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       # taz.de -- Klagen von Ex-AfD-Politiker abgewiesen: Korb aus Köln
       
       > Ex-AfDler Andreas Kalbitz wollte Einsicht in Akten, die Behörden über ihn
       > angelegt haben. Doch dieses Ansinnen wies ein Kölner Gericht nun ab.
       
   IMG Bild: Nichts mit Einsicht: Ex-AfD-Mitglied Andreas Kalbitz (hier im Oktober 2020)
       
       Berlin taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist dem ehemaligen
       AfD-Mitglied Andreas Kalbitz keine Unterlagen schuldig. Zu dieser
       Entscheidung ist das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstagmorgen gekommen –
       und hat somit zwei Klagen des Abgeordneten abgewiesen.
       
       Die offiziell aufgelöste Parteiströmung „Der Flügel“, zu der sich Kalbitz
       bis Mai 2020 zählte, war im März 2020 vom BfV als erwiesen
       [1][rechtsextremistisch eingestuft worden]. Daraufhin hatte der ehemalige
       Brandenburger Landeschef die Übersendung von mehreren Akten und Unterlagen
       beantragt.
       
       Unter anderem verlangte Kalbitz die Überlassung des Gutachtens, worin der
       Flügel als extremistisch klassifiziert wurde, Nachweise über seine
       angeblichen Kontakte zur Neonazi-Organisation „[2][Heimattreue Deutsche
       Jugend]“ (HDJ), eine Mitgliederliste der HDJ, die Weiterleitung der über
       ihn geführten Personenakte sowie Auskunft zu über ihn gespeicherten Daten.
       
       In einem ersten und zweiten Bescheid hatte das BfV diverse Anträge
       abgelehnt. Dazu zählten die Überlassung des Gutachtens, Nachweise zum HDJ
       sowie die Übersendung der Personenakte. Gleichzeitig bekam Kalbitz eine
       umfangreiche Auskunft über zu ihm gespeicherte Daten, HDJ-Kontakte sowie
       einer HDJ-Mitgliederliste. Der [3][Ex-AfDler] gab sich damit nicht
       zufrieden und bestand mit zwei Klagen weiterhin auf der Übersendung der
       Unterlagen.
       
       ## Mühe, die sich nicht lohnt
       
       Das Gericht begründete nun seine Ablehnung damit, dass Kalbitz bereits
       zahlreiche Informationen erhalten habe und eine weitere Auskunft mit einem
       unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden sei. Außerdem sei die
       Klage unbegründet und der Politiker hätte keinen Anspruch auf die
       geforderten Daten, geschweige denn eine Akteneinsicht. Es bestehe die
       Gefahr, dass durch die Herausgabe der Personenakte die Aufgabenerfüllung
       des BfV gefährdet werde.
       
       Ob Kalbitz gegen dieses Urteil Berufung einlegt, bleibt offen. Der in der
       AfD noch immer als einflussreich geltende Netzwerker Kalbitz [4][scheiterte
       bereits kürzlich mit einer Klage] gegen die Annullierung seiner
       AfD-Mitgliedschaft. Er ist noch immer Teil der AfD-Fraktion im
       Brandenburger Landtag.
       
       19 May 2022
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Shoko Bethke
       
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