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       # taz.de -- Gerhard Schröder verklagt Bundestag: Ex-Kanzler kämpft um sein Büro
       
       > Der SPD-Mann klagt gegen den Bundestag. Der hat ihm Personal und Räume
       > gestrichen. Eine Entscheidung fällt wohl erst im kommenden Jahr
       
   IMG Bild: Altkanzler Schröder will nicht auf seine Privilegien verzichten
       
       Berlin taz | Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) klagt gegen den Bundestag,
       weil ihm dieser [1][im Mai 2022 sein Büro weggenommen] hat. Das
       Verwaltungsgericht Berlin bestätigte den Eingang der Klage. Mit einer
       Entscheidung ist aber erst nächstes Jahr zu rechnen. Ausscheidende
       Bundeskanzler bekommen generell weiterhin eine „Amtsausstattung“ aus dem
       Bundeshaushalt. Gerhard Schröder, der von 1998 bis 2005 Kanzler war, hatte
       zuletzt vier Mitarbeiter:innen, für die der Bund im Jahr 2021 rund 407.000
       Euro an Personalkosten ausgab.
       
       Außerdem erhielt Schröders Büro Räume im Bundestag. Dienstherr der
       Mitarbeiter ist das Kanzleramt, nicht Schröder. Die Aufgaben des Büros
       werden von der Bundesregierung vage mit „nachamtlichen Terminen,
       Publikationen und Vorträgen des Bundeskanzlers a. D.“ beschrieben. Was die
       Mitarbeiter:innen aber wirklich konkret machen, ist unbekannt. Es gibt
       keine Dokumentationspflicht. Allerdings haben Ende Februar, [2][nach dem
       russischen Überfall auf die Ukraine], alle vier Mitarbeiter:innen
       gebeten, nicht mehr für Schröder arbeiten zu müssen.
       
       Mit dabei war Schröders langjähriger Büroleiter und Redenschreiber Albrecht
       Funk. Es habe Differenzen über Schröders Positionierung gegeben, heißt es.
       Zeitweise war Schröders Büro damit völlig verwaist. Am 19. Mai beschloss
       der Bundestag dann im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung, dass [3][Schröders
       Büro „ruhend gestellt“] wird. Das bedeutet, dass freie Positionen nicht
       nachbesetzt werden und Stelleninhaber:innen auf anderen Positionen
       des Kanzleramts eingesetzt werden müssen.
       
       Nur der Personenschutz des Ex-Kanzlers solle bestehen bleiben. Der
       Beschluss kam mit der Mehrheit der Ampelkoalition zustande. Die CDU/CSU
       hatte darüber hinaus beantragt, dem Ex-Kanzler auch die Pension
       („Versorgung“) zu streichen, was die Ampel ablehnte. Begründet wurde der
       Bundestagsbeschluss aber [4][nicht mit Schröders Nähe zu Russland].
       Vielmehr hieß es, „dass Bundeskanzler a. D. Schröder keine fortwirkende
       Verpflichtung aus dem Amt mehr wahrnimmt“.
       
       ## Büroentzug „willkürlich“ und „rechtsstaatswidrig“?
       
       Nun klagt Gerhard Schröder jedoch beim Verwaltungsgericht Berlin gegen den
       Verlust seines Büros. Sein Anwalt Michael Nagel kritisierte im Sender NDR
       den Büroentzug als „willkürlich“ und „rechtsstaatswidrig“. Weder sei
       definiert, welche Verpflichtungen ein Ex-Kanzler überhaupt habe, noch sei
       Schröder überhaupt angehört worden. Damit sei auch Schröders Menschenwürde
       verletzt. Ob die Klage des Ex-Kanzlers aufschiebende Wirkung hat, wird
       derzeit geprüft.
       
       Unabhängig von der Diskussion um den Fall Gerhard Schröder gärt die
       Diskussion um die Amtsausstattung von Ex-Kanzler:innen und
       Ex-Bundespräsidenten schon seit Jahren. Der Bundesrechnungshof hatte 2018
       die gesetzlich nicht geregelte Praxis ausdrücklich beanstandet. Dass der
       Bundestag Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) inzwischen neun
       Mitarbeiter:innen genehmigte, fachte die Debatte erneut mächtig an.
       
       Die AfD legte im April einen Gesetzesentwurf vor, der die Ausstattung auf
       vier Jahre, drei Mitarbeiter:innen und eine Fahrer:in beschränken
       will. Der Haushaltsausschuss des Bundestags forderte im Mai dann die
       Bundesregierung auf, dass die Amtsausstattung ehemaliger
       Bundeskanzler:innen „nach der fortwirkenden Verpflichtung aus dem Amt
       erfolgt“. Was dies – für die Praxis – aber konkret heißen soll, bleibt
       unklar.
       
       12 Aug 2022
       
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