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       # taz.de -- Datenschutz bei sexualisierter Gewalt: Den Fahndern eine Chance
       
       > Auf der Jagd nach Missbrauchstäter:innen wären Privatdaten für die
       > Polizei hilfreich. Wenn überhaupt, ist der Zugriff jedoch nur kurze Zeit
       > möglich.
       
   IMG Bild: Dem Missbrauch auf der Spur: Mitarbeiterin des LKA in NRW bei einem Pressetermin
       
       Der Datenschutz hebelt den Kinderschutz aus. Klingt brutal, ist aber so.
       Auch wenn Datenschützer:innen das anders sehen und gewichtige
       Argumente dafür vorbringen können, warum der Datenschutz trotz aller
       Dimensionen und Härte bei Themen wie sexualisierter Gewalt gegen Kinder
       gewahrt bleiben muss.
       
       Grundsätzlich haben Datenschützer:innen recht: Wer den Schutz der
       digitalen Privatsphäre aufhebt, beschneidet die informationelle
       Selbstbestimmung von Menschen. Auch ist dem Missbrauch beim Umgang mit
       Daten ohne deren Schutz Tür und Tor geöffnet. Doch es gibt ein Aber: der
       Kinderschutz. Missbrauch liegt nicht erst vor, wenn Täter wie im
       [1][Missbrauchsfall in Wermelskirchen] oder in einem weiteren am Dienstag
       bekannt gewordenen Fall in Aachen auf Kinder direkten Zugriff haben.
       
       Missbrauch liegt selbstverständlich auch vor, wenn Täter Bilder, Fotos,
       Filme mit „Missbrauchsmaterial“ teilen, sammeln, kaufen, verkaufen.
       Internet und Darknet sind voll davon. Ermittlungsbehörden in Deutschland
       bekommen häufig aus den USA Hinweise zu Datenmengen. Aber der Datenschutz
       hierzulande verhindert, dass Daten länger als ein paar Tage gespeichert
       werden dürfen.
       
       Bis die Ermittler:innen hier die Information bekommen, sie gefiltert
       und auf Relevanz geprüft haben, ist die Zeit verstrichen – und die Täter in
       Sicherheit. Die [2][Vorratsdatenspeicherung], die Behörden mit mehr
       Befugnissen ausstatten würde, steht in der Kritik, weil sie
       flächendeckendes Sammeln von Telefon- und Internetdaten erlaubt – von allen
       Bürger:innen, auch von solchen, die unter keinem Verdacht stehen. Das will
       verständlicherweise niemand.
       
       Auch wenn die meisten Menschen selbst einen unbedarften Umgang mit ihren
       Daten pflegen und Standorte, Kontakte, Erlebnisse [3][twittern], auf
       [4][Facebook], Instagram oder Google veröffentlichen. Das ist ihre
       Entscheidung, und das macht den Unterschied. Nur: Zum Schutz der Kinder
       sind wir gefragt, den Fahndern eine Chance und mehr Handlungsfreiheit
       einzuräumen.
       
       1 Jun 2022
       
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