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       # taz.de -- Teures Essen in Gefängnissen: Viel Geld für Wasser und Brot
       
       > Im Knast kosten Lebensmittel viel mehr als draußen, zudem liegt der
       > Verpflegungssatz meist unter Hartz-IV-Niveau. Zwei Gefangene haben nun
       > geklagt.
       
   IMG Bild: Viel ist nicht drin: Wer sich im Gefängnis eine Stulle schmiert, hat sie meist teuer bezahlt
       
       Michael Müller zahlt pro Jahr 177,84 Euro zu viel. Allein für
       Mineralwasser. 177,84 Euro, das sind etwa 13 Tageslöhne. Oder drei Monate
       Taschengeld.
       
       Müller sitzt im Gefängnis. Justizvollzugsanstalt (JVA) Waldheim in Sachsen,
       rund 350 Insassen. Müller heißt eigentlich anders, er will seinen Namen
       aber nicht öffentlich nennen, denn hier geht es nicht um die Tat, die ihm
       zur Last gelegt wird. Hier geht es um die Preise, die er und seine
       Mitgefangenen für Wasser und Wurst zahlen müssen. Müller trinkt pro Woche
       18 Flaschen Mineralwasser. Im Supermarkt würde er dafür aktuell im Jahr 234
       Euro zahlen, im Gefängnis sind es 411,84 Euro. 177,84 Euro Unterschied, 76
       Prozent mehr. Auch viele andere Produkte sind teurer als in regulären
       Einkaufsläden.
       
       Gefangene erhalten Mahlzeiten normalerweise über die
       Gemeinschaftsversorgung. Wer zwischendurch Schokolade, nach dem Sport einen
       Quark essen oder Wasser trinken möchte, muss das mit eigenem Geld bezahlen.
       Das gilt auch für Shampoo, Waschmittel, Rasierapparate, Briefporto und
       Telefonkosten. Viele Gefangene kommen bereits mit Schulden ins Gefängnis
       und häufen sie weiter an, weshalb sie sich teure Lebensmittel umso
       schlechter leisten können.
       
       Geld bekommen Gefangene, wenn sie arbeiten. In den meisten Bundesländern
       sind sie dazu verpflichtet. Der Lohn ist allerdings sehr niedrig,
       durchschnittlich [1][14 Euro pro Tag]. Können sie nicht arbeiten, bekommen
       sie ein Taschengeld von knapp 1,40 Euro pro Tag. Das könnte sich nun
       ändern. Noch im Sommer steht ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts an.
       Wahrscheinlich ist, dass der Lohn steigen muss, die Gefangenen dann aber
       mehr selbst zahlen müssen für Kost und Logis – also einen höheren Anteil an
       den Haftkosten selbst tragen müssen.
       
       Was das Essen angeht: noch mehr, als ohnehin schon.
       
       Arbeit gilt in der Haft als Maßnahme, die der Resozialisierung dient. Die
       Gefangenen sollen einen einigermaßen geregelten Tagesablauf haben und Geld
       verdienen. Dabei soll die Höhe des Entgelts ihnen auch vor Augen führen,
       dass Erwerbsarbeit zum Bestreiten der eigenen Lebenshaltungskosten sinnvoll
       ist. Doch wieso gilt ein ähnlicher Maßstab nicht genauso andersherum für
       das Lebensmittelangebot?
       
       Gefangene haben kaum eine Lobby. Was hinter den Mauern passiert, wissen die
       wenigsten. Gefängnisinsassen verbüßen eine Strafe, sind deshalb aber nicht
       ohne Rechte. Müller hat beim zuständigen Amtsgericht in Döbeln Klage gegen
       die Gefängnisleitung in Waldheim eingereicht. Sie ist gesetzlich
       verpflichtet, den Gefangenen einen Einkauf zu marktgerechten Preisen zu
       ermöglichen. Müller meint, dass die JVA Waldheim ihre Pflicht nicht
       erfüllt. Das Gericht lässt sich nun fast schon zwei Jahre Zeit mit der
       Entscheidung. Im Dezember vergangenen Jahres hat Müller zum letzten Mal
       etwas vom Amtsgericht gehört.
       
       ## Urteil könnte „weitreichende Folgen“ haben
       
       „Brot ist teurer geworden, um 15 Cent“, sagt Norbert Konrad am Telefon.
       „Aber da beschwere ich mich gar nicht, [2][das ist ja draußen auch so.]“
       Konrad sitzt in der JVA Werl in Nordrhein-Westfalen. Besuche im Gefängnis
       sind schwierig, Telefonate lassen sich leichter organisieren. Auch in Werl
       lagen schon vor dem Ukrainekrieg die Preise vieler Produkte in der JVA
       höher als im Supermarkt. Konrad hat ebenfalls deshalb geklagt. Von Müllers
       Klage wusste er da nichts. Nun liegt seine Klage – auch seit knapp zwei
       Jahren – beim Amtsgericht in Arnsberg. Gerade hat die zuständige Richterin
       entschieden, dass ein externes Gutachten eingeholt werden soll. Das Urteil
       könne „weitreichende Folgen“ haben, sagt eine Gerichtssprecherin.
       
       Für Konrad wirken sich die hohen Preise besonders stark aus. Er sitzt in
       der Sicherungsverwahrung. Hierhin kommen Menschen nach Verbüßen ihrer
       Haftstrafe, wenn das Gericht damit rechnet, dass von ihnen ein erhöhtes
       Sicherheitsrisiko ausgeht, sie also weiterhin als gefährlich eingeschätzt
       werden. Ihre Haftbedingungen müssen besser sein – das ist gesetzlich
       festgelegt – als die der regulären Gefangenen. Sicherungsverwahrte dürfen
       beispielsweise selbst kochen. Das macht auch Konrad. Er hat Herdplatten auf
       seiner Zelle – vom eigenen Geld gekauft – und macht Salat, Pfannkuchen,
       Kartoffelpüree.
       
       Ihm steht dafür pro Tag ein sogenannter Verpflegungszuschuss von 2,40 Euro
       zur Verfügung. Davon muss er alles kaufen, was er zum Frühstück,
       Mittagessen und Abendessen braucht. Und die Schokolade zwischendurch.
       Weniger als die Hälfte von dem, was Hartz-IV-Empfänger:innen zusteht.
       
       Der Zuschuss richtet sich nach den Kosten, die die Anstalt für die
       Versorgung der Gefangenen mit Lebensmitteln ausgibt. Das heißt, die reinen
       Ausgaben für Nahrungsmittel – ohne Personal- und andere Betriebskosten –
       betragen in der Kantine in Werl 2,40 Euro pro Gefangenem. Das ist wenig.
       Aber die Anstalt kann immerhin von Mengenrabatten profitieren und die
       Preise verschiedener Anbieter vergleichen.
       
       Die Justizvollzugsanstalten sind gesetzlich verpflichtet, den Gefangenen
       den Einkauf von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Pflegeprodukten zu
       ermöglichen. Sie können dafür einen externen Kaufmann beauftragen. Das
       waren lange Zeit lokale Händler. So fing auch die Massak GmbH an: als
       kleines Familienunternehmen, Vater, Sohn, ein paar Angestellte. Massak
       führte zunächst nur einen Edeka in der Nähe von Bamberg. Dann belieferte
       die Firma das örtliche Gefängnis. Dann noch eines. Und noch eines. Heute
       ist Massak Quasi-Monopolist auf dem Markt der Anstaltskaufmänner und
       beliefert mindestens 121 der rund 160 Gefängnisse in Deutschland, darunter
       die Justizvollzugsanstalten in Waldheim und in Werl.
       
       „Alle zwei Wochen mittwochs bekommen wir die wunderbaren Listen“, erzählt
       Michael Müller am Telefon. Die „wunderbaren Listen“ sind vier bis fünf
       Din-A3-Seiten mit dem Angebot des Händlers und führen Produktgruppen wie
       „Essig, Öl, Salatsaucen“ oder „Rasierer, Zubehör“ – Dinge des täglichen
       Bedarfs von Brot bis Shampoo.
       
       Geliefert wird in Waldheim samstags in grünen Stapelkisten. „Dann holen sie
       pro Etage drei, vier, fünf Mann raus aus den Zellen. Du guckst, dass alles
       drin ist und unterschreibst.“ Etwa drei Stunden dauert es, bis alle
       Insassen ihre Waren bekommen haben. So erzählt es Müller.
       
       Müller sitzt seit 2017 in Waldheim. Er bekam mit, so berichtet er, wie sich
       andere Gefangene über die Preise beschwerten. Er habe das
       Strafvollzugsgesetz mit Kommentar hervorgeholt, das er sich schon in der
       Untersuchungshaft gekauft habe. Die Zeit im Gefängnis habe er wenigstens
       sinnvoll nutzen wollen, um die Haftbedingungen für alle zu verbessern. Als
       kurz darauf ein Vertreter von Massak den Einkauf auf Müllers Station
       begleitete, habe er ihn gefragt, warum die Preise so hoch seien. Der
       Vertreter habe auf den großen Anteil an Tabak verwiesen, der dort verkauft
       werde.
       
       ## Wenig Gewinn mit Genussmitteln
       
       Tabak, Zigaretten und Zigarren hätten in Gefängnissen einen Umsatzanteil
       zwischen 32 und 50 Prozent, in stationären Supermärkten seien es nur 3
       Prozent, heißt es in einer Stellungnahme zur Klage von Konrad, die die
       Firma Massak vor etwa zwei Jahren abgegeben hat. Sie liegt der taz vor. „Es
       ist bekannt, dass bei diesen Warengruppen keine hohen Margen zu erzielen
       sind“, schreibt das Unternehmen, denn: Sie unterliegen der Preisbindung.
       Für Massak heißt das offenbar: Geld muss über andere Produkte verdient
       werden. Auf wiederholte Anfragen der taz – zuletzt Mitte Juli – antwortet
       die Firma nicht.
       
       „Das ist ein bisschen frech gegenüber Nichtrauchern“, sagt Müller am
       Telefon, der selbst nicht raucht. Doch nicht nur deshalb ärgert er sich –
       ihm ist noch etwas aufgefallen. Aus einer Hitliste des Unternehmens geht
       hervor, dass das meistverkaufte Produkt nicht Tabak ist – sondern stilles
       Mineralwasser. Als Müller seine Klage gegen die JVA-Leitung einreichte,
       kostete eine 1,5-Liter-Flasche Mineralwasser der Edeka-Hausmarke Gut &
       Günstig im Supermarkt 19 Cent. Im Gefängnis waren es 34 Cent – ein
       Aufschlag von etwa 78 Prozent.
       
       Um ihre Interessen gegenüber der JVA-Leitung zu vertreten, können
       Inhaftierte eine sogenannte Gefangenenmitverantwortung (GMV) wählen. Die
       sprach in Waldheim die Preise im Haus immer wieder an. Doch nichts änderte
       sich. Im Mai wandte sich die Gefangenenvertretung schließlich an den
       Petitionsausschuss des sächsischen Landtags. Ein Preisvergleich habe
       ergeben, „dass ein Großteil der verglichenen Produkte zwischen 20 Prozent
       und bis zu 78 Prozent teurer sind“, heißt es in ihrem Schreiben. Die GMV
       fordert: „Um dieses Problem zu beheben, ist entweder der Auftraggeber (JVA)
       angehalten, auf den Anstaltskaufmann einzuwirken, die Preise marktgerecht
       anzubieten oder die Differenz zu einem marktgerechten Preis durch
       Eigenmittel zu erstatten.“ Die Antwort des Ausschusses wird frühestens in
       ein paar Monaten kommen.
       
       Die Anstalten sind verpflichtet, die finanziellen Interessen der Gefangenen
       zu wahren und deshalb auch die Preise regelmäßig darauf zu kontrollieren,
       ob sie marktgerecht sind, also in etwa denen außerhalb der Mauern
       entsprechen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm von 2020
       ([3][hier einsehbar]) trifft das zu, wenn ein Produkt nicht mehr als 20
       Prozent teurer ist.
       
       Die von Massak belieferten JVAen wissen um die hohen Preise. Die meisten
       erklären sie mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen.
       Mitarbeiter*innen bräuchten polizeiliche Führungszeugnisse, Lastwagen
       müssten verplombt werden, damit niemand nachträglich etwas hineinschmuggeln
       könne. Jeder Gegenstand müsse darauf überprüft werden, dass er keinen
       Alkohol enthalte und keine ätzenden Inhaltsstoffe. „Signifikante
       Abweichungen“ der Preise will kaum eine Anstalt festgestellt haben.
       
       ## Vor allem Mineralwasser ist teurer
       
       Ähnlich formuliert es die JVA Waldheim auf Anfrage der taz: „Bisher wurden
       keine unverhältnismäßig hohen oder gar sittenwidrigen Preiserhöhungen
       gegenüber dem externen Händler festgestellt“, schreibt eine Sprecherin. Von
       45 Produkten seien bei einem Preisvergleich im Juni neben zwei gleichen und
       sieben geringeren Preisen als im nahen Edeka-Markt 21 Preise bis 25 Prozent
       höher und 15 Produkte noch teurer gewesen. Bei Mineralwasser seien
       Unterschiede von über 76 Prozent festgestellt worden. Gemäß dem Urteil des
       OLG Hamm müsste die Justizvollzugsanstalt demnach 36 Preise beanstanden.
       Stattdessen bildet sie einen Durchschnitt und kommt auf eine Differenz von
       lediglich plus 12 Prozent.
       
       Noch ein Problem für die Gefangenen: Auf den eng bedruckten Din-A3-Seiten
       fehlen Angaben zu Inhaltsstoffen. Doch die Häftlinge würden gerne wissen,
       was sie kaufen, bevor es in ihrer grünen Kiste landet. „Gerade in Zeiten
       veganer Ernährung“, sagt Müller – oder bei
       Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Außerdem, so fragt Müller: „Wie soll die
       Anstalt die Preise vergleichen, wenn keine Marken dabei stehen?“
       
       Oft steht auf den Bestelllisten nicht die Marke des Produkts. So gibt es
       zum Beispiel lediglich „Butter“ zu kaufen oder „Pizza Margherita 3er“. Dann
       sind sie meistens von einer Billigmarke, oft von Gut & Günstig. Die
       Billigmarken würden aus finanziellen Gründen in den Gefängnissen am meisten
       gekauft. Und hier gebe es die größten Preisdifferenzen. Das bestätigen der
       taz Gefangene aus mehreren Haftanstalten.
       
       Als Müller den Massak-Vertreter bei einem seiner Besuche darauf ansprach,
       habe der auf die Bilderkataloge verwiesen, die auf den einzelnen Stationen
       der Gefängnisse einsehbar sind. Wer genauer wissen wolle, um welche
       Produkte es sich handele, könne dort nachschauen. Der taz liegen Kopien der
       Kataloge vor. Die Bilder zu den Produkten sind unscharf und klein, die
       genauen Marken und Inhaltsstoffe finden sich dort nicht.
       
       Auch die Verbraucherzentrale Sachsen ist der Ansicht, die Gefangenen
       müssten über die genauen Inhaltsangaben informiert werden. Ein Sprecher
       sagt der taz: „Wir halten es für erforderlich, dass der Anstaltskaufmann
       die Lebensmittel samt Name oder Firma genau bezeichnet, das
       Zutatenverzeichnis sowie die weiteren verpflichtenden Angaben nach der
       Lebensmittelinformationsverordnung benennt.“ Bezüglich der Preise verweist
       er auf den Beschluss des OLG Hamm. Die Verbraucherzentrale sei zu dem Thema
       Gefangeneneinkauf im Gespräch mit dem Justizministerium. Den Ergebnissen
       wolle er nicht vorgreifen.
       
       „Nie im Leben wäre Massak wettbewerbsfähig, wenn er in seinen Märkten die
       gleichen Preise nähme wie in der JVA“, sagt Müller. Doch ärgert er sich
       weniger über den Händler als über die JVA-Leitung. „Der Gefangeneneinkauf
       ist ureigenste Aufgabe der Haftanstalten. Massak nutzt nur die Leitplanken,
       die ihm gelegt wurden.“ Die JVA könnte den Einkauf selbst organisieren, das
       Gespräch mit Massak suchen oder letztlich den Vertrag wegen zu hoher Preise
       kündigen und den Einkauf neu ausschreiben.
       
       „Ich kann mich gerade so über Wasser halten“, sagt Konrad. „Und auch nur,
       weil ich Lebensmittelpakete bekomme.“ Doch auch da gibt es Einschränkungen:
       Flüssigkeiten und Pulver sind nicht erlaubt. Auch Pads für die
       Kaffeemaschine wurden kürzlich verboten. Konrad glaubt, die Anstalt gehe
       davon aus, dass theoretisch überall Drogen versteckt werden könnten.
       
       Anruf in Weißenstadt, im bayerischen Fichtelgebirge. Dort lebt Gabi
       Schmidt. Sie hilft Konrad aus einer christlichen Motivation heraus. Alle
       ein bis zwei Monate schickt sie Konrad ein Päckchen, seit etwa vier oder
       fünf Jahren. „Am Anfang konnte man noch alles reinpacken“, erzählt sie.
       „Kartoffelstampf“ hatte sie oft geschickt, als Pulver in der Packung. Doch
       das darf man jetzt nicht mehr schicken. Kaffeemilch in der Packung ist
       verboten, gefüllte Schokolade – mit Joghurt und Erdbeeren – geht auch nicht
       mehr. Geriebener Parmesankäse – verboten. „Das ist eine Frechheit“, sagt
       Schmidt.
       
       Auch Hans König schickt Pakete. Er lebt in Wunsiedel in Bayern, kennt
       Konrad seit 1998. Er unterstützt viele Gefangene, ebenfalls aus
       christlicher Überzeugung, doch Konrad kennt er besonders gut. „Alle paar
       Wochen kommt eine neue Liste“ mit allem, was verboten ist, erzählt er. Das
       letzte Mal habe er ein Päckchen Kräutertee in den Karton gepackt. „Das
       haben sie rausgenommen!“ Was weiter möglich ist, und was er zuletzt auch
       geschickt hat: Nudeln, Tabak.
       
       Immer mehr muss Konrad bei Massak einkaufen – wenn die Produkte denn
       überhaupt vorrätig sind. Seinen Lieblingssenf habe der Händler aus dem
       Sortiment genommen. Immerhin: „Sie werden lachen“, sagt Konrad, „ich habe
       tatsächlich zwei Liter Öl bekommen.“ Bei der letzten Lieferung sei zunächst
       gar keines dabei gewesen. Also bestellte er bei der nächsten Runde gleich
       doppelt: einen Liter Sonnen- und einen Liter Rapsöl. Am Ende kamen zwei
       Liter Sonnenblumenöl. Er kaufe auf Vorrat, sagt er. „Aber das machen die
       draußen ja auch“.
       
       2 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Gehalt-fuer-Arbeit-im-Gefaengnis/!5847333
   DIR [2] /Inflation-und-Armut-in-Berlin/!5862270
   DIR [3] https://www.justiz.nrw/nrwe/olgs/hamm/j2020/1_Vollz_Ws_276_20_Beschluss_20200909.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Johanna Treblin
       
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