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       # taz.de -- Hauseigentümer gegen Florian Schmidt: Was er alles nicht sagen darf
       
       > Der Eigentümer eines Hauses mit Brandschaden in der Graefestraße in
       > Kreuzberg will keine Kritik vom Stadtrat hören. Dabei gibt es für diese
       > guten Grund.
       
   IMG Bild: Der Saft ist ihm abgedreht
       
       Berlin taz | Ende Januar 2020 [1][brannte es in einem Altbau in der
       Kreuzberger Graefestraße 13]. Sieben Mietparteien des Vorderhauses mussten
       ihre Wohnungen dauerhaft für Sanierungsarbeiten verlassen. Zweieinhalb
       Jahre später ist noch keine von ihnen zurück. Die Bauarbeiten dauern an,
       sofern sie überhaupt stattfinden und nicht wie in diesem Frühjahr
       monatelang pausieren. Vermutlich dauert es weitere Jahre.
       
       Einige Mieter:innen haben inzwischen aufgegeben, anderen wurde der
       Mietvertrag aufgelöst. Hier berief sich der Vermieter auf die sogenannte
       Opfergrenze und behauptete, die Sanierungskosten überstiegen die zu
       erwartenden Mieteinnahmen. Einige Betroffene klagen dagegen, doch die Zahl
       der Mieter:innen, die noch hoffen, einmal in ihre sanierten Wohnungen
       zurückkehren zu können, wird kleiner.
       
       Man könnte daher darauf kommen, dass die als GbR organisierte Münchener
       Privateigentümerfamilie Menne die Sanierung des Hauses nur „sehr langsam“
       ausführe. Vermutlich könnte von einer „Verzögerungstaktik“ ausgegangen
       werden, mit der „Mieter:innen mürbe gemacht und zur Kündigung getrieben
       werden sollen“. Möglicherweise liegt sogar der Verdacht nahe, es handele
       sich um ein „extremes Beispiel für Spekulationen“.
       
       Die betroffenen Mieter:innen äußern diesen Verdacht seit jeher; eine der
       Parteien bekräftigte dies auch am Donnerstag in einem Gespräch mit der taz.
       In dieser Bewertung stehen sie nicht alleine da: Die Zitate stammen von
       Friedrichshain-Kreuzbergs Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne).
       
       ## Gericht für die Eigentümer
       
       Wiederholen darf er sie vorerst nicht. Denn die Eigentümer zeigten sich im
       Versuch, ihm diese Aussagen zu untersagen, von ihrer schnellen Seite,
       ebenso wie bei einer kürzlich durchgeführten Sanierung einer freien Wohnung
       im Seitenflügel, die in wenigen Wochen abgeschlossen war.
       
       Nach dem [2][letzten taz-Text zu dieser Causa Mitte Juli], in dem Schmidt
       mit einigen der beanstandeten Aussagen zitiert wurde, dauerte es nun also
       nur anderthalb Monate, bis die Eigentümer in einem Eilverfahren vor dem
       Verwaltungsgericht Schmidt – und damit dem Bezirksamt – per Beschluss
       untersagen ließen, seine Kritik zu wiederholen. Das Gericht sprach von
       Werturteilen, „die mit dem Sachlichkeitsgebot nicht vereinbar seien“.
       
       Die Eigentümer stützen sich auf eine Begehung der Wohnungsaufsicht, die
       Mitte Juli den Baufortschritt im Haus prüfte. Demnach sei die Feststellung
       weiterer Schäden wie asbesthaltige Baustoffe und morsche Balkenköpfe
       nachvollziehbar und in allen Wohnungen Sanierungsarbeiten zu erkennen
       gewesen. Fazit: Der vorgelegte Bauablaufplan sei schlüssig; ein Vorgehen
       des Bezirks wegen zweckentfremdetem Leerstand nicht möglich.Schmidt hatte
       eingestanden, dass sich die Eigentümer „geschickt minimal an die Regeln
       halten“, und die mangelnden gesetzlichen Kompetenzen kritisiert.
       
       Zum Verhängnis wurde ihm, dass er kurz zuvor noch die ihm zugetragene
       Information verbreitet hatte, die Eigentümer hätten vom Wohnungsamt
       angeforderte Unterlagen nicht eingereicht. Das Gericht wertete dies als
       unwahre Tatsachenbehauptung. Ob gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde beim
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt wird, wird vom
       Bezirksamt aktuell noch geprüft.
       
       1 Sep 2022
       
       ## LINKS
       
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   DIR Erik Peter
       
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