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       # taz.de -- Familie stirbt im Gaza-Krieg: Warten auf Gerechtigkeit
       
       > Im Juli 2014 stirbt eine deutsch-palästinensische Familie bei einem
       > israelischen Luftschlag in Gaza. Ein Kriegsverbrechen?
       
   IMG Bild: Ramsy Kilani bei einer Demo in Berlin 2015
       
       Kurz vor dessen Tod telefoniert Ramsy Kilani ein letztes Mal mit seinem
       Vater. Während Kilani im beschaulichen Siegen sitzt, ruft der aus Gaza an.
       Der schmale Küstenstreifen ist von Israel und Ägypten begrenzt und Teil der
       Palästinensischen Autonomiegebiete. „Damals hat es sich so angehört, als
       seien sie an einem sicheren Ort“, erinnert sich Kilani, „obwohl es in Gaza
       zu dieser Zeit keinen wirklich sicheren Ort gab.“
       
       Sein Vater lebte lange in Deutschland und kehrte nach der Scheidung von
       Kilanis Mutter in seine Heimat Gaza zurück. Als Kilani mit ihm spricht,
       geht gerade der dreizehnte Tag des Krieges zu Ende, der im Sommer 2014
       zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas ausgebrochen ist.
       
       Am Tag darauf – dem 21. Juli 2014 – trifft ein israelischer Luftschlag das
       Gebäude, in dem der Vater, seine Ehefrau, Kilanis fünf Halbgeschwister und
       weitere Verwandte zu Abend essen. Alle elf Mitglieder der Familie sterben.
       
       Am 22. Juli melden die Nachrichtenagenturen, und dann auch deutsche Medien:
       Eine deutsch-palästinensische Familie wurde in Gaza getötet.
       
       Wenn die Staatsanwaltschaft von einer Straftat gegen einen deutschen
       Staatsbürger erfährt, etwa durch Medienberichte, muss sie eine Untersuchung
       einleiten – auch dann, wenn die Tat selbst im Ausland passiert. In
       ähnlicher Weise ist das israelische Militär verpflichtet, jedem
       „außergewöhnlichen Vorfall“ während eines Einsatzes nachzugehen. Der Tod
       von Zivilisten ist ein solcher Vorfall.
       
       Auch die Hinterbliebenen – Kilani und seine Familie in Deutschland, sowie
       die Angehörigen in Gaza – wollen Aufklärung und reichen Anzeigen bei den
       jeweiligen Strafverfolgungsbehörden ein – eine in Israel, eine in
       Deutschland.
       
       Elf Menschen werden bei einem Militäreinsatz getötet. War es ein
       Kriegsverbrechen? Von den vier dazu angestellten Ermittlungen wird keine
       mit einer Verurteilung enden – sie werden nicht einmal vor Gericht landen.
       Warum liegen im Fall der Familie Kilani Recht und Gerechtigkeit so weit
       auseinander?
       
       Im Jahr 2007 übernimmt die Terrororganisation Hamas die Kontrolle über den
       Gazastreifen. Seitdem wird er von Ägypten und Israel abgeriegelt. Die Aus-
       und Einreise ist nur mit speziellen Genehmigungen möglich, die schwer zu
       bekommen sind. Der Vater und die Kinder hätten als deutsche Staatsbürger
       Gaza verlassen können. Doch der Rest der Familie hatte lediglich
       palästinensische Pässe.
       
       Die Hamas hat die Einwohner Gazas bereits in mehrere Kriege mit Israel
       gezerrt, so auch 2014: Nachdem militante Palästinenser drei jüdische
       Teenager entführen und töten, ereilt einen palästinensischen Jungen durch
       die Hand jüdischer Extremisten dasselbe Schicksal. Die Hamas schießt über
       200 Raketen auf israelisches Gebiet, kurz darauf steigt Israel in den
       Konflikt ein.
       
       Zu diesem Zeitpunkt lebt die Familie Kilani in Beit Lahiya, einer
       Kleinstadt im Norden des Gazastreifens nahe der israelischen Grenze. Bald
       wirft die israelische Armee dort Flugblätter ab, die die Bewohner
       auffordern, das Gebiet zu verlassen.
       
       Die Familie zieht also um – zuletzt in das Büro eines Verwandten, im
       fünften Stock eines Bürogebäudes in al-Remal, einem zentralen und als
       sicher geltenden Viertel von Gaza-Stadt. „Wir waren erst mal verwirrt, wo
       sie denn nun sind“, erinnert sich Kilani. „Es war ja der dritte
       Wohnortwechsel innerhalb weniger Tage.“
       
       Eine Etage unter der Familie befindet sich an diesem Abend Shaban Dahdoh,
       ein ranghoher Kommandant der Terrororganisation Palästinensischer
       Islamischer Dschihad, der sich ebenfalls im Büro eines Verwandten aufhält.
       Er ist das eigentliche Ziel des israelischen Militärs. Während die Familie
       versucht, dem Krieg zu entkommen, bewegt sie sich direkt in ihn hinein.
       
       Ein Video, aufgenommen kurz nach dem Einschlag der Rakete, zeigt, erst
       dunkel und wacklig, dann immer deutlicher – die zerrissenen Körper der
       Kinder, grau vom Staub der zerstörten Wände. Ein weiteres Foto zeigt einen
       Leichnam, der aus den Trümmern der eingestürzten oberen Stockwerke über die
       Kante des Gebäudes hinausragt.
       
       Acht Jahre nach dem Tod seines Vaters sitzt Kilani, der mittlerweile in
       Berlin lebt, auf der Dachterrasse des taz-Gebäudes, in der Hand eine
       Flasche Biolimonade. „Wie alle Palästinenser in Gaza wollte mein Vater ein
       Ende der Blockade und ein Ende der Besatzung – aber er war nicht politisch
       aktiv“, sagt er.
       
       ## Ramsy Kilani bekommt Hilfe von Menschenrechtsorganisation
       
       „Nach seinem Tod haben wir mit allen Medien gesprochen, die wir erreichen
       konnten“, erzählt er. „So ist das ECCHR auf uns aufmerksam geworden.“
       Hinter dem langen Akronym verbirgt sich ein noch längerer Name: Das
       European Center for Constitutional and Human Rights – eine
       Nichtregierungsorganisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, „Unrecht
       mit Recht zu begegnen“. Es strengt für Opfer von möglichen Kriegsverbrechen
       und Menschenrechtsverletzungen Ermittlungen und Verfahren an und vertritt
       diese auch, unter anderem gegen die Bundeswehr.
       
       Im Dezember 2014 – die Toten sind längst begraben, der Krieg beendet –
       reicht das ECCHR im Namen Ramsy Kilanis eine Anzeige bei der deutschen
       Bundesanwaltschaft – der Staatsanwaltschaft des Bundes – ein.
       
       Darin schlägt die Organisation vor, den Tod der Familie als
       Kriegsverbrechen zu verfolgen.
       
       Ein Kriegsverbrechen zu belegen ist schwierig – dass Menschen sterben, ist
       juristisch gesehen im Krieg nicht per se ein Verbrechen. Aus der Ferne
       Beweise zu sammeln – eine Situation, in der sich die deutschen
       Staatsanwälte, wie auch das ECCHR befinden – ist ebenso schwierig.
       
       Eine Nichtregierungsorganisation, die eine ähnliche Arbeit macht und einen
       ähnlichen Namen trägt, hilft ihnen dabei: PCHR – das Palestinian Center of
       Human Rights. Es befindet sich direkt im Gazastreifen. Auch sie reichen
       Anzeigen ein, vertreten von möglichen Völkerrechtsverletzungen Betroffene
       vor Gericht. Viele der vom ECCHR angeführten Informationen, die es auch an
       die Bundesanwaltschaft übermittelt, tragen die Anwälte des PCHR zusammen.
       
       Die gesammelten Belege sendet das PCHR auch an den obersten israelischen
       Militärgeneralanwalt, bei dem es im Namen der Kilanis Anzeige erstattet.
       Eine Anwältin des PCHR sagt: „Sie behaupten immer, sie würden ermitteln,
       aber wir hören nie etwas von ihnen – bis wir selbst Anzeige erstatten.“
       
       Der Militärgeneralanwalt ist es auch, der über die vom israelischen Militär
       zusammengetragenen Fakten zu den „außergewöhnlichen Vorfällen“ entscheidet.
       Er bestimmt, ob eine offizielle Ermittlung oder ein Verfahren eröffnet
       wird.
       
       Während in Deutschland die beiden Ermittlungen anlaufen, weist der
       israelische Militärgeneralanwalt im Juni 2015 die Anzeige des PCHR ab. Die
       israelische Armee, so die Begründung, habe alles in ihrer Macht Stehende
       getan, um zivile Opfer zu vermeiden. Sie habe das Gebäude absichtlich in
       den Abendstunden angegriffen, da man zu diesem Zeitpunkt keine Zivilisten
       mehr in dem Bürokomplex erwartet habe. Das PCHR, mit der Begründung nicht
       einverstanden, legt daraufhin beim zivilen Generalstaatsanwalt Israels
       Widerspruch ein.
       
       Die Darstellung, dass das Militär von den Zivilisten im Gebäude nichts
       gewusst haben könne, zweifeln sowohl das ECCHR als auch das PCHR an. Der
       für das Bürogebäude verantwortliche Sicherheitsmann sagt im Rahmen der
       Ermittlungen aus: Die Familie sei mit einer Matratze und anderen
       persönlichen Gegenständen eingezogen, sie habe mehrfach das Gebäude
       betreten und wieder verlassen.
       
       Roy Schöndorf war zum Zeitpunkt des Angriffs stellvertretender
       Generalstaatsanwalt Israels. Die Geschichte der Kilanis kennt er: „Ich habe
       viele Stunden mit diesem Fall verbracht.“ Auf die Frage, ob die
       israelischen Streitkräfte die Situation nicht besser hätten einschätzen
       können, von der Anwesenheit der Familie nicht hätten wissen müssen,
       entgegnet er im Gespräch mit der taz: „Es gibt zwei Millionen Menschen im
       Gazastreifen. Wir können nicht jeden von ihnen beobachten.“
       
       Zu Beginn der Ermittlungen ist Andreas Schüller, Anwalt beim ECCHR und
       Betreuer des Falls, noch guten Mutes. Die Bundesanwaltschaft hat damals
       zwar nur eine Vorermittlung – keine offizielle Untersuchung – eröffnet.
       „Doch es sah so aus, als könnte es eine werden“, sagt er. „Der Staatsanwalt
       schien wirklich hinter dem Fall zu stehen.“
       
       Ob eine offizielle Untersuchung oder eine Vorermittlung eingeleitet wird,
       mache einen Unterschied, so Schüller. Bei einer offiziellen Untersuchung
       könne die deutsche Justiz auf die Kooperation Israels bestehen.
       
       Der bearbeitende deutsche Staatsanwalt richtet im Laufe der Ermittlungen
       mehrere Auskunftsersuche an die israelischen Behörden – mit dem Hinweis,
       dass ihre Mitarbeit freiwillig sei. Deren Antworten sind freundlich, aber
       bestimmt: Sie verweisen darauf, dass der Fall in Israel bereits gründliche
       juristische Verfahren durchlaufen habe – mit dem von dem
       Militärgeneralanwalt ermittelten Ergebnis.
       
       Hagai El-Ad leitet B’Tselem, eine israelische Nichtregierungsorganisation,
       die Menschenrechtsverletzungen an Palästinensern dokumentiert und Israel
       einen Apartheidstaat nennt. Seiner Meinung nach sei das israelische
       Justizsystem eben nicht gründlich und vor allem nicht fair. Die
       Ermittlungen des Militärs bezeichnet er als „juristischen Iron Dome“. Das
       sei kein Zitat von ihm, betont er, sondern von der ehemaligen israelischen
       Justizministerin Ayelet Shaked.
       
       Der Iron Dome ist ein Raketenabwehrsystem, das Israel etwa vor Attacken der
       Hamas schützt. Daher der Vergleich: Israel schotte sich auch juristisch ab,
       wolle nicht wirklich ermitteln, sondern sich vor allem vor ausländischen
       Untersuchungen schützen, so El-Ad.
       
       Im internationalen Recht gilt: Der Staat, in dem eine Straftat geschieht,
       hat das Vorrecht dazu zu ermitteln – und zu urteilen.
       
       In einem Bericht aus dem Jahr 2016 schreibt B’Tselem, dass von den 360
       Beschwerden, die im Rahmen der Militärkampagne im Juli 2014 beim
       Militärgeneralanwalt eingereicht wurden, nur knapp über 60 Prozent
       untersucht wurden. Drei Fälle seien letztlich vor Gericht gelandet.
       
       Für denselben Zeitraum hatte das PCHR 246 Beschwerden beim
       Militärgeneralanwalt eingereicht. Davon seien 36 gleich wieder fallen
       gelassen worden, 8 würden derzeit noch untersucht.
       
       ## Erneute Absage durch israelische Justiz
       
       Im März 2019 lehnt der israelische Generalstaatsanwalt den Einspruch des
       PCHR ab und wiederholt dazu die Begründung des Militärgeneralanwalts aus
       dem Jahr 2015.
       
       Schöndorf, der mit sanfter Stimme spricht, betont, dass er mit der Familie
       fühle. Ihr Tod sei „ein schrecklicher Verlust“. Der israelische Jurist
       erklärt: „Auch wenn es für viele schwer zu verstehen ist – der Tod von
       Zivilisten in einem Krieg ist nicht unbedingt ein Kriegsverbrechen. Erst
       wenn diese gezielt angegriffen werden, wird es eines.“
       
       Für die Kilanis bliebe nach der zweiten Ablehnung im israelischen
       Rechtssystem noch eine Option: der Gang zum obersten Gericht Israels. Das
       PCHR entscheidet sich dagegen. Schüller, betreuender Anwalt des ECCHR,
       sagt: „Sie waren sich sicher, dass dabei auch kein anderes Ergebnis
       herausgekommen wäre.“
       
       Das PCHR berichtet von einem anderen Fall, den sie vor das oberste Gericht
       gebracht hatten: Den der Bakr-Kinder – vier palästinensische Jungen, die
       beim Spielen am Strand von Gaza durch einen israelischen Luftschlag getötet
       wurden. Das Verfahren wurde abgewiesen.
       
       Ramsy Kilani hat mittlerweile seinen Bachelor abgeschlossen – seit sieben
       Jahren wird nun ermittelt. Ein Dokumentarfilm wurde über den Fall seiner
       Familie gedreht. Er hat einen Master begonnen, angefangen zu arbeiten.
       Einen großen Teil seiner Energie stecke er aber in seinen Aktivismus,
       erzählt er. Er ist beim propalästinensischen Kollektiv „Palästina spricht“
       aktiv, organisiert Demonstrationen mit. Immer wieder werden bei den
       Protesten antisemitische Parolen gerufen, von denen Kilani sich aber
       distanziert. Man könne nicht jeden kontrollieren, der die Demonstrationen
       besuche, sagt er.
       
       Im Frühjahr und Sommer 2021 ist nur noch die Ermittlung der
       Bundesanwaltschaft offen sowie die Anzeige des ECCHR. Dann geht alles ganz
       schnell.
       
       Schöndorf, in seiner damaligen Funktion als stellvertretender
       Generalstaatsanwalt Israels, schickt einen Brief an die Bundesanwaltschaft.
       Die Tötung der Kilanis sei kein Kriegsverbrechen, führt er aus.
       
       Auch Kriege haben Regeln. Die erste und wohl wichtigste: Zivilisten dürfen
       nicht gezielt angegriffen werden – Betonung auf gezielt. Dass sich die
       angenommenen Informationen im Nachhinein als falsch erwiesen hätten, so
       Schöndorf, ändere nichts an der Rechtmäßigkeit des Angriffs selbst.
       
       Dass die israelische Justiz so argumentieren würde, habe das ECCHR bereits
       geahnt, sagt der Völkerrechtler Schüller.
       
       Die Argumentation, die Schöndorf anführt, ist nicht neu – sie findet sich
       auch bei anderen Militäroperationen, bei denen wider Erwarten Zivilisten
       sterben. Ein bekanntes Beispiel aus den Einsätzen der Bundeswehr in
       Afghanistan ist der Luftangriff von Kundus: Ein deutscher Oberst befahl im
       Jahr 2009 die Bombardierung zweier Tankwagen, rund 100 afghanische
       Zivilisten starben. In einem Schriftsatz zu dem Fall verweist das
       Bundesverfassungsgericht auf dasselbe Prinzip: Zum Zeitpunkt des Angriffs
       sei nicht zu erwarten gewesen, dass Zivilisten betroffen sein könnten.
       
       ## Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit
       
       Liron Libman, ehemaliger Chefankläger des israelischen Militärs, kennt das
       System gut. Er sagt: „Es gibt einen Unterschied zwischen Recht und
       Gerechtigkeit. Das Recht will gerecht sein, hat aber seine Grenzen.“
       
       Im August 2021 stellt die Bundesanwaltschaft ihre Vorermittlungen ebenfalls
       ein. In ihrer Begründung greift sie das Argument der israelischen Justiz
       zwar auf, lässt aber offen, ob sie dem zustimmt. Stattdessen argumentiert
       sie, dass die gesammelten Informationen nicht ausreichen würden, um eine
       mögliche Strafbarkeit des Falls abschließend zu bewerten. Schüller hält ihr
       das zugute.
       
       In seinem Schreiben an die deutsche Bundesanwaltschaft erklärt Schöndorf:
       Im Einklang mit militärischen Geheimhaltungsvorschriften könne das
       israelische Militär selbst bei einer offiziellen Ermittlung nicht mehr
       Informationen an die deutsche Justiz weitergeben, als es bereits getan
       habe.
       
       Die Entscheidungsfindung der Militärs und die Informationen, auf der sie
       beruht, kann – wie im Fall der Familie Kilani – ausländischen
       Justizbehörden nicht offengelegt werden. Sie sind von außen also
       grundsätzlich kaum anzufechten. Innerhalb eines Justizsystems dagegen
       schon, sagt der ehemalige Chefankläger Libman. Hätte die Familie beim
       obersten Gericht Israels Widerspruch eingelegt, hätte das Gericht Einblick
       in den gesamten Fall gehabt und damit dann auch in die militärischen
       Details.
       
       Schöndorf sieht das anders: Der Fall der Kilanis sei recht eindeutig kein
       Kriegsverbrechen gewesen, der Tod der Zivilisten nicht Ziel, sondern
       Zufall. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Berufung vor dem obersten Gericht
       das Ergebnis geändert hätte, hält er für gering.
       
       Auf Anfrage weist die Bundesanwaltschaft darauf hin, dass sie einzelne
       Fälle generell nicht öffentlich kommentiert. Der amtierende israelische
       Militärgeneralanwalt sowie der zivile Generalstaatsanwalt Israels können
       für eine Stellungnahme nicht erreicht werden.
       
       ## Kilani hat Vertrauen in deutschen Staat verloren
       
       Das wenige Vertrauen, das er in den deutschen Staat hatte, sei weg, so
       Kilani. Groß war es sowieso nie, sagt er: „Deutschlands bedingungslose
       Unterstützung Israels und unser untergeordneter Platz wird uns als
       Palästinensern schon seit früher Kindheit eingeprägt.“
       
       Elf Menschen – Vater, Mutter, Schwestern, Brüder – sind tot. In Deutschland
       wie Israel hat ihr Tod keine rechtlichen Konsequenzen.
       
       Doch den Hinterbliebenen bleibt noch eine Option: der Internationale
       Strafgerichtshof. Bereits 2015 hatte das PCHR eine Reihe an Fällen,
       darunter auch den der Kilanis, dort eingereicht. Die Ermittlungen laufen.
       
       4 Aug 2022
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lisa Schneider
       
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