URI: 
       # taz.de -- „System Change Camp“ in Hamburg: Gericht kassiert Camp-Verbot
       
       > Aktivist:innen wollen in Hamburg ein Klimacamp errichten. Die Polizei
       > hatte das zunächst verboten.
       
   IMG Bild: Will die Hamburger Polizei offenbar nicht in der Stadt haben: Aktivist:innen von „Ende Gelände“
       
       Hamburg taz | Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am Mittwoch einer Klage
       von Klimaaktivist:innen in weiten Teilen Recht gegeben: Kommende
       Woche soll [1][in Hamburg das „System Change Camp“] stattfinden, zu dem
       mehrere Tausend Teilnehmer:innen erwartet werden. Mit dem Camp soll auf
       die Folgen der Klimakrise und das kapitalistische Wirtschaftssystem
       aufmerksam gemacht werden. Allerdings untersagte die Hamburger Polizei die
       geplante Durchführung. Daraufhin klagten die Aktivist:innen per
       Eilantrag.
       
       Wie der Sprecher des [2][Hamburger Verwaltungsgericht mitteilt], ist „nach
       Auffassung der zuständigen Kammer das angemeldete Klimacamp mit hoher
       Wahrscheinlichkeit als eine durch Artikel 8 der Grundgesetzes und das
       Versammlungsgesetz geschützte Versammlung einzustufen“. Das heißt: Das Camp
       ist ein [3][politisches Protestcamp, dass die der Polizei angegliederte
       Versammlungsbehörde] nicht einfach in seiner angemeldeten Form untersagen
       kann.
       
       Konkret hatte die Hamburger Polizei das Zelten im Camp untersagt ebenso wie
       die Bereitstellung von Essen und Trinken. Diese Beschlüsse sind vom Gericht
       kassiert worden. Die infrastrukturellen Einrichtungen des Klimacamps seien
       ebenso durch das Versammlungsgesetz geschützt, weil „ein inhaltlicher Bezug
       zu der mit dem Camp bezweckten Meinungskundgabe“ bestehe.
       
       Einzig gegen die verordnete Verlegung vom Hamburger Stadtpark in den
       kleineren Altonaer Volkspark hatte das Gericht nichts einzuwenden – das mit
       dem Camp bezweckte Ziel der Meinungsbildung sei dadurch nicht
       beeinträchtigt.
       
       ## Schon beim G20 war das polizeiliche Verbot rechtswidrig
       
       Das faktische Verbot des Camps durch die Hamburger Polizei hatte für Kritik
       gesorgt, da erst kürzlich zwei Gerichtsentscheidungen behördliche Verbote
       von Protestcamps in die Schranken verwiesen hatte: So hätte die
       [4][Hamburger Polizei beim G20-Gipel 2017] nicht ein Camp blockieren und
       räumen dürfen.
       
       Auch das Bundesverwaltungsgericht hatte kürzlich in einem Grundsatzurteil
       klargestellt, dass Protestcamps unter den Schutz der Versammlungsfreiheit
       fallen – geklagt hatten Aktivist:innen, die zuvor am
       nordrhein-westfälischen Tagebau Garzweiler ein Protestcamp angemeldet
       hatten. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten noch Beschwerde
       erheben.
       
       3 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Klima-Protestcamp-in-Hamburg/!5867942
   DIR [2] https://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/aktuelles/
   DIR [3] /Verbote-von-Protestcamps/!5867943
   DIR [4] /Verbot-von-G20-Protestcamp-rechtswidrig/!5847763
       
       ## AUTOREN
       
   DIR André Zuschlag
       
       ## TAGS
       
   DIR Polizei Hamburg
   DIR Hamburg
   DIR Schwerpunkt Klimawandel
   DIR Schwerpunkt Ende Gelände!
   DIR Versammlungsfreiheit
   DIR G20-Gipfel
   DIR Schwerpunkt G20 in Hamburg 
   DIR Schwerpunkt G20 in Hamburg 
   DIR LNG
   DIR Schwerpunkt Ende Gelände!
   DIR Klima
   DIR Wassermangel
   DIR Schwerpunkt G20 in Hamburg 
   DIR G20-Prozesse
   DIR Polizei Hamburg
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Gericht zu G20-Protestcamp: Zu viele Schlafzelte, zu wenig Programm
       
       Beim Hamburger G20-Gipfel gab es 2017 nach langem Ringen nur ein kleines
       Protestcamp. Zu Recht, entschied das Bundesverwaltungsgericht nun.
       
   DIR Urteil zu G20-Protest in Hamburg: Zeltverbot war rechtens
       
       Beim G20-Gipfel 2017 sollte ein Protestcamp auch zum Übernachten dienen.
       Die Stadt untersagte es. Zurecht, urteilte das Oberverwaltungsericht.
       
   DIR Klimabewegung Ende Gelände: Sommer, Sonne, Sachbeschädigung
       
       Mit Ende Gelände hat sich eine der großen Protestgruppen entschlossen,
       fossile Infrastruktur zu zerstören.
       
   DIR Aktionwoche von „Ende Gelände“ in Hamburg: Sabotage ist erlaubt
       
       Klimaaktivist*innen fordern den sofortigen Erdgasausstieg. Im Visier
       der Hamburger Aktionswoche: Hafen und LNG-Terminals.
       
   DIR Klimacamp in Hamburg: Zelten für die Zukunft
       
       Das System Change Camp beginnt. Am Volkspark möchten sich klimapolitische
       Gruppen vernetzen und gemeinsam Aktionen organisieren.
       
   DIR Film über Klima- und Arbeiterbewegung: „Die Unzufriedenheit ist riesig“
       
       Klima- und Arbeiter*innenbewegung können zusammenpassen, zeigt die
       Filmemacherin Johanna Schellhagen. „Der laute Frühling“ ist jetzt im Kino.
       
   DIR Verbote von Protestcamps: Polizeistadt Hamburg
       
       Erneut pfeift die Polizei aufs Versammlungsrecht. Dass sie damit
       durchkommt, ist Ausdruck politischen Unwillens, aus dem G20-Scheitern zu
       lernen.
       
   DIR Klima-Protestcamp in Hamburg: Essen, Trinken, Zelten verboten
       
       Die Hamburger Polizei hat ein Protestcamp von Klimaaktivist*innen
       faktisch untersagt. Dabei sind diese von der Versammlungsfreiheit
       geschützt.
       
   DIR Verbot von G20-Protestcamp rechtswidrig: Pfeffer gegen Schlafzelte
       
       Beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg verbot die Polizei das antikapitalistische
       Protestcamp. Das war rechtswidrig, entschied jetzt das Verwaltungsgericht.