# taz.de -- Erfolgreiche AfD-Klage gegen Merkel: Es ist so einfach
> Das Karlsruher Urteil gegen Merkel ist vertretbar. Unverändert können
> Regierungsmitglieder vor der AfD warnen – wenn sie sich an eine Regel
> halten.
IMG Bild: Ein vertretbares Urteil: Richterin Doris König am Mittwoch in Karlsuhe
Wieder einmal hat die AfD beim Bundesverfassungsgericht gewonnen, weil sich
Regierungsmitglieder nicht an die vom Gericht postulierte
Neutralitätspflicht gehalten haben. Dass nun auch die damalige Kanzlerin
Angela Merkel gemaßregelt wird, kommt also nicht überraschend.
Überraschend ist eher, dass der strikte Neutralitätskurs im Gericht zu
bröckeln beginnt. Immerhin drei der acht zuständigen Richter:innen
wollten die AfD-Klage diesmal ablehnen. Eine neue Richterin schrieb sogar
ein fulminantes Minderheitsvotum, in dem sie die Neutralitätspflicht für
Regierungsmitglieder generell ablehnte.
Tatsächlich gibt es gute Argumente gegen die etwas weltfremden Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts. Es ist doch nicht undemokratisch, wenn die
Kanzlerin oder ein Minister die Bevölkerung aufrufen, [1][nicht die AfD zu
wählen] oder sogar gegen die Partei zu demonstrieren. Das ist politische
Führung und dafür ist die Regierung gewählt. Die Bürger:innen sind eher
irritiert, dass Karlsruhe so etwas verbietet. Allerdings schadet die
Karlsruher Rechtsprechung auch nicht, denn sie ist eher symbolisch.
Letztlich [2][können auch Regierungsmitglieder vor der AfD warnen], so viel
sie wollen – wenn sie jedes Mal dazu sagen, dass sie nun als
Parteipolitiker:in oder als Privatperson sprechen. Die Regel ist ganz
einfach, man muss sich nur daran halten.
Es kann ja wohl nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht seine
Rechtsprechung ändern muss, nur weil es die Regierungsmitglieder nicht
schaffen, eine einfache Regel zu befolgen. Dies wäre weder für die
Akzeptanz des Gerichts noch für die Akzeptanz der Demokratie förderlich.
Im Gegenteil dürfte ein gelegentlicher [3][symbolischer Erfolg der AfD] in
Karlsruhe sogar die Bereitschaft der AfD-Anhänger:innen erhöhen, das
Bundesverfassungsgericht auch in anderen Fragen zu akzeptieren, etwa wenn
es um die Zulässigkeit von Coronamaßnahmen oder die Rechte von
Migrant:innen geht.
15 Jun 2022
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## AUTOREN
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