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       # taz.de -- Vorstellung des Infektionsschutzgesetzes: Winterfest mit Maske
       
       > Gesundheitsminister Lauterbach zeigt sich zufrieden mit dem Entwurf des
       > Infektionsschutzgesetzes. Dieser sieht mehr Verantwortung für die Länder
       > vor.
       
   IMG Bild: Günstig und effektiv: FFP2-Masken, bald wieder mehr im Einsatz
       
       Berlin taz | Nach wochenlangen Gesprächen, von denen wenig nach außen
       drang, haben Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister
       Marco Buschmann (FDP) einen Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz
       vorgestellt. Das aktuelle Gesetz wird Ende September auslaufen. Die neuen
       Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten. Die Gespräche
       seien intensiv und diskret gewesen, sie hätten sich an ihren Zeitplan
       gehalten „und sich nicht von Aktionismus treiben lassen“, so Buschmann.
       Stattdessen habe man sich auf die Empfehlungen [1][von Sachverständigen]
       verlassen.
       
       Dem neuen Infektionsschutzgesetz liegt die Annahme eines Anstiegs der
       Coronainfektionszahlen im Herbst zugrunde. Die [2][Länder haben zuvor
       bereits vom Bund mehr Eingriffsmöglichkeiten] bei einem höheren
       Infektionsgeschehen gefordert. Diesem Wunsch kommen Lauterbach und
       Buschmann nun nach. [3][Bundesweit werden eher wenige Regeln festgelegt],
       die meisten liegen im Ermessen der Länder. Vorgestellt wurden Maßnahmen in
       einem Stufensystem, die als „Winterreifen“ und „Schneeketten“ bezeichnet
       wurden. Letztere würden nur bei extrem kritischer Pandemielage greifen.
       Besonders im Fokus ist durch die neuen Regelungen für den Herbst erneut die
       Maske. Diese sei, so Buschmann, „das Instrument mit der besten
       Kosten-Nutzen-Bilanz.“
       
       Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske soll
       deutschlandweit in Flugzeug und Fernverkehr gelten. Wie schon jetzt können
       die Länder darüber hinaus eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
       anordnen. Eine Masken- und Testpflicht soll es weiterhin in Krankenhäusern
       und Pflegeeinrichtungen geben sowie für Beschäftigte im Pflegebereich.
       Ausgenommen davon sollen dann frisch geimpfte und genesene Personen sowie
       Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen
       Dienstleister*innen behandelt, betreut oder gepflegt werden sein.
       
       ## Impfanreiz Restaurant-Besuch?
       
       Die Länder sollen außerdem darüber entscheiden, ob sie in öffentlich
       zugänglichen Innenräumen, etwa Supermärkten, wieder Masken vorschreiben.
       Ausgenommen von der Maskenpflicht sollen bei Kultur- und
       Sportveranstaltungen und in Restaurants tagesaktuell getestete, frisch
       geimpfte und frisch genesene Menschen sein. Die Impfung darf dann höchstens
       drei Monate her sein. Lauterbach erhofft sich, so einen Anreiz für die auf
       die Omikron-Variante angepassten Impfstoffe zu schaffen, die
       voraussichtlich im September zugelassen werden sollen. Buschmann rechnet
       auch damit, dass viele Clubs oder Restaurants auf diese Weise wieder ihr
       Hausrecht nutzen und eine 3G-Regelung einführen. Die Durchführbarkeit einer
       Maskenkontrolle bei Restaurants oder auch anderen Kulturbetrieben blieb
       unklar.
       
       Am längsten hätten sie in ihren Gesprächen über die Maskenpflicht an
       Schulen diskutiert, teilte Buschmann mit. Das Infektionsschutzgesetz für
       den Herbst soll vorsehen, dass die Länder Schnelltests in Schulen, Kitas
       und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerber*innen
       vorschreiben können. Eine Maskenpflicht in der Schule soll es nur geben,
       wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre. Dann gelte diese
       für Kinder ab dem fünften Schuljahr. Nicht zu ihrem Konzept für den Herbst
       gehören Lockdowns oder [4][Schulschließungen], betonte Buschmann. Das
       Zurückfahren von Einschränkungen im Alltag für die Bürger*innen war der
       FDP ein großes Anliegen. Lauterbach hatte sich zuvor für strengere
       Maßnahmen ausgesprochen. Ebenfalls nicht zurückkommen werden die
       [5][kostenlosen Schnelltests] für alle.
       
       Sollten entgegen der Erwartungen das Infektionsgeschehen dazu führen, dass
       kritische Infrastrukturen zusammenbrechen, bekommen die Länder die
       Möglichkeit die „Schneeketten“-Regeln anzuwenden. Dann könnte es auch
       wieder eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und Personen-Obergrenzen
       im öffentlichen Raum geben, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden.
       
       Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung gibt es bereits aus
       Baden-Württemberg. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) äußerte sich
       gegenüber der Deutschen Presseagentur, dass er sich die Möglichkeit
       gewünscht hätte, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte
       2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und
       öffentlichen Raum einzuführen. Dementgegengesetzt nennen die
       stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Maria Klein-Schmeink
       und Konstantin von Notz, die Reform des Infektionsschutzgesetzes eine „gute
       und faktenbasierte Vorbereitung für den kommenden Herbst und Winter.“
       
       Ausschlaggebend für die Beurteilung der Pandemielage wird nach Buschmann
       und Lauterbach nicht mehr nur noch die Coronainzidenz sein. Diese wird von
       Expert*innen als zu niedrig aufgrund von nicht gemeldeten oder erkannten
       Coronainfektionen eingeschätzt. Stattdessen wolle man zukünftig stärker auf
       [6][flächendeckende Abwasseranalysen] setzen. Lauterbach rechnet insgesamt
       für den Herbst mit einer deutlich besseren Datenlage, die er auch in seinem
       7-Punkte-Plan für den Herbst schon seit Längerem angekündigt hatte.
       
       3 Aug 2022
       
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