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       # taz.de -- Chaos auf Flughäfen: Wie Passagiere an ihr Geld kommen
       
       > Zahlreiche Firmen bieten gegen Gebühr Hilfe bei der
       > Flug-Entschädigungsforderung an. Es gibt auch kostenlose Möglichkeiten.
       
   IMG Bild: Flüge werden gestrichen, sind verspätet und Koffer verschwinden – dafür gibt es Entschädigung
       
       Berlin taz | Es ist der erste Sommer nach der Coronapandemie, die
       Deutschen wollen und können auch wieder in die Ferne reisen – [1][gern im
       Flugzeug]. Doch Flüge [2][werden gestrichen], sind verspätet und Koffer
       verschwinden. Immerhin besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
       
       Flightright, ein Unternehmen, das solche Entschädigungen für Flugpassagiere
       eintreibt, glaubt nicht, dass sich die Situation normalisieren wird. „Im
       Juni und Juli sind die Zahlen regelrecht explodiert – aktuell melden sich
       täglich mehrere tausend Passagierinnen und Passagiere“, sagt Jan-Frederik
       Arnold, Flightright-Geschäftsführer. Im Vergleich zum Vorjahr hätten sich
       die Anfragen verzehnfacht.
       
       Immerhin: Wenn Flüge kurzfristig gestrichen werden, sich verspäten oder
       jemand trotz gebuchtem Platz nicht fliegen darf, müssen die
       Fluggesellschaften Reisende entschädigen. Das regelt die Fluggastverordnung
       der EU. Für Entfernungen unter 1.501 Kilometer, etwa Flüge von Deutschland
       nach Paris, sind es 250 Euro ab zwei Stunden Verspätung. Bei Strecken
       zwischen 1.501 und 3.000 Kilometern besteht Anspruch auf 400 Euro ab drei
       Stunden Verspätung, etwa ein Flug von Deutschland nach Kreta. Liegt die
       Entfernung darüber und verspätet sich der Flug um mehr als vier Stunden,
       muss die Fluggesellschaft 600 Euro zahlen. Keine Entschädigung steht
       Reisenden zu, wenn ein außergewöhnlicher Umstand die Flüge beeinflusste.
       Dazu zählen Vulkanausbrüche und Warnstreiks, [3][aber nicht zu wenig
       Personal].
       
       Wie kommen Reisende an ihr Geld? Grundsätzlich können sie es selbst
       versuchen. Standardformulare finden sich im Internet. Die
       Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet die kostenlose Flugärger-App
       an. Sie fragt die wichtigsten Angaben ab, ermittelt die Erfolgsaussichten
       und erzeugt ein Anschreiben, das per Post oder Mail an die jeweilige
       Fluggesellschaft geschickt werden muss.
       
       Wer zwei Monate lang nichts von der Fluggesellschaft hört, kann sich dann
       an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp)
       wenden. Die Flugärger-App erzeugt auch hier ein entsprechendes Formular.
       Die Schlichtungsstelle arbeitet kostenlos. Der Prozess kann allerdings
       etwas dauern.
       
       ## Auch Unternehmen können die Entschädigung eintreiben
       
       Wer sich nicht selbst kümmern will, kann sich an Unternehmen wenden, die
       das Geld im Auftrag eintreiben. Sie versprechen wenig Papierkram für den
       Reisenden, nehmen in der Regel aber Gebühren.
       
       Firmen wie Compensation2go oder EUFlight prüfen die Ansprüche und zahlen
       im Erfolgsfall direkt eine Entschädigung – abzüglich einer Gebühr. Der
       Kunde muss nicht darauf warten, dass die Fluggesellschaft zahlt. Das
       Unternehmen treibt dann das Geld auf eigene Kosten ein.
       
       Inkassofirmen wie Flightright, EUClaim und SOS Flugverspätung übernehmen es
       gegen Gebühr, das Geld bei den Fluggesellschaften zu beschaffen. Die
       Gebühren sind tendenziell etwas niedriger als bei den Firmen, die sofort
       zahlen, allerdings kann es dauern, bis den Flugreisenden ihre Entschädigung
       überwiesen wird.
       
       Flightright zum Beispiel nimmt in der Regel zwischen 23,8 und 35,7 Prozent
       der Entschädigungssumme als Gebühr. Sollte ein Anwalt nötig werden, kann
       das extra kosten. Zahlen müssen Reisende nur im Erfolgsfall. EUClaim
       verlangt 29 Prozent der Entschädigungssumme sowie eine Verwaltungsgebühr
       von 33 Euro.
       
       5 Aug 2022
       
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