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       # taz.de -- NSU-Terroristin scheitert vor Gericht: Zschäpe bleibt in Haft
       
       > Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Klage der NSU-Mittäterin ab. Das
       > „rechtliche Gehör“ der verurteilten Terroristin sei nicht verletzt
       > worden.
       
   IMG Bild: Kann es nun noch in Straßburg probieren: NSU-Terroristin Beate Zschäpe (hier 2017 in München)
       
       Freiburg taz | Ex-NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist auch beim
       [1][Bundesverfassungsgericht gescheitert.] Die Verfassungsbeschwerde gegen
       ihre Verurteilung zu lebenslanger Haft wurde wie erwartet abgewiesen.
       
       Zschäpes Verurteilung als „Mittäterin“ verletze nicht ihre Grundrechte. Die
       Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verübte in den
       Jahren 2000 bis 2011 bundesweit zehn Morde. Das OLG München verurteilte
       Beate Zschäpe im Sommer 2018 hierfür als Mittäterin. Der Bundesgerichtshof
       lehnte 2021 Zschäpes Revision im schriftlichen Verfahren ab.
       
       Damit war das Urteil rechtskräftig. Doch Zschäpe gab nicht auf und legte
       über ihre Anwälte Verfassungsbeschwerde ein. Im Kern ging es darum,
       [2][dass sie nicht „Mittäterin“] sein könne, weil sie nie persönlich am
       Tatort war und nur „marginale“ Tatbeiträge geleistet habe. Der BGH habe vor
       allem auf Zschäpes Tatinteresse abgestellt. Mit einer derartigen
       „Überraschungsentscheidung“ habe Zschäpe nicht rechnen müssen. Der BGH
       hätte darauf vorab hinweisen und zumindest eine mündliche Verhandlung
       durchführen müssen, so die Argumentation von Zschäpes Anwälten Mathias
       Grasel, Wolfgang Heer und Andreas Lickleder. Sie sehen Zschäpes Anspruch
       auf „rechtliches Gehör“ verletzt.
       
       ## Zschäpe bleibt noch der Europäische Gerichtshof
       
       Doch eine mit drei Richter:innen besetzte Kammer des
       Bundesverfassungsgerichts lehnte Zschäpes Klage ab. Die Entscheidung des
       BGH habe Zschäpes Grundrechte nicht verletzt. Der BGH sei von seiner
       bisherigen Rechtsprechung überhaupt nicht abgewichen und habe [3][relevante
       Tatbeiträge durch Zschäpe] festgestellt. So sei ihre Bereitschaft, am Ende
       der Mordserie das Bekennervideo zu verschicken, für die Gruppe
       „sinnstiftend“ gewesen. Außerdem habe Zschäpe für eine bürgerliche Fassade
       des Trios gesorgt und bei allen Taten „maßgebenden Einfluss“ auf die
       Planung und den Tatentschluss gehabt. Dass auch eine Einstufung von Zschäpe
       als „Gehilfin“ möglich gewesen wäre, mache den BGH-Beschluss nicht zur
       Überraschungsentscheidung.
       
       Als letzte Möglichkeit verbleibt Zschäpe nun der Europäische Gerichtshof
       für Menschenrechte in Straßburg. Zschäpes Anwälte Grasel und Heer wollen
       will dies prüfen. Die Entscheidung war mit 22 Seiten, auf denen überwiegend
       Selbstverständlichkeiten referiert wurden, unerwartet ausführlich. Viele
       Klagen werden in Karlsruhe ohne jede Begründung abgebügelt. So hatte jüngst
       der Polizeikritiker Basu in Straßburg mit einer [4][Klage zu polizeilichem
       Racial Profiling] Erfolg. In Karlsruhe war seine Verfassungsbeschwerde noch
       ohne Argument abgelehnt worden. Zschäpe sitzt seit elf Jahren im Gefängnis.
       Da in ihrem Fall eine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt wurde,
       kann sie nicht mit einer Entlassung nach 15 Jahren rechnen.
       
       24 Oct 2022
       
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