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       # taz.de -- Oberbürgermeister von Frankfurt geht: Einladung zum Abheben
       
       > Frankfurts Oberbürgermeister Feldmann will nach Korruptionsvorwürfen
       > zurücktreten. Seine Bilanz zeigt: Stadtoberhäupter haben in Hessen zu
       > viel Macht.
       
   IMG Bild: Blick auf die Fassade des historischen Rathauses auf dem Römerberg in Frankfurt
       
       Spät bekommt Peter Feldmann noch die Kurve zum Abgang. Vielleicht nicht zu
       spät. Der SPD-Oberbürgermeister von Frankfurt am Main [1][bietet
       überraschend seinen Rückzug an]. Dass er bis Ende Januar nächsten Jahres im
       Amt bleiben will, ist eher ein Danaergeschenk an die Verantwortlichen der
       Stadtpolitik.
       
       Doch eine durch die Stadtverordneten eingeleitete Abwahl im November wäre
       teurer und bliebe zudem risikoreich: Ein direkt gewählter Oberbürgermeister
       kann in Hessen nur mit einer Abstimmung der BürgerInnen abgewählt werden,
       bei der mindestens 30 Prozent ihre Stimme abgeben müssten. Selbst wenn sich
       im November eine Mehrheit der WählerInnen für Feldmanns Abwahl entscheiden
       würde, das Quorum aber nicht erreicht wäre, bliebe der OB im Amt.
       Unvorstellbar, offenbar selbst für ihn. Feldmann geriet zuletzt zur
       tragischen Figur.
       
       Vergessen ist der Ruck durch die Stadtpolitik, den sein Wahlsieg 2012 einst
       ausgelöst hatte. Frankfurt am Main ist im Ranking der lebenswerten Städte
       kräftig nach oben gerutscht, auch weil der Sozialdemokrat Feldmann richtige
       Weichen stellen konnte. Dass er sich jetzt in einem Korruptionsprozess
       [2][auf der Anklagebank als amtierender OB verteidigen wird], scheint
       schwer erträglich.
       
       Der Fall Feldmann zeigt zugleich, dass die hessische Gemeindeordnung direkt
       gewählte Stadtoberhäupter mit einer Machtfülle ausstattet, die
       Persönlichkeiten mit ausgeprägtem Ego geradezu zum Abheben einlädt – ganz
       gleich, welcher Partei sie angehören: Der direkt gewählte OB allein
       bestimmt die Ressortverteilung im Magistrat. Zu seiner Abwahl reicht nicht
       einmal eine Zweidrittelmehrheit des Stadtparlaments aus. Gegen Feldmann
       hätten im November mehr BürgerInnen stimmen müssen, als ihn bei den Wahlen
       je gewählt hatten. Niedrige Wahlbeteiligungen gelten da durchaus als
       normal.
       
       Wenn es bei Direktwahlen für Bürgermeister kein Quorum gibt, sollte es auch
       keines für eine Abwahl geben. Der Hessische Landtag ist jetzt gefragt.
       
       5 Jul 2022
       
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