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       # taz.de -- Forderung der Länderenergieminister: Solarpflicht für alle
       
       > In Baden-Württemberg müssen auf allen neuen Nicht-Wohngebäuden
       > Photovoltaikanlagen installiert werden, andere Länder zögern.
       
   IMG Bild: Montage von Solarmodulen auf einem Dach
       
       Freiburg taz | Einige Bundesländer haben sie schon beschlossen, jetzt soll
       nach dem Willen der Energieminister der Länder auch der Bund nachziehen:
       „Wir wollen, dass es eine Solarpflicht in Deutschland gibt für alle
       Neubauten und bei grundlegenden Sanierungen“, sagte Baden-Württembergs
       Energieministerin Thekla Walker (Grüne) am Mittwochnachmittag nach einem
       Treffen der zuständigen Minister in Hannover. Im Beschluss heißt es
       wörtlich: „Eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sollte diskutiert
       werden.“
       
       Unter den Bundesländern ist Baden-Württemberg in dieser Hinsicht schon am
       weitesten. Bereits seit Jahresbeginn muss auf allen neuen
       Nicht-Wohngebäuden eine Photovoltaikanlage installiert werden. Seit Mai
       greift eine entsprechende Verpflichtung auch für neue Wohnhäuser. Da im
       Südwesten die Baupflicht am Termin des Bauantrags hängt, kommt das neue
       Gesetz allerdings erst mit Verzögerung auf den Baustellen an.
       
       [1][Auch andere Länder werden folgen, im Detail aber jeweils
       unterschiedlich]. In Berlin hat das Solargesetz ab Januar 2023 eine
       Solarpflicht festgeschrieben, die für Neubauten und im Falle von Umbauten
       am Dach auch für Bestandsgebäude gilt. In Hamburg gilt ebenfalls ab Januar
       2023 eine Pflicht für Neubauten, zwei Jahre später dann auch bei
       Dachsanierungen. Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Solarpflicht für
       Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen eingeführt, in Rheinland-Pfalz wird
       Ähnliches ab 2023 für Areale ab 50 Stellplätzen gelten.
       
       Weitere Länder kennen inzwischen eine Baupflicht auf Gewerbedächern,
       während andere noch nichts dergleichen haben – weswegen nun die Pläne einer
       bundesweiten Regelung reifen.
       
       ## Bund setzt Anreize
       
       Unterdessen will die Bundesregierung auch mit dem Abbau von Bürokratie und
       mit Steuererleichterungen die Nutzung von Photovoltaik fördern. „Damit
       greift sie eine zentrale Forderung der Bundesländer auf“, heißt es aus dem
       Finanzministerium in Baden-Württemberg.
       
       Bereits im vergangenen Jahr hatte [2][das Bundesfinanzministerium die
       steuerlichen Regeln für kleine Photovoltaikanlagen vereinfacht]: Für
       Anlagen auf Privatdächern mit bis zu 10 Kilowatt müssen die Betreiber
       seither keine Einnahmenüberschussrechnung mehr mit der Steuererklärung
       abgeben. Die Finanzbehörden betonten damals, sie gingen künftig der
       Einfachheit halber davon aus, dass diese Kleinanlagen nicht mit
       Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
       
       Nun hat das Bundeskabinett im Rahmen seines Jahressteuergesetzes
       beschlossen, dass Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf
       Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bis sogar 30 Kilowatt von der
       Ertragsteuer befreit werden. Bei Gebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken
       genutzt werden, also etwa Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten
       Immobilien, liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
       
       Hinzu kommen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer: Betreiber, die auf
       Privathäusern und öffentlichen Gebäuden Solarstrom nutzen, können sich die
       Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren lassen. Zudem
       sollen Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder künftig auch bei der
       Einkommensteuer beraten dürfen, wenn die Mandanten Photovoltaikanlagen
       betreiben, die von der Ertragssteuer befreit sind.
       
       15 Sep 2022
       
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