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       # taz.de -- Kinderbetreuung ab 2023: Ampel sichert Finanzierung
       
       > Mit dem „Kita-Qualitätsgesetz“ investiert Bundesregierung vier Milliarden
       > Euro in die Kinderbetreuung. Es unterliegt jedoch strengen Vorgaben.
       
   IMG Bild: Mehr Geld für besser Qualität: Kita in Berlin-Spandau
       
       Berlin taz | In den kommenden beiden Jahren sollen die Bundesländer knapp
       vier Milliarden Euro für weitere Qualitätsverbesserungen in Kitas erhalten.
       Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium für ein sogenanntes
       Kita-Qualitätsgesetz vor, der am Mittwoch im Kabinett beraten wird. Die
       Finanzierung von je 1,993 Milliarden Euro für die Jahre 2023 und 2024 ist
       laut Familienministerin Lisa Paus (Grüne) bereits innerhalb der
       Bundesregierung abgestimmt und in der Haushaltsplanung für die kommenden
       Jahre berücksichtigt. Allerdings müssen der Haushalt für 2023 und auch das
       Kita-Qualitätsgesetz noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
       
       Mit dem neuen Gesetz schließt die Bundesregierung eine Lücke, die das Ende
       des Jahres auslaufende „Gute-Kita-Gesetz“ der früheren Familienministerin
       Franziska Giffey (SPD) aufweist. Seit 2019 hat der Bund den Ländern darüber
       rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um den massiven Ausbau
       frühkindlicher Betreuung zu unterstützen. Wofür die Länder das Geld
       verwendeten, schrieb das Gesetz jedoch nicht vor. Auf Kritik stieß in der
       Vergangenheit, dass zehn der 16 Bundesländer ihren Anteil dazu nutzten,
       Kitabeiträge zu senken, [1][anstatt in Personal zu investieren.] Von einem
       „Geld-für-alles-Gesetz“ war die Rede, Giffey verteidigte seine
       „Flexibilität“.
       
       Hier gibt die Ampel nun strengere Regeln vor. So sollen weitere
       Beitragssenkungen künftig nicht mehr über die Bundesgelder möglich sein.
       Auch müssen Elternbeiträge künftig bundesweit nach verpflichtenden
       Kriterien gestaffelt werden, etwa nach dem Einkommen der Eltern. In der
       Begründung zum Gesetzentwurf ist von einer „stärkeren Fokussierung auf die
       Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung“ die Rede. Zum
       Beispiel soll ein zentrales [2][Handlungsfeld die Sprachförderung] sein.
       
       In letzter Zeit stand Familienministerin Paus stark in der Kritik, weil sie
       das bundesweite Förderprogramm zur Sprachentwicklung an [3][„Sprachkitas“
       auslaufen lässt,] von dem aktuell noch jede achte Kita profitiert. Diese
       Förderung soll künftig das nun vorgelegte Kita-Qualitätsgesetz ermöglichen.
       Das bekräftigte Paus am Dienstag gegenüber dem Evangelischen Pressedienst.
       Mit dem Kita-Qualitätsgesetz stelle der Bund Mittel zur Verfügung, mit
       denen die Länder die dringend benötigte Sprachförderung in den Kitas
       finanzieren könnten.
       
       Das Kita-Qualitätsgesetz stößt auf gemischte Reaktionen. Die Träger loben
       vor allem die neuen Vorgaben. Die Diakonie erhofft sich einen
       „wirkungsvolleren Einsatz der vom Bund bereitgestellten Mittel“. Ähnlich
       äußerte sich der Paritätische Gesamtverband. Kritischer bewertet die
       Linkspartei den Entwurf. In einer Stellungnahme mehrerer Landesverbände
       heißt es: „Wenn die Beitragsfreiheit als Handlungsziel des
       Gute-Kita-Gesetzes zukünftig wegfallen soll, muss gleichzeitig eine
       Kindergrundsicherung auf den Weg gebracht werden, die den Zugang zu
       frühkindlicher Bildung absichert.“ Bildung müsse „vom Kindergarten bis zum
       Meister oder Master“ beitragsfrei sein.
       
       23 Aug 2022
       
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