Gesundheitsminister zur Triage: Lauterbachs Zick-Zack-Kurs
       
       > Der Gesundheitsminister reagiert auf die Kritik am Entwurf zum
       > Triage-Gesetz. Es würde Menschen mit Behinderung nicht ausreichend
       > schützen.
       
   IMG Bild: Karl Lauterbach
       
       Berlin taz | Selbst wenn die Behandlungsmöglichkeiten knapp werden, sollen
       Ärzt*innen auch künftig die Therapie eines Menschen nicht abbrechen
       können, um eine andere Person mit höheren Überlebenschancen zu behandeln.
       Das erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag. Er
       reagierte damit auf Medienberichte, laut denen er [1][ein Gesetz
       vorbereite], dass eine solche sogenannte Ex-Post-Triage ermöglicht hätte.
       An diesem Vorstoß gab es vehemente Kritik von Verbänden und
       Politiker*innen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Dezember die
       Bundesregierung damit beauftragt, ein Gesetz zu schaffen, das [2][Menschen
       mit Behinderung davor schützen] soll, bei knappen medizinischen Ressourcen
       benachteiligt zu werden. Über einen entsprechenden Entwurf stimmt sich die
       Bundesregierung zurzeit ab.
       
       Laut Corinna Rüffer, Bundestagsabgeordnete der Grünen, stand eine solche
       Ex-Post-Triage im Entwurf. Menschen mit Behinderung wären dem Entwurf nach
       nicht geschützt worden. Sie begrüße daher, dass sich Lauterbach nun dagegen
       ausspreche. Dem Gesundheitsminister zufolge sei die[3][Ex-Post-Triage]
       „ethisch nicht vertretbar und weder Ärzten, Patienten noch Angehörigen
       zuzumuten.“
       
       Doch selbst ohne die Ex-Post-Triage sei der Entwurf nicht geeignet, so
       Rüffer gegenüber der taz. Generell schließt Lauterbach [4][Triage nicht
       aus] und die Kriterien dabei würden Menschen mit Behinderung weiterhin
       benachteiligen. „Ich würde so einem Gesetz nicht zustimmen“, sagt Rüffer.
       Das bisherige Verfahren sei nicht angemessen gewesen, weil Menschen mit
       Behinderung zu wenig beteiligt wurden.
       
       Das beklagt auch Nancy Poser, eine der [5][Beschwerdeführer*innen,
       die im Dezember] vom Verfassungsgericht recht bekamen. Juristin Poser wäre
       nicht überrascht gewesen, hätte das Bundesgesundheitsministerium eine
       Ex-Post-Triage vorgesehen. Für sie wäre es logische Fortsetzung der
       Entscheidung für eine Triage nach Überlebenswahrscheinlichkeit gewesen. Ein
       Grund, um erneut vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Auch betont sie,
       dass das Gesetz Menschen mit Behinderungen schützen soll. „Vermeintlich
       Schwächere“ auszusortieren sei da nicht vertretbar und werde dem Auftrag
       des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht.
       
       9 May 2022
       
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