# taz.de -- Karlsruhe überprüft Klage: AfD hofft auf Stiftungsmillionen
> Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die AfD-Klage auf
> Gleichbehandlung. Die Partei fordert Stiftungsgelder aus dem
> Bundeshaushalt.
IMG Bild: Erika Steinbach (AfD), Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, im Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe taz | Die AfD fordert Gleichbehandlung und Millionen für die
[1][parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung]. Doch bisher bekommt die
Stiftung keinen Cent vom Staat. Am Dienstag verhandelte das
Bundesverfassungsgericht über die Organklage der AfD.
Zunächst klagte die AfD nur auf Stiftungsmittel für die Jahre 2018 und
2019. Rechtsprofessorin Sophie Schönberger, die in Karlsruhe den Bundestag
vertrat, lehnte das ab: „Die AfD argumentiert zwar mit Gleichbehandlung,
verlangt jedoch eine Sonderbehandlung. Noch nie wurde eine Stiftung
finanziert, wenn die Partei erstmals im Bundestag vertreten war.“ Der
AfD-Vertreter Ulrich Vosgerau hielt dagegen: „Es ist falsch, nur auf die
Bundestagswahlergebnisse zu schauen. In den Ländern ist die AfD schon viel
länger in den Parlamenten.“
Doch inzwischen hat sich die Lage geändert. Die AfD ist auch 2021 in den
Bundestag gewählt worden. Allerdings stellte Anwalt Vosgerau erst eine
Woche vor der mündlichen Verhandlung den Antrag, dass die AfD auch im Jahr
2022 Gelder für eine parteinahe Stiftung verlangt. Die Vertreter von
Bundestag und Bundesregierung zeigten sich empört über das chaotische
Vorgehen der AfD.
Tatsächlich hat die AfD-nahe [2][Desiderius-Erasmus-Stiftung] auch 2022
kein Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen. Diesmal argumentierte die
Mehrheit mit der ungesicherten Verfassungstreue der AfD. In einem
„Haushaltsvermerk“ heißt es, dass parteinahe Stiftungen nur finanziert
werden, „wenn sie jederzeit die Gewähr bieten“, für die freiheitlich
demokratische Grundordnung einzutreten.
## Sechs parteinahe Stiftungen bekommen Geld
AfD-Vertreter Vosgerau bezeichnete den Haushaltsvermerk als „offensichtlich
verfassungswidrig“. Die AfD sei nicht verboten, also dürfe sie auch nicht
schlechter behandelt werden als die anderen Parteien. Rechtsprofessor
Joachim Wieland, der zweite Vertreter des Bundestags, argumentierte dagegen
mit der wehrhaften Demokratie: „Geld des Staates darf nicht gegen den Staat
verwendet werden.“
Derzeit bekommen sechs parteinahe Stiftungen Geld aus dem Bundeshaushalt.
Im Jahr 2019 waren es insgesamt 660 Millionen Euro. Zwei Drittel des Geldes
fließen in Auslandsprojekte, insbesondere in die weltweite Förderung von
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft.
Bis zu einem Viertel der Stiftungsgelder erhalten mehr oder weniger
parteinahe Stipendiaten*. Etwa zwanzig Prozent der Staatsgelder fließen als
„Globalzuschüsse“ an die Stiftungen, die damit politische Bildung,
Forschung und Politikberatung finanzieren.
Die Karlsruher Verhandlung sollte bis Dienstagabend oder Mittwochvormittag
andauern. Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet. Gut möglich,
dass das Bundesverfassungsgericht ein formelles Gesetz für parteinahe
Stiftungen fordert, das es bisher nicht gibt. Darin müsste dann zum
Beispiel geregelt werden, wer wofür Geld bekommen kann und welchen
Stiftungen Geld verweigert werden darf.
* Hier stand zunächst, in der Verhandlung sei bekannt geworden, dass
AfD-Politikerin Alice Weidel von der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung
(FES) gefördert worden sei. Dies bezog sich auf eine Äußerung der
FES-Geschäftsführerin Sabine Fandrych in der Verhandlung, die unabhängig
voneinander auch von Spiegel und Junger Freiheit aufgegriffen wurde.
Fandrych sagte später, sie sei von allen drei Medien falsch verstanden
worden. Tatsächlich habe sie gesagt, dass Alice Weidel „dem Vernehmen nach
durch die Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert wurde“. Die
Friedrich-Ebert-Stiftung betont, dass Alice Weidel jedenfalls nie
Stipendiatin der FES war.
25 Oct 2022
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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