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       # taz.de -- Sächsisches Gericht und Propaganda: „Z“-Symbol bleibt straffrei
       
       > Eine Frau trug auf einem „Spaziergang“ das „Z“-Symbol und solidarisierte
       > sich mit Russland. Nun hat das Amtsgericht Bautzen sie freigesprochen.
       
   IMG Bild: Der Buchstabe Z ist das Symbol des russischen Militärs für den Angriffskrieg auf die Ukraine
       
       Berlin taz | Die Weichen waren gestellt: Auch die Generalstaatsanwaltschaft
       Dresden teilt grundsätzlich die Auffassung, dass das „Z“-Symbol mutmaßlich
       als „symbolische Billigung des Vorgehens der russischen Föderation in der
       Ukraine“ zu sehen ist, mithin des Angriffskrieges. Und auch das russische
       Verteidigungsministerium hat ja in einem Instagram-Post eindeutig erklärt,
       „Z“ stehe für „За Победу“, „Za Pobedu“ – übersetzt: „Auf den Sieg“. Aber
       warum kommt dann eine 35-jährige Deutsche straffrei davon, die das
       [1][„Z“-Symbol Ende März bei einem Corona-„Spaziergang“ in Bautzen] gut
       sichtbar an ihre gelbe Warnweste und in roter Farbe auf ihren Helm geklebt
       hatte?
       
       Denn genau so ist es gekommen, ausgerechnet noch in einem Verfahren, in dem
       der Szene-Anwalt Martin Kohlmann, einer der Anführer der rechtsextremen
       „Freien Sachsen“ als Verteidiger auftrat: Das Amtsgericht Bautzen lehnte
       jetzt in einem Beschluss (Aktenzeichen: 41 Ds 220 Js 10638/22) die
       Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Die Angeschuldigte habe sich nicht
       strafbar gemacht, insbesondere nicht der Billigung von Straftaten laut
       Strafgesetzbuch.
       
       Paragraf 140 des deutschen Strafgesetzbuches verbietet die „Belohnung und
       Billigung“ von Straftaten. Diese Vorschrift dient dem Schutz des
       öffentlichen Friedens und soll die Entstehung „eines Klimas verhindern, in
       dem gleichartige Untaten gedeihen können“.
       
       Nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Paragraf 13) ist ein Angriffskrieg als
       Straftat zu betrachten. In der polizeilichen Vernehmung hatte die Frau
       sogar erklärt, dass sie bewusst Russland unterstütze. Es handele sich nicht
       um einen Angriffskrieg, sagte sie, sondern um einen „Verteidigungskrieg
       gegen die Nato“. Und: „Da die Nato der eigentliche Angreifer und Verbrecher
       ist, sind Putins Aktionen völlig legitim.“
       
       ## Vielleicht wollte sie nur Aufmerksamkeit?
       
       Der Bautzener Amtsrichter Ralph Nimphius argumentiert, die „bloße
       Verwendung des Buchstabens Z auf Kleidungsstücken einer Person“ führe noch
       nicht zu einer Störung des öffentlichen Friedens. Wer sich mit Russland
       solidarisiere, billige nicht gleich den Angriffskrieg. Und: „Bei dem Z
       handelt es sich nicht um ein verbotenes Symbol.“ Es sei nicht zweifelsfrei
       belegt, dass „hier die Angeschuldigte das russische Kriegstreiben und die
       begangenen Verbrechen gutheißt“.
       
       Besonders absurd erscheint eine Passage in der Begründung, in der das
       Amtsgericht feststellt, möglich sei auch, dass mit dem „Z“ nur provoziert
       werden solle, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Zeichen seien auch schon
       vorher „aus ihrem bisherigen Kontext gelöst und in einen neuen Kontext
       eingefügt“ worden, wie sich „zuletzt bei der Verwendung des gelben
       Davidsterns bei den Impfgegnern gezeigt“ habe. Dass die Justiz in vielen
       Bundesländern die „Ungeimpft“-Sterne wegen einer vermuteten Verharmlosung
       des Holocausts verfolgt, erwähnt Nimphius an dieser Stelle nicht.
       
       An dieser Stelle setzt Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank
       in Frankfurt am Main, mit seiner Kritik an. Er sagt der taz: „Die
       Begründung des Amtsgerichts ist irritierend. Denn die Verwendung des gelben
       Davidsterns durch Querdenker und Rechtsextreme darf nicht legitimiert
       werden.“ Das Amtsgericht ignoriere die Tatsache, dass die Verwendung des
       Symbols im neuen Kontext „eine Verharmlosung der Shoah und eine Verhöhnung
       der Opfer bedeutet“.
       
       ## „Freie Sachsen“ jubeln
       
       Ursprünglich hatte die sächsische Polizei in dem Fall ein beschleunigtes
       Verfahren angestrebt, das Dezernat Staatsschutz ermittelte. Doch nicht
       einmal mit diesem Vorhaben konnte sie sich beim Amtsgericht Bautzen
       durchsetzen. Dort gilt als Pointe: „Die Demokratie lebt von der
       Meinungsvielfalt und dem freien Diskurs“, auch wenn dabei „sicher viel
       Unsinn, Dummheit und Provokation“ zu ertragen seien. „Das Strafrecht aber
       darf nicht missdeutet und missbraucht werden, Unliebsames und Unliebsame in
       die Schranken zu verweisen.“
       
       Die rechtsextremen „Freien Sachsen“ jubilierten auf Telegram über den
       Bautzener Gerichtsbeschluss: Anwalt Kohlmann habe das Alphabet gerettet,
       die Bürgerin „vorbildlich“ gehandelt.
       
       17 Jun 2022
       
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