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       # taz.de -- Umweltverträglichkeitsprüfungen: Zu selten öffentlich angekündigt
       
       > Die Öffentlichkeit muss beteiligt werden, wenn es um ökologische
       > Auswirkungen von Bauprojekten geht. Wie gut sind die zentralen Portale
       > dafür?
       
   IMG Bild: Erst Umweltverträglichkeit prüfen, dann bauen: Müllverbrennung in Oberhausen
       
       Freiburg taz | Bei größeren Vorhaben, die Umweltauswirkungen haben, muss im
       Genehmigungsverfahren [1][eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)]
       durchgeführt werden. Das gilt von der Schweinemast über die
       Müllverbrennungsanlage bis zur neuen Bahnstrecke. Dabei ist auch die
       Öffentlichkeit zu beteiligen, das heißt: Umweltverbände und betroffene
       Bürger:innen können Hinweise geben und Einwendungen erheben.
       
       Eine EU-Richtlinie schreibt seit 2017 vor, dass die Öffentlichkeit
       elektronisch über Umweltverträglichkeitsprüfungen zu informieren ist. Das
       deutsche UVP-Gesetz sieht hierfür zentrale Internetportale des Bundes und
       der Länder vor.
       
       Diese Portale verbessern sich, arbeiten aber weiterhin unzureichend. Zu
       diesem Schluss kommt das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) in
       seinem zweiten Monitoringbericht, diesmal für das Jahr 2019. Die mangelnde
       Transparenz der Prüfungen behindere die Bürgerbeteiligung, kritisiert das
       Ufu. Die Ergebnisse des Berichts liegen der taz vor.
       
       Das UfU hat nun zum zweiten Mal in einem Monitoring-Bericht untersucht, ob
       der Staat seinen Transparenzpflichten auch nachkommt. Die gute Nachricht
       dabei: Während 2018 erst 190 UVP-pflichtige Vorhaben in den Portalen
       angekündigt wurden, waren es 2019 schon 409, die Zahl hat sich also
       verdoppelt.
       
       ## 80 Prozent nicht veröffentlicht
       
       Die schlechte Nachricht: Immer noch wurde nur rund ein Fünftel der
       Verfahren ordnungsgemäß veröffentlicht, denn nach [2][UfU-Recherchen] gab
       es 2019 bundesweit rund 1.900 [3][UVP-pflichtige Vorhaben]. Das UfU hat für
       die Ermittlung dieser Zahl aufwendig die Jahresberichte der Umweltverbände
       ausgewertet und Interviews mit Verbandsvertretern geführt. Deshalb liegt
       jetzt erst der Monitoringbericht für 2019 vor.
       
       Dass Bund und Länder so wenige Verfahren melden, hat aber keine direkten
       Folgen. Weder drohen Bußgelder noch sind Vorhaben rechtswidrig, wenn eine
       Ankündigung im UVP-Portal unterblieb.
       
       Das UfU kritisiert nun die gesamte Öffentlichkeitsbeteiligung als
       „mangelhaft“. Dagegen spricht aber schon der eigene Monitoring-Bericht.
       Immerhin geht das UfU davon aus, dass die Umweltverbände an fast allen
       wichtigen UVP-Vorhaben teilnahmen und von diesen daher rechtzeitig erfahren
       haben. Und auch bei den betroffenen Bürger:innen ist davon auszugehen,
       dass sie von Vorhaben vor ihrer Haustür auch anders erfahren als über ein
       zentrales UVP-Portal.
       
       ## Das Problem ist digital
       
       Der Monitoring-Bericht zeigt wieder, dass in Deutschland fast alles, was
       mit Digitalisierung zu tun hat, nicht richtig funktioniert. Statt
       verlässlicher Prozesse gibt es nur Stückwerk.
       
       Deshalb ist auch der von UfU betonte Nutzen des Monitoring-Berichts für die
       Umweltwissenschaft noch begrenzt. Natürlich wäre es interessant zu wissen,
       ob UVP-Verfahren mit oder ohne Erörterungstermin schneller abgeschlossen
       werden. Aber wenn die Daten in den UVP-Portalen unvollständig sind, dann
       bleiben auch mögliche Erkenntnisse lückenhaft.
       
       Das UfU will die von der Heidehof-Stiftung geförderten Monitoring-Berichte
       fortführen. Es folgen nun immerhin die Corona-Jahre mit ihrer besonderen
       praktischen Bedeutung für Online-Verfahren. UfU-Geschäftsführer Michael
       Zschiesche geht nach ersten Eindrücken davon aus, dass die UVP-Portale auch
       heute noch „stark verbesserungsbedürftig“ sind.
       
       29 Jun 2022
       
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