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       # taz.de -- Nach Polizeikontrollen von Bremer Fans: Werder wehrt sich
       
       > Die am Samstag nach Wolfsburg gereisten Werder-Fans wurden dort
       > überraschend von der Polizei kontrolliert. Fans wollen jetzt klagen –
       > zurecht.
       
   IMG Bild: Haben es am Samstag bis ins Wolfsburger Stadion geschafft: Werder Fans zum Bundesligaauftakt
       
       Die Werder-Fanorganisation Grün-Weiße Hilfe ist sicher: Die Kontrollen der
       Bremer Fans durch die Polizei am Wolfsburger Hauptbahnhof vor dem
       [1][Bundesligaspiel am vergangenen Samstag] sind nicht vom
       niedersächsischen Polizeigesetz gedeckt. Deswegen wollen die Fans jetzt
       klagen, sagt Vorstand Wilko Zicht. Die Klagen sollen eine „Genugtuung“ für
       die Fans und „lehrreich“ für die Polizei sein. Diese beruft sich [2][in
       ihrer Mitteilung] zu der Aktion interessanterweise direkt im ersten Absatz
       auf das Polizeigesetz.
       
       Dass die Fanszene vor Gericht ziehen will, ist nachvollziehbar und wichtig.
       Besonders, weil das Vorgehen der Polizei aus mehreren Gründen Fragen
       aufwirft. Da ist zum einen die Einstufung des Spiels Werder gegen
       Wolfsburg: Gefährdungsstufe Rot, findet die Polizei.
       
       Vor allem aber stößt die scheinbar fehlende Transparenz über diese
       Einschätzung auf die schlechte Kommunikation: Die Polizei sagt, der VfL
       Wolfsburg sei darüber am 11. Juli informiert worden. Doch beide beteiligten
       Vereine schienen nichts gewusst zu haben; Verantwortliche von Werder und
       Wolfsburg sind ebenso empört wie die Fans. Und die Kontrollen selbst,
       schreibt die Polizei, seien erst „kurzfristig“ durchgeführt worden, nachdem
       man mitgeteilt bekommen habe, dass „Personen sogenannter Risikogruppen
       pyrotechnische Gegenstände mit sich führen“. Passt das zusammen?
       
       Zum anderen ist der Umgang mit einer vermeintlichen Bewegungsfreiheit nicht
       schlüssig. Die Kontrollen sind laut Polizei „in einem stark
       differenzierenden und abgestuften Verfahren durchgeführt“ worden. Einige
       Fans hätten den Bahnhof ohne Kontrolle, einige nach einer Kontrolle
       verlassen und ohne Begleitung ins Stadion gehen können. Laut Zicht gab es
       dagegen „kein nachvollziehbares Schema“, nach dem die Fans behandelt
       wurden.
       
       ## Durchsuchungen bis auf die Haut
       
       Und zu guter Letzt sorgt der Umgang mit dem Begriff „Zwang“ für Unwohlsein:
       In der Mitteilung der Polizei heißt es, es habe „zu keiner Zeit“ Zwang
       bestanden, „sich den Kontrollmaßnahmen zu unterziehen“. Zugegeben – am
       Bahnhof abhängen, weiter- oder zurückreisen war kein Problem. Letzteres
       haben 300 Werder-Fans auch gemacht. Über die Lautsprecher hörten die Gäste
       beim Ankommen jedoch unter anderem: „Sollten Sie den Anweisungen der
       Polizei nicht Folge leisten, können die Maßnahmen auch mit Zwang
       durchgesetzt werden.“
       
       Wer weiterhin ins Stadion wollte, hatte also keine Wahl. Dafür lässt sich
       mensch doch sicher ganz freiwillig bis auf die Unterwäsche begutachten.
       Genau das sei passiert, haben Fans laut Zicht inzwischen über das Formular
       der Grün-Weißen Hilfe angegeben. Ebenso wie die „Aufnahmen der Personalien
       oder Diskriminierung“. Das alles wolle man sammeln und so in den nächsten
       Wochen Kläger:innen identifizieren, die „alle Facetten des Einsatzes“
       abdecken, sagt Zicht. Das zuständige Verwaltungsgericht Braunschweig darf
       sich auf „ein Bündel von Klagen“ freuen.
       
       Die Entscheidung, die Zicht erst in zwei oder drei Jahren erwartet, ist
       nicht nur für die Fans wichtig, sondern auch für den Rest der Gesellschaft.
       Denn in vielen Ländern, so auch in Niedersachsen, tragen die Kosten für
       einen solchen Polizeieinsatz nach wie vor die Steuerzahlenden.
       
       9 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Nord-Derby-in-der-Bundesliga/!5870238
   DIR [2] https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56520/5291182
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Alina Götz
       
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       gerichtlich.