# taz.de -- Horrorfilm „Day of the Dead“ auf Arte: Zombie-Ermittlungen eingestellt
> Im Januar sendete Arte einen in Deutschland beschlagnahmten Film. Nun hat
> die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt.
IMG Bild: Filmstill aus „Day of the Dead“ aka Zombie 2 von George A. Romero
Berlin taz | Die Causa um die Zombies auf Arte ist vorerst zu Ende. Ende
Januar hatte der öffentlich-rechtliche Sender [1][den Film „Zombie 2 – Das
letzte Kapitel“ (Originaltitel „Day of the Dead“)] gezeigt. Dieser ist in
Deutschland wegen seiner Gewaltdarstellung indiziert und bundesweit
beschlagnahmt. Wer beschlagnahmte Filme der Öffentlichkeit zugänglich macht
oder verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft oder
muss eine Geldstrafe zahlen.
Anfang April hatte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden daraufhin ein
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet: Wegen des Verdachts der
Gewaltdarstellung nach § 131 des Strafgesetzbuchs und des Verstoßes gegen §
4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Nun wurden die Ermittlungen
eingestellt, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der taz mit.
Die in diesem Verfahren durchgeführten Ermittlungen hätten den Verdacht
einer Strafbarkeit nach den genannten Paragrafen entkräftet. § 4 des
Jugendmedienschutzstaatsvertrags bezieht sich auf unzulässige Angebote im
Rundfunk und in den Telemedien, also etwa Streamingdiensten oder
Mediatheken.
Auf Verantwortliche des Fernsehsenders Arte sei deutsches Strafrecht nicht
anwendbar, weil es sich „um eine Auslandstat handelt, für die deutsches
Recht nur unter besonderen Voraussetzungen angewendet werden darf“, sagte
der Sprecher weiter.
## Die Verantwortung liegt in Straßburg
Arte ist als deutsch-französisches Gemeinschaftsprojekt eine europäische
wirtschaftliche Interessenvereinigung (französisch G.E.I.E.: Groupement
européen d'intérêt économique) bzw. ein öffentlich-rechtlicher
Zusammenschluss. Das Fernsehprogramm und die Mediathek werden von der in
Straßburg ansässigen Arte G.E.I.E. verantwortet.
Die in Baden-Baden ansässige Arte Deutschland TV GmbH trägt den Ermittlern
zufolge keine unmittelbare Verantwortung für die Ausstrahlung des
Fernsehprogramms. „Es fehlt an einem für die Anwendung des deutschen
Strafrechts erforderlichen inländischen Handlungsort“, sagte der Sprecher.
In Frankreich ist der Film ab 12 Jahren freigegeben.
Im Zombiefilm des Regisseurs George A. Romero („Crazies“, „Dawn of the
Dead“) von 1985 wurde die Welt von einer Seuche dahingerafft.
Wissenschaftler und Militärs haben sich in einem unterirdischen Bunker
verschanzt und versuchen mit Experimenten einen Ausweg aus der Katastrophe
finden.
Die explizite Gewaltdarstellung wurde „Zombie 2“ in Deutschland zum
Verhängnis. Laut dem Portal „schnittberichte.com“ wurde die Version
erstmals auf Videokassette 1990 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten
beschlagnahmt. Es folgten Indizierungen und Beschlagnahmen anderer
Versionen. Auch andere Horrorfilme wurden in den 80ern beschlagnahmt, so
etwa der damalige Videothekenschocker „Tanz der Teufel“ (Originaltitel
„Evil Dead“).
## Versehentlich in die Mediathek gepackt
[2][Arte hatte „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ laut eigener Aussage
aufgrund eines Versehens gesendet] bzw. in die Mediathek gestellt. Man
bedauere diesen seltenen Vorfall und werde alle nötigen Maßnahmen
ergreifen, damit er sich in Zukunft nicht wiederhole.
Arte hatte sich schon in der Vergangenheit bei Horrofilmfans beliebt
gemacht. 2013 hatte der Sender etwa den indizierten Slasherfilm „Freitag
der 13.“ gezeigt. Zuvor lief Dario Argentos damals noch indizierter
Horrorklassiker „Suspiria“, der allerdings nur in Frankreich ungeschnitten
gesendet wurde.
22 Jul 2022
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## AUTOREN
DIR Denis Gießler
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