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       # taz.de -- Glyphosat-Klage: Bayer muss wieder vor Gericht
       
       > Für Bayer war der Fall geklärt, nun rollt ihn ein Gericht wieder auf. Das
       > Unternehmen hatte versäumt, auf Krebsrisiken in seinen Produkten
       > hinzuweisen.
       
   IMG Bild: Roundup-Produkte in einem Supermarktregal in Hooksett, New Hampshire, USA
       
       Berlin reuters | Eine Klärung seines teuren [1][Glyphosat-Rechtsstreits]
       vor dem Obersten Gericht der USA rückt für Bayer in weite Ferne. Nachdem
       der Pharma- und Agrarchemiekonzern bereits mit zwei Berufungsanträgen vor
       dem Supreme Court scheiterte, muss Bayer nun auch seine vorerst letzte
       Hoffnung begraben, dass sich das Gericht damit beschäftigt.
       
       Denn ein Bundesberufungsgericht rollte am Dienstag den Fall des Klägers
       John Carson aus dem Bundesstaat Georgia wieder auf, den Bayer Ende 2020 in
       erster Instanz [2][bereits gewonnen] hatte. Das Gericht in Montgomery im
       US-Bundesstaat Alabama wies das Argument von Bayer zurück, dass das
       Unternehmen durch Bundesgesetze vor bundesstaatlichen Klagen wie der von
       Carson geschützt sei. Bayer erklärte, die Entscheidung des Gerichts nicht
       nachvollziehen zu können und nun seine weiteren rechtlichen Möglichkeiten
       zu prüfen.
       
       Bayer-Aktien verloren am Mittwoch mehr als zwei Prozent und gehörten in
       einem schwachen Gesamtmarkt zu den größten Dax-Verlierern. „Unseres
       Erachtens scheinen mit dieser Entscheidung die Optionen außerhalb der
       Beilegung der verbleibenden Fälle erledigt zu sein“, erklärten die
       Analysten von Jefferies. Nach Ablehnung der bisherigen Berufungsanträge von
       Bayer durch den Supreme Court sei dies aber absehbar gewesen.
       
       Das Unternehmen hatte gehofft, dass das Berufungsgericht im Fall Carson
       erneut zu seinen Gunsten entscheiden und bestätigen würde, dass Bayer nicht
       vor Krebsrisiken auf seinen glyphosathaltigen Roundup-Produkten zur
       Unkrautvernichtung hätte warnen müssen, das dies durch das relevante
       Bundesgesetz ausgeschlossen ist.
       
       ## Noch 31.000 Glyphosat-Klagen
       
       Die US-Umweltschutzbehörde EPA selbst hatte Warnhinweise vor möglichen
       Krebsgefahren verboten und befunden, dass glyphosatbasierte
       Unkrautvernichter nicht krebserregend sind. Darauf setzte Bayer und hoffte,
       dass eine unterschiedliche Rechtsprechung von Berufungsinstanzen doch noch
       die Grundlage für eine Prüfung des Supreme Courts schaffen könnte – wodurch
       die Haftung des Unternehmens in Tausenden von Klagen eingeschränkt werden
       könnte.
       
       Das Berufungsgericht hob allerdings das Urteil zu Gunsten von Bayer auf und
       verwies die Sache zurück zur weiteren Verhandlung. Das Unternehmen prüft
       nun, dagegen Widerspruch einzulegen. „Bayer steht weiterhin vollständig
       hinter den Roundup-Produkten, da Wissenschaft und Regulierungsbehörden
       weltweit nach wie vor bestätigen, dass glyphosatbasierte Herbizide sicher
       und nicht-krebserregend sind.“ Carson führt seine 2016 diagnostizierte
       Krebserkrankung auf die jahrelange Verwendung von Roundup zurück. Das
       Unternehmen hätte auf dem Etikett des Produkts vor Krebsrisiken warnen
       müssen.
       
       Die Klagewelle in den USA hatte sich Bayer mit der milliardenschweren
       Übernahme des Roundup-Herstellers Monsanto eingehandelt. Zuletzt standen
       noch für rund 31.000 der insgesamt 138.000 eingereichten und drohenden
       [3][Glyphosat-Klagen] Einigungen aus. Bisher hat der Konzern drei Prozesse
       mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen verloren und in allen
       bisherigen Berufungsverfahren Niederlagen erlitten. In zwei dieser Fälle
       ist Bayer inzwischen auch vor dem Supreme Court gescheitert. Neben Carson
       hat Bayer allerdings auch vier Fälle gewonnen.
       
       Für ein Scheitern vor dem Supreme Court hat der Konzern bereits vorgesorgt
       und im vergangenen Jahr zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden
       Dollar gebildet. Da die überwiegende Mehrheit der Kläger die
       Roundup-Produkte zur Unkrautvernichtung privat eingesetzt hat, will Bayer
       ab 2023 zudem keine glyphosathaltigen Produkte mehr an Privatkunden
       verkaufen.
       
       13 Jul 2022
       
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