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       # taz.de -- Reduzierte Gaslieferungen durch Russland: Verordnetes Frieren?
       
       > In Deutschland wird diskutiert, welche Einsparungen beim Gasverbrauch im
       > Wohnungssektor möglich sind. Vor allem Mieter wären betroffen.
       
   IMG Bild: Mieter könnte der Gasmangel im Winter kalt erwischen
       
       [1][Haushalte sollen dazu bewegt werden, im kommenden Winter möglichst
       wenig Heizenergie zu verbrauchen]. Am Wochenende propagierte daher die
       Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied der „Wirtschaftsweisen“, in der
       Rheinischen Post eine Prämie für Haushalte, die ihren Gasverbrauch im
       kommenden Winter gegenüber dem Vorjahr drastisch reduzieren: „Das könnte
       man durch den Vergleich der Gasrechnungen relativ einfach überprüfen, und
       die Leute würden sich jetzt schon – entsprechend ihren Möglichkeiten – auf
       den Winter vorbereiten können.“
       
       Diese Idee ist nur eine von vielen, die gerade in Politik und
       Wirtschaftswissenschaften diskutiert werden angesichts der zunehmend
       ausbleibenden Gaslieferungen aus Russland. Da die Haushalte in Deutschland
       knapp hinter der Industrie die zweite große Verbrauchergruppe sind, liegt
       es nahe, auch diesem Sektor viel Aufmerksamkeit zu widmen. Zumal die
       Einsparmöglichkeiten alleine durch das Nutzerverhalten im Gebäudesektor
       riesig sind, wie Wohnungswirtschaft und Ablesefirmen aus ihren Abrechnungen
       sehr genau wissen.
       
       Nach einem Mieterwechsel kann es nämlich vorkommen, dass der
       Heizenergieverbrauch in ein und derselben Wohnung sich massiv verändert –
       im Extremfall um den Faktor vier. Entsprechend stehen die Einsparoptionen
       im Gebäudesektor durch verändertes Nutzerverhalten derzeit besonders im
       Blickfeld der Politik. Dies vor allem auch, weil solche Einsparungen im
       Gegensatz zu vielen anderen Konzepten keiner Investitionen bedürfen und
       sich damit auch kurzfristig zum kommenden Winter umsetzen lassen.
       
       Vergangene Woche schon hatte daher der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus
       Müller, den Vorschlag gemacht, den Gasverbrauch durch Änderungen im
       Mietrecht zu senken. Bisher definieren Gerichte in der Regel eine
       Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad in der Wohnung, bei deren
       Unterschreitung der Mieter Mietminderung geltend machen kann.
       
       ## 18 statt 20 Grad
       
       Angesichts der schwierigen Situation in der Gasversorgung im kommenden
       Winter könnte der Gesetzgeber eine etwas niedrigere Grenze festsetzen. In
       der Folge könnten die Wohnungsunternehmen rechtssicher die Leistung der
       Heizungsanlage ein wenig drosseln. Dieser Gedanke liegt insofern nahe, als
       das Einsparpotenzial durch leichte Temperaturabsenkungen enorm ist: 1 Grad
       weniger in der Wohnung, so eine oft zitierte Faustregel, spart immerhin 6
       Prozent Heizenergie.
       
       Ein Unterstützer dieser Position ist auch der Deutsche Städte- und
       Gemeindebund. Dessen Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte, auch eine
       Wohnung mit 18 oder 19 Grad könne noch gut bewohnt werden. „Dieses
       vergleichsweise kleine Opfer sollten alle mittragen können“, so der
       Kommunalvertreter.
       
       Auf Ablehnung stieß Müllers Vorschlag indes bei Bundesbauministerin Klara
       Geywitz: „Gesetzlich verordnetes Frieren halte ich für unsinnig“, sagte die
       SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Sie setze eher auf praktische
       Informationen für die Bürger.
       
       20 Jun 2022
       
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