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       # taz.de -- Neue Berliner Katzenschutzverordnung: Stubenarrest für Anarcho-Miezen
       
       > Freigängerkatzen dürfen ab jetzt nur noch gechippt und kastriert nach
       > draußen. Tierschützer:innen finden das gut.
       
   IMG Bild: Kein Chip und fortpflanzungsfähig? Dann bitte drinnenbleiben
       
       Da hat manch urbanes Katzentier bisher das Glück und lebt in einer
       Parterrewohnung. Nur ein Sprung aus dem Fenster, einmal durch die offene
       Terrassentüre geschlüpft und dann wartete sie da draußen: die große
       Freiheit. Großstadtleben, Mäuse und Ratten, jede Menge dunkle Ecken und
       erst die Hinterhofliebeleien mit Karl, dem leicht räudigen aber
       liebenswerten Kater von nebenan. Doch der Mensch hat kaum Sinn für
       anarchistische Miezen. Ab 9. Juni gilt in Berlin: grenzenloser Freigang nur
       noch für Gechippte und Kastrierte.
       
       Wie viele Freigänger- und echte Straßenkatzen es gibt, ist unbekannt.
       Jedenfalls werden es offenbar mehr und das ist ein Problem. Zu viele
       streunende Katzen machen zu vielen Vögeln den Garaus, sagen
       Naturschützer:innen. So eine Katze vermehrt sich schließlich wie nur was,
       wird mit unter einem Jahr schon geschlechtsreif und dann drei bis sechs
       Babys pro Wurf!
       
       Das ist auch dem Berliner Tierschutzverein Berlin (TVB) zu viel, der im
       Worst-Case-Szenario mit bis zu 80 Millionen Katzen binnen zehn Jahren
       rechnet. Nicht nur schlecht für die Vogelwelt ist das, sondern – so der TVB
       – [1][vor allem für die Katzen selbst]: Krankheiten, Parasiten, Hunger und
       weiteres Ungemach drohen den wild lebenden Nachkommen von unkastrierten
       Freigängern.
       
       ## Im Zweifel Kastration
       
       Also gibt es die im vergangenen Jahr beschlossene und [2][jetzt in Kraft
       tretende Katzenschutzverordnung], die vorschreibt, dass alle Katzen, die
       sich im urbanen Raum frei bewegen wollen oder sollen, mit Mikrochips
       ausgestattet und unwiderbringlich kastriert sein müssen. Für alle anderen
       gilt: Leinenzwang, Freigang nur in umzäunten Bereichen oder Stubenarrest
       bis zum Sanktnimmerleinstag. Chip und Kastrierung kosten um die 150 Euro.
       Wer sich das nachweislich nicht leisten kann, kann sich für Unterstützung
       an den Tierschutzverein wenden.
       
       Nun sind wir aber immer noch in Berlin, wo derlei Neuregelungen ihre
       Wirkung quasi im gegenseitigen Einvernehmen entfalten sollen (man denke an
       die Kotbeutelmitführungspflicht für Hundehalter:innen). Für alles andere
       fehlt nämlich das Personal. Kontrolliert werden soll der empfindliche
       Eingriff ins Katzenleben laut der zuständigen Senatsverwaltung für
       Umweltschutz jedenfalls nicht. Katzen, die zum Beispiel wegen Verletzungen
       aufgegriffen werden, werden aber im Zweifel auf Rechnung der
       Halter:innen zwangskastriert.
       
       9 Jun 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://tierschutz-berlin.de/katzenschutz/
   DIR [2] https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/tierschutz/katzenschutzverordnung/artikel.1206331.php
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Manuela Heim
       
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