# taz.de -- „System Change Camp“ in Hamburg: Gericht kassiert Camp-Verbot
> Aktivist:innen wollen in Hamburg ein Klimacamp errichten. Die Polizei
> hatte das zunächst verboten.
IMG Bild: Will die Hamburger Polizei offenbar nicht in der Stadt haben: Aktivist:innen von „Ende Gelände“
Hamburg taz | Das Hamburger Verwaltungsgericht hat am Mittwoch einer Klage
von Klimaaktivist:innen in weiten Teilen Recht gegeben: Kommende
Woche soll [1][in Hamburg das „System Change Camp“] stattfinden, zu dem
mehrere Tausend Teilnehmer:innen erwartet werden. Mit dem Camp soll auf
die Folgen der Klimakrise und das kapitalistische Wirtschaftssystem
aufmerksam gemacht werden. Allerdings untersagte die Hamburger Polizei die
geplante Durchführung. Daraufhin klagten die Aktivist:innen per
Eilantrag.
Wie der Sprecher des [2][Hamburger Verwaltungsgericht mitteilt], ist „nach
Auffassung der zuständigen Kammer das angemeldete Klimacamp mit hoher
Wahrscheinlichkeit als eine durch Artikel 8 der Grundgesetzes und das
Versammlungsgesetz geschützte Versammlung einzustufen“. Das heißt: Das Camp
ist ein [3][politisches Protestcamp, dass die der Polizei angegliederte
Versammlungsbehörde] nicht einfach in seiner angemeldeten Form untersagen
kann.
Konkret hatte die Hamburger Polizei das Zelten im Camp untersagt ebenso wie
die Bereitstellung von Essen und Trinken. Diese Beschlüsse sind vom Gericht
kassiert worden. Die infrastrukturellen Einrichtungen des Klimacamps seien
ebenso durch das Versammlungsgesetz geschützt, weil „ein inhaltlicher Bezug
zu der mit dem Camp bezweckten Meinungskundgabe“ bestehe.
Einzig gegen die verordnete Verlegung vom Hamburger Stadtpark in den
kleineren Altonaer Volkspark hatte das Gericht nichts einzuwenden – das mit
dem Camp bezweckte Ziel der Meinungsbildung sei dadurch nicht
beeinträchtigt.
## Schon beim G20 war das polizeiliche Verbot rechtswidrig
Das faktische Verbot des Camps durch die Hamburger Polizei hatte für Kritik
gesorgt, da erst kürzlich zwei Gerichtsentscheidungen behördliche Verbote
von Protestcamps in die Schranken verwiesen hatte: So hätte die
[4][Hamburger Polizei beim G20-Gipel 2017] nicht ein Camp blockieren und
räumen dürfen.
Auch das Bundesverwaltungsgericht hatte kürzlich in einem Grundsatzurteil
klargestellt, dass Protestcamps unter den Schutz der Versammlungsfreiheit
fallen – geklagt hatten Aktivist:innen, die zuvor am
nordrhein-westfälischen Tagebau Garzweiler ein Protestcamp angemeldet
hatten. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten noch Beschwerde
erheben.
3 Aug 2022
## LINKS
DIR [1] /Klima-Protestcamp-in-Hamburg/!5867942
DIR [2] https://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/aktuelles/
DIR [3] /Verbote-von-Protestcamps/!5867943
DIR [4] /Verbot-von-G20-Protestcamp-rechtswidrig/!5847763
## AUTOREN
DIR André Zuschlag
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